Warndienst Nr. 24

Warndienst Nr. 24_2023

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

26.10.2023

 

Winterraps

Kontrollieren Sie bei diesen noch „milden“ Temperaturen weiterhin Ihre Gelbschalen auf Rapserdfloh und Schwarzer Kohltriebrüssler. Der Bekämpfungsrichtwert liegt beim Schwarzen Kohltriebrüssler bei 10 Käfer pro Gelbschale im Zeitraum Oktober bis November.

Bei anhaltendem Wachstum besteht die Gefahr, dass der Raps nach den Niederschlägen den Vegetationskegel mehr als 15 mm vom Wurzelhals abhebt. Kontrollieren Sie dies in Ihren Beständen indem Sie Pflanzen herausreisen und längs mit einem Messer aufschneiden. Wenn es der Fall ist, sollten Sie bei anhaltenden milden Temperaturen nochmals einen Wachstumsregler einsetzen (trockene Bestände und kein Frost). Rapsbestände, die jetzt in das 4 – 5 Blattstadium kommen und noch keinen Wachstumsregler appliziert wurde, können die nächsten Tage (trockene Bestände und kein Frost) behandelt werden.

 

Wintergetreide

Die meisten Wintergetreidebestände sind ausgesät. Durch die jetzige Wetterlage (feuchte Böden) macht es in diesem Jahr Sinn auf jeden Fall im Herbst mit einem Herbizid zu behandeln. Eine ausführliche Beschreibung zur Auswahl der Produkte finden Sie im Infodienst Nr. 22 sowie im Ratgeber „Integrierter Pflanzenschutz 2023“ (Seite 48 bis 51, Tabelle 21).

Bitte beachten Sie, dass bei manchen Produkten eine Anwendung auf drainierten Flächen nach dem 31.10. nicht mehr möglich ist.

 

Insektizideinsatz

Kontrollieren Sie Ihre Wintergetreidebestände, vor allem Wintergerste auf Läusebefall.

Bei Blattläusen gilt die Schadschwelle von 20 % besiedelter Pflanzen. Das heißt, dass Sie an 5 Stellen auf Ihrem Schlag an mind. 5 Pflanzen kontrollieren, ob diese Pflanzen mit Blattläusen befallen sind. Finden Sie auf 20 % oder mehr der kontrollierten Pflanzen Blattläuse, ist eine Bekämpfung sinnvoll. 

Beim Überschreiten der Bekämpfungsschwelle ist dann beim Einsatz in Mischungen mit Herbiziden darauf zu achten, dass die Anwendungstermine von allen eingesetzten Einzelprodukten eingehalten werden.

Betriebe mit Flächen in Schutzgebieten denken daran, dass IPSplus zu erfüllen ist und auch beim Einsatz eines Insektizides ein Spritzfenster (Maßnahme A 8.1) angelegt werden muss.

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