Warndienst Nr. 23

Warndienst Nr. 23_2023

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

12.10.2023

 

Winterraps

Kontrollieren Sie weiterhin Ihre Gelbschalen. Bei denen von uns kontrollierten Gelbschalen wurde die Schadschwelle noch nicht überschritten. Wer noch beim Raps Pflanzenschutzmaßnahmen (Wachstumsregler, Gräserbehandlung, …) durchführen muss, sollte die milden Temperaturen der nächsten zwei Tage ausnutzen. Beachten Sie aber, dass viele Bestände z.Z. unter Trockenstress leiden und zusätzlicher Stress vermieden werden sollte.

Eine Gräserbehandlung gegen resistenten Ackerfuchsschwanz mit dem Wirkstoff Propyzamid (Kerb Flo, Milestone, …) macht zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Sinn, da bei diesem Wirkstoff die Bodentemperatur unter 10 °C liegen muss und auch Bodenfeuchte ein sehr wichtiger Faktor für den späteren Erfolg ist.

 

Wintergetreide

Die letzten Tage ist viel Wintergetreide in den Boden gekommen. Bei der jetzigen Wetterlage bzw. Wettervorhersage macht es Sinn die Vorauflaufmaßnahmen vor allem bei Ackerfuchsschwanz-aufkommen kurz nach den angekündigten Niederschlägen durchzuführen.

Wie schon im Warndienst Nr. 22 erwähnt empfiehlt sich eine Behandlung gegen Ackerfuchsschwanz (Afu) direkt nach der Aussaat bis spätestens dem Spitzen des Getreides. Geht es lediglich um die Bekämpfung von Windhalm, kann bis zum sichtbar werden der Fahrgassen (Windhalm max. 2 Blätter) abgewartet werden.

Der zentrale Wirkstoff gegen Afu, … ist Flufenacet. Dieser erfährt eine Unterstützung in der Gräserwirkung durch die Wirkstoffe Pendimethalin (z.B. StompAqua, Activus, …), Chlortoluron (z. B. Lentipur, Toluron 700 SC, Anwendungsbestimmungen beachten), Aclonifen (Mateno Duo), Beflubutamid (Beflex), Picolinafen (Quirinus, Pontos) oder vor allem durch Prosulfocarb (Boxer, Filon, Jura). Auf Standorten mit ausgeprägten Ackerfuchsschwanzresistenzen zeigt die Mischung aus Prosulfocarb und Flufenacet gute Wirkungsgrade.

Vor allem bei Wintergerstenbestände, die schon vor einigen Tagen „gespitzt“ haben oder sich schon im Zwei-Blatt-Stadium oder mehr befinden, kann der Einsatz von dem Wirkstoff Prosulfocarb zu Aufhellungen führen. Je nach Produkt ist der Einsatz ab ES 12 bzw. 13 nicht mehr erlaubt. Auch muss beim Einsatz von Bodenwirkstoffen (auf feuchte Bodenbedingungen achten) in den nächsten Tagen in Beständen, die sich zu Behandlung in ES 11 bis ES 13 befinden frühzeitig der Erfolg der Herbizidmaßnahme kontrolliert werden. Es kann sein, dass Ungräser (vor allem Ackerfuchsschwanz) schon zu groß sind/waren und weiterwachsen. Hier kann dann wie im Warndienst Nr. 22 beschrieben ein blattaktives Herbizid zu einem späteren Zeitpunkt nachgelegt werden. Da diese blattaktiven Produkte ein hohes Resistenzrisiko besitzen funktioniert solch eine Strategie nur auf Flächen bei denen keine Resistenz auf die Gruppe WSSA 1 und 2 (alt HRAC A und B) besteht. Auch müssen Sie bei solch weiter entwickelten Beständen die Temperaturen im Blick haben. Stärkere Frostnächte können hier auch zu Aufhellungen bzw. Stressanzeichen führen.

 

Insektizideinsatz

Bei den warmen Temperaturen müssen Sie auf Blattläuse achten. Bei vorhandenem Läusebefall sollte den Herbizidmischungen insbesondere bei Wintergerste ein Insektizid beigemischt werden, um die Gefahr von Virosen zu vermeiden. Hier ist darauf zu achten, dass die Anwendungstermine von allen in der Mischung eingesetzten Einzelprodukten eingehalten werden. Bei Blattläusen gilt die Schadschwelle von 20 % besiedelter Pflanzen. Das heißt, dass Sie an 5 Stellen auf Ihrem Schlag an mind. 5 Pflanzen kontrollieren, ob diese Pflanzen mit Blattläusen befallen sind. Finden Sie auf 20 % oder mehr der kontrollierten Pflanzen Blattläuse, ist eine Bekämpfung sinnvoll. Betriebe mit Flächen in Schutzgebieten denken daran, dass IPSplus zu erfüllen ist und auch beim Einsatz eines Insektizides ein Spritzfenster (Maßnahme A 8.1.) angelegt werden muss.

 

Entsorgung Pflanzenschutzmittel

Das Schadstoffmobil ist die nächsten Wochen wieder im Landkreis „unterwegs“. Falls Sie Reste von nicht mehr zugelassenen Produkten mit Beseitigungspflicht im Pflanzenschutzschrank haben, wäre JETZT die Möglichkeit diese fachgerecht zu entsorgen.

 

Produktrückruf

Das Produkt TRINITY® der betroffenen Chargen 22059238 und 220839726 darf ab sofort nicht mehr eingesetzt und vermarktet werden.

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