Infodienst Nr. 5
Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen
23.03.2022
Winterraps
Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden in den von uns kontrollierten Gelbschalen nur 2 Stängelschädlinge gefangen. Kontrollieren
Sie ab jetzt täglich Ihre Gelbschalen, da sich bei dieser Wetterlage der Zuflug schnell einstellen kann.
Um Resistenzen vorzubeugen, sollten zu frühe und unnötige Applikationen vermieden werden!
Wintergetreide
Aufgrund der aktuellen Wetterlage ist es in den wenigsten Fällen sinnvoll eine Herbizidanwendung durchzuführen. Die geringe
Luftfeuchtigkeit und Wachsschicht hauptsächlich der Ungräser reduzieren die Wirksamkeit der Produkte deutlich. Wenn jedoch eine
Behandlung unumgänglich ist, sollten Sie in den Abendstunden behandeln und sich über mögliche Additive Gedanken machen. Hier
ist aber auf jeden Fall die Gebrauchsanleitung ausführlich zu lesen oder bei entsprechenden Stellen nachzufragen, ob diese
Zusätze bei den einzelnen Produkten zumischbar sind.
Erbsen und Ackerbohnen
Achtung: ÖVF Leguminosenflächen beim Greening dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt
werden.
Auf anderen Flächen können Herbizidbehandlungen gegen Unkräuter fast ausschließlich nur noch als
Vorauflaufanwendungen durchgeführt werden. Für Vorauflaufmittel sollte das Saatbeet gut abgesetzt und feinkrümelig sein.
Feuchte Bodenbedingungen und nachfolgende Niederschläge erhöhen die Wirksamkeit und Wirkungssicherheit erheblich.
Darum sollten Sie bei noch nicht erfolgter Aussaat, diese kurz vor einem angesagten Niederschlag durchführen, um feuchte
Bedingungen für die Pflanzenschutzapplikation zu haben.
Folgende Mittelkombinationen können im VA eingesetzt werden:
2,4 kg/ha Novitron (=2,0 l/ha Bandur + 0,2 l/ha Centium)
3,5 - 4,0 l/ha Bandur
4,0 l/ha Spektrum Plus (keine Anwendung auf drainierten Flächen)
3,0 l/ha Boxer + 2,0 l/ha Stomp Aqua (ohne Flughafer)
Im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2022“ auf Seite 70 – 71 sind diese Produkte ausführlich beschrieben.
Beachten Sie die Anwendungsbestimmungen der einzelnen Produkte.
Beim Wirkstoff Clomazone (im Centium, Novitron, …) gelten folgende Auflagen:
- wöchentliche Kontrolle über 1 Monat auf Aufhellungen im Umkreis von 100 m. Falls Aufhellungen
auftreten, muss dies dem Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.
- bei vorhergesagten Tageshöchsttemperaturen > 20°C Spritzungen zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr
morgens;
- bei vorhergesagten Tageshöchsttemperaturen > 25°C keine Anwendung
Bei Boxer und Stomp sind folgende Anwendungsbestimmungen zu beachten:
- max. 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit
- mind. 300 l Wasser/ha
- Verwendung von 90% abdriftmindernden Düsen auf der gesamten Fläche
- max. zulässige Windgeschwindigkeit von 3 m/s