Warndienst Nr. 13

Warndienst Nr. 13_2023

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

26.05.2023

 

 

Wintergetreide

Bei der Wintertriticale auf dem Versuchsfeld sind in der unbehandelten Variante bei einzelnen Sorten deutliche Rostpusteln zu sehen. Vermehrt ist auch zu hören, dass Gelbrost in Weizenbeständen auftaucht. Kontrollieren Sie weiterhin regelmäßig und sorgfältig Ihre Bestände. Bei Befall können Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2023“ in der Tabelle 24 auf Seite 58 und 59 passende Produkte finden. Bei den Kontrollen Ihrer Weizenbestände schauen Sie zusätzlich auf Spätverunkrautung. In einigen Beständen kommt massiv Klettenlabkraut, teilweise Disteln vor. Wenn die Bekämpfungsschwellen überschritten sind finden Sie passende Produkte im „Integrierter Pflanzenschutz 2023 in Tabelle 23“ auf Seite 54 und 55. Bei den restlichen Wintergetreidekulturen dürfte keine Behandlung mehr möglich sein, da die möglichen Produkte ab ES 40 bzw. 46 nicht mehr eingesetzt werden dürfen.

Denken Sie an die Aufbrauchfrist von Produkten mit dem Wirkstoff Prochloraz (Ampera, Kantik, Mirage, …) bis zum 30.06.2023.

 

IPSplus

Denke Sie weiterhin daran, dass Betriebe, die Flächen in Schutzgebieten bewirtschaften die Bestimmungen des IPSplus beachten.

 

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz

 

Eine der mehreren Maßnahmen ist, dass in Schutzgebieten pro Bewirtschaftungseinheit ein Spritzfenster anzulegen (Maßnahme A8.1) ist. Das Spritzfenster erlaubt durch den Vergleich der behandelten mit der unbehandelten Fläche Rückschlüsse auf die Wirkung einer Pflanzenschutzmaßnahme. Dies gilt auch beim Einsatz von Fungiziden!

 

Feldrandhygiene

Führen Sie an Wegen, Weg- und Feldrändern zur Vorbeugung des Einwanderns von Ungräsern oder Unkräutern wie z.B. Trespen, Jährige Rispe, Storchschnabel oder Ackerwinden in die Kulturfläche eine mechanische Pflegemaßnahme durch. Sollten die Trespen schon vom Rand her in den Bestand eingewandert sein, scheuen Sie auch nicht davor zurück, etwas in den Bestand zu fahren und im Zweifelsfall etwas Getreide im Randbereich mit weg zu mähen. Das sieht zwar im Moment nicht schön aus, verringert aber das Samenpotenzial für die Zukunft. Durch das Mähen bzw. Mulchen der Wegränder wird eine dichte Grasnarbe gefördert und gleichzeitig der Pilz- und Unkrautdruck auf die Kulturpflanzen gemindert. 

Gleichzeitig sind aber Feldränder wichtige Vernetzungsstrukturen und dienen als Rückzugsgebiete und Flächen, die einen Austausch von Kleinlebewesen in unserer ziemlich beanspruchten Agrarlandschaft möglich machen. Ein einmaliges Abmähen /-mulchen der Ränder zur Grasblüte stellt einen Kompromiss dar und ist in den meisten Fällen ausreichend. Wenn Sie obengenannte Ungräser und –kräuter auf Ihren Feldränder nicht vorfinden kann ein „stehen lassen“ des Aufwuchses ein positiver Effekt für die Kleinlebewesen sein.

Hinsichtlich des Insektenschutzes sollten Sie auf das Mulchen verzichten und am besten die mechanische Pflegemaßnahme mit einem Messerbalken durchzuführen. 


Eine chemische Behandlung von Wegen und Wegrändern ist verboten und wird mit Bußgeldern belegt. Zudem wird die Grasnarbe abgetötet und das Einwandern von Unkräutern und Trespen erleichtert. Diese Maßnahme erweist sich also im doppelten Sinne kontraproduktiv.

 

Pflanzenschutzmittelfälschung

Über das Regierungspräsidium wurden wir darüber informiert, dass es sich bei einer Verdachtsprobe des GP-Mittels Zako (Zul.-Nr.: 034145-00/039, Chargennummer: 20230216, Herstellungsdatum: FEB/2023).) aus NRW nicht um das angegebene Parallelhandelsprodukt handelt, sondern um eine Fälschung. Der darin eigentlich enthaltene Wirkstoff (Aclonifen) konnte nicht nachgewiesen werden, jedoch zwei andere herbizide Wirkstoffe. Bei einem der Wirkstoffe handelt es sich vermutlich um einen nicht mehr zugelassenen Wirkstoff.

Es ist mit Kulturschäden bei einer Anwendung zu rechnen, zumal es sich hierbei um andere Wirkstoffe und natürlich auch um eine nicht genehmigte Formulierung handelt. 

Wenn Sie das obengenannte Produkt eingesetzt oder im Lager haben bitte bei uns melden.

Informationsveranstaltung zur Biodiversität in der Landwirtschaft

Auf dem landwirtschaftlichen Betrieb von Christoph Hipp in Jungnau findet am Dienstag, 30. Mai, eine Informationsveranstaltung zum Thema Biodiversität statt. Die Teilnehmenden können sich von 19 bis etwa 21 Uhr ein Bild von den Versuchen im Getreide machen. Diese werden vorgestellt und mit den Veranstaltern und Berufskolleginnen und Berufskollegen diskutiert. Dazu eingeladen sind vor allem Landwirtinnen und Landwirte sowie landwirtschaftliche Beraterinnen und Berater. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Veranstalter ist das Regierungspräsidium Tübingen als Leiter des Demonstrationsbetriebsnetzwerks „BiodivNetzBW“ in Kooperation mit dem Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sigmaringen. Das Demonstrationsbetriebsnetzwerk wurde eingerichtet, um zu testen, wie sich biodiversitätsfördernde Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Praxis einbinden und umsetzen lassen. Ziele sind der Schutz der Biodiversität und die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft.

 

Der Treffpunkt zur Veranstaltung befindet sich am Aussiedlerhof von Christoph Hipp in Sigmaringen-Jungnau und ist über die GPS-Koordinaten 48.133600, 9.193381 zu finden. Alternativ kann der angehängte QR-Code eingescannt werden

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