Warndienst Nr. 9

Warndienst Nr. 9_2023

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

02.05.2023

 

Winterraps

Der Raps befindet sich je nach Region kurz vor der Blüte (ES 58 – 59) oder Beginn Blüte (ES 61 – 63) Die nächste Zeit sollten Sie immer mal wieder am Rand bzw. in den ersten Fahrgassen kontrollieren, ob Sie Kohlschotenrüssler und/oder Kohlschotenmücken finden. Durch das Abklopfen von Blüten in die Handfläche können Sie das Vorkommen ermitteln.

Der Bekämpfungsrichtwert (BKR) liegt bei einem Käfer je Pflanze. Sind Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke im Bestand sichtbar, liegt der BKR bei einem Käfer je zwei Pflanzen und einer Mücke je Pflanze.

Beim Erreichen des BKR ist meist eine Randbehandlung ausreichend.

Bei den von uns angelegten Rapsschlägen, verteilt im ganzen Landkreis empfiehlt das Prognosemodell ScleroPro eine Behandlung ab ES 63. Ein prophylaktisches dazu mischen von Insektiziden ist nicht zu empfehlen.

Mögliche Produkte können Sie im „Integrierten Pflanzenschutz 2023“ in Tabelle 44 auf Seite 86/87 finden.

 

Wintergetreide

Wenn bis jetzt in der Wintergerste keine Fungizidmaßnahme erforderlich war bzw. noch nicht erfolgen konnte wird das Abwarten bis zur Abschlussbehandlung in ES 39-49 bzw. 51 das Richtige sein. Die Wintergerstenbestände befinden sich auf den Höhenlagen in ES 32-33 und im südlichen Teil des Landkreises in ES 34 – 39. Die 2 obersten Blätter sind in den von uns gesehenen Bestände bis jetzt ohne Krankheitsbefall. 

Winterweizen befinden sich in ES 31 bis 33. Kontrollieren Sie weiterhin Ihre Bestände, da es deutliche Unterschiede von „gesund“ bis „Bekämpfungsrichtwert überschritten“ gibt. Bei Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerten (Septoria tritici jede 3. Pflanze auf einem der oberen 4 Blätter befallen) sollten Sie spätestens in ES 37-39 behandeln, wenn noch kein Fungizid bis jetzt appliziert wurde. Laut Prognosemodelle, könnte auch bei Gelbrost mögliche Infektionswahrscheinlichkeiten gegeben sein. Beachten Sie dies bei der Kontrolle Ihrer Bestände.   

 

Sommergerste / Hafer

Früh (Mitte März) gesätes Sommergetreide hat meist 3-4 Blätter gebildet bzw. beginnt mit der Bestockung und wird Ende Woche/Anfang nächster Woche das optimale Stadium zur Unkrautbekämpfung erreichen. Jedoch sollten Sie Ihre Bestände anschauen, ob schon alles an Ungras und –kraut aufgelaufen ist. Wenn dies der Fall ist, empfehlen wir in Sommergerste Axial 50 (0,9 l/ha) gegen Windhalm und Flughafer. Bei Ackerfuchsschwanz muss auf 1,2 l/ha erhöht werden. Idealerweise sollte auf Ackerfuchsschwanzstandorten Ungras- und Unkrautbehandlung im Splittingverfahren durchgezogen werden um optimale Wirkungsgrade zu erreichen. Der Abstand von den einzelnen Behandlungen sollte mindesten 5 Tage sein.

Auf reinen Windhalmstandorten ist Concert SX (100 g/ha) möglich.

Die Partner zur Unkrautbekämpfung richten sich nach den Leitunkräutern. Axial 50 ist sehr mischungssensibel und sollte nur mit Mitteln gemischt werden, die ausdrücklich vom Hersteller freigegeben sind (Gebrauchsanleitung); kein Husar Plus, Concert, Wuchsstoffe (>900g a.i./ha). In Sommerkulturen sind wuchsstoffhaltige Mittel unter Umständen von Vorteil, da sulfonylharnstofflastige Spritzfolgen durchbrochen werden und einer Selektion der Unkräuter vorgebeugt werden kann. Eine Alternative in diesem Zusammenhang sind die Mittel Zypar und Pixxaro, die den Wirkstoff Arylex enthalten, der eine ausgezeichnete Wirkung gegen Klettenlabkraut hat. Bezüglich der Resistenzvorbeugung gilt das gleiche wie bei den Wuchsstoffen beschrieben. 

Bei Hafer gibt es keine chemische Möglichkeit den Ackerfuchsschwanz zu bekämpfen. Bei Windhalm ist in Hafer Concert SX mit 100 g/ha zugelassen.

Weitere Produkte finden Sie im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2022“ in der Tabelle 21 auf den Seiten 56 bis 57

 

 

Mais

Betriebe, die Mais bis Donnerstag säen können, könnten die feuchten Bodenbedingungen Ende Woche/Anfang nächster Woche nutzen und Vorauflaufmittel einsetzen. Für eine Vorauflaufbehandlung eignen sich Pendimethalin-haltige Produkte (Stomp Aqua, Aktivus SC, …), Quantum, Adengo oder Spectrum (im SpektrumAqua-Pack schon in Kombination mit Stomp Aqua). Im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2023“ in der Tabelle 35 auf Seite 72/73 sind diese Produkte ausführlich beschrieben. Beachten Sie die Anwendungsbestimmungen der einzelnen Produkte.

Beim Einsatz von Pendimethalin-haltigen Produkten sind folgende Anwendungsbestimmungen zu beachten:

-       max. 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit

-       mind. 300 l Wasser/ha

-       Verwendung von 90% abdriftmindernden Düsen auf der gesamten Fläche 

-       max. zulässige Windgeschwindigkeit von 3 m/s 

-       …

 

In Baden-Württemberg ist in allen Wasserschutzgebieten das Ausbringen von terbuthylazinhaltigen Mittel verboten. Auch außerhalb von Wasserschutzgebiten wird zum Schutz des Grundwassers die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mittel nicht empfohlen.

Deshalb sollte die untenstehende Anwendungsbestimmung für unsere Region keine Rolle spielen. 

NG362: „Mit diesem und anderen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850g Terbuthylazin/ha durchgeführt werden.“ Die Anwendungsbestimmung gilt auch für Mittel in alten Packungen.

Die Anwender müssen vor einer Behandlung in Mais, Lupine-Arten, Sorghum-Hirse oder Zuckermais prüfen, ob in den zwei vorangegangenen Jahren bereits ein Mittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin angewendet wurde. Wenn dies der Fall ist, ist die Anwendung verboten.

 



Demonstrationsbetriebsnetzwerk Pflanzenschutzmittelreduktion lädt zur Besichtigung ein

Zu Beginn des Jahres 2021 wurde das „Demonstrationsbetriebsnetzwerk Pflanzenschutz-mittelreduktion“ eingerichtet. Dessen Ziel ist es, verschiedene Ansätze für alle relevanten Kulturen zu entwickeln, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.

Das Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft, lädt gemeinsam mit dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) und dem Regierungspräsidium Tübingen als Vertreter des „Demonstrationsbetriebsnetzwerkes Pflanzenschutzmittelreduktion“ am 11.05.2023 von 19:00 Uhr bis circa 21:30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung mit Versuchsbesichtigung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb von Steffen Schraudolf, Sahlenbacher Str. 5, 88630 Pfullendorf (Treffpunkt) ein.

 

Direkt vor Ort können sich die Teilnehmenden ein Bild von den Versuchen im Getreide, Winterraps und Mais machen. Die Versuche werden vorgestellt und mit den Veranstaltern und Berufskollegen diskutiert. Die Veranstaltung wird als zweistündige Sachkundefortbildung im Pflanzenschutz anerkannt. Bitte bringen Sie dazu das Kärtchen für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz mit.

 

Die Veranstalter freuen sich über eine zahlreiche Teilnahme. Die Teilnehme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

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