Infodienst Nr. 8
Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen
Stand 12.04.2022
Winterraps
Kontrollieren Sie Ihre Rapsbestände auf Rapsglanzkäfer. Wie schon im letzten Infodienst erwähnt, sind
Gelbschalenfänge als Entscheidungsgrundlage nicht mehr relevant, sondern zeigen nur den Zuflug. Sie müssen die Pflanzen bzw.
Haupttriebe kontrollieren. Hier gelten folgende Schadschwellen:
10 Käfer je Haupttrieb bei wüchsigen Beständen
5 Käfer je Haupttrieb bei schwächeren Beständen
Beachten Sie die Bienenschutzauflagen und wenden Sie an blühenden Beständen möglichst ein B4 – Produkt an, welches
Sie aber auch erst nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr anwenden (NN410).
Bei einem bereits weit entwickelten Rapsbestand mit Frostrissen, der gerade die ersten Blüten zeigt bzw. demnächst in die
Blüte kommt, könnte man überlegen auf eine Wachstumsregleranwendung zu verzichten und dafür eine vorgezogene
Blütenbehandlung (ES 58 – 59) gegen Sklerotinia durchzuführen.
Um eine Entscheidungshilfe zur Fungizidanwendung gegen Sklerotinia in der Blüte schlagbezogen zu erhalten, können Sie das
Prognosemodell „SkleroPro“ von ISIP in Baden-Württemberg kostenlos nutzen. Das Prognosemodell finden Sie auf der Web-Seite
www.isip.de unter Baden-Württemberg > Entscheidungshilfe > Raps > Sklerotinia Prognose. Hier können Sie
schlagspezifische Daten erfassen und erhalten nach Zustimmung per E-Mail eine Nachricht, sobald das Programm eine Infektionsgefahr
errechnet hat.
Herbizidbehandlungen in Sommergetreide
Früh (Anfang März) gesätes Sommergetreide hat häufig 2-3 Blätter gebildet. Wer Flächen
auf reinen Windhalmstandorten bewirtschaftet, kann die Bodenfeuchte nutzen und Concert SX (100 g/ha) einsetzen. Bei erhöhtem Druck
mit Ehrenpreis würde sich ein Einsatz mit Alliance (100g/ha) anbieten (nicht in Hafer). Beide Produkte sind ab ES 13 zugelassen.
Alle weiteren möglichen Produkte haben fast 90 % Blattwirkung. Somit macht der Einsatz erst Sinn, wenn alle Ungräser und
–kräuter aufgelaufen sind.
Winterroggen / -gerste
Der Winterroggen ist auf dem Versuchsfeld in ES 29-30, die Wintergerste ist in ES 28-30 und werden sich bei den anstehenden
wüchsigen Tagen rasch weiterentwickeln. Um der Lagergefahr in Winterroggen und -gerste vorzubeugen, sollte idealerweise im Stadium ES
31-32 bei warmen wüchsigen Bedingungen und ausreichenden Bodenwasservorräten ein Halmverkürzer appliziert werden. Dies gilt
insbesondere bei üppigen Beständen, weniger standfesten Sorten und hohen Wirtschaftsdüngergabe, sowie bei mehrzeiligen
Gerstensorten.
Beim Winterroggen empfiehlt sich der Einsatz von 0,2 – 0,4 l/ha eines Trinexapac-Produktes (z.B: Moddus 0,15 – 0,3 l/ha,
…) und CCC (0,3 – 0,6 l/ha).
Bei der Wintergerste empfiehlt sich der Einsatz von 0,3 – 0,7 l/ha eines Trinexapac-Produktes (z.B: Moddus, …) oder 0,3
– 0,5 kg/ha Prodax oder 1,0 – 1,5 l/ha Fabulis oder …!
Diese Mengen sind kalkuliert ohne Fungizid bei eher niedrigen Temperaturen und trüber Witterung, je nach Sorte. Diese Mengenangaben
sind Anhaltspunkte und variieren sehr stark von den Einsatzbedingungen und vorher genannten Bedingungen. In Kombination mit azolhaltigen
Fungiziden und Temperaturen über 20°C (helle und sonnige Witterung) verringert sich die Aufwandmenge um 10 - 25%. Bei
geschwächten Beständen ist Vorsicht beim Wachstumsregelreinsatz geboten.
Sollte dieser Einsatzpunkt verpasst werden oder nicht möglich sein, kann bis Stadium 37 auch Prodax (Wirkstoffe aus Medax Top und
Moddus) verwendet werden, ein Halmverkürzer, der stärker einkürzt als Moddus und nicht überdosiert werden darf. Die
Aufwandmengen liegen bei 0,4 – max. 0,8 kg/ha. Aufwandmengen sind analog zu anderen Wachstumsreglern bei hohen Temperaturen und hoher
Sonneneinstrahlung und/oder Azolzusatz niedriger anzusetzen.
Aufgrund von Versuchsergebnissen der letzten Jahre aus den Landesversuchen bringt eine Fungizidbehandlung der Wintergerste in EC 31-32
einen geringen bzw. keinen wirtschaftlichen Mehrertrag. Wichtig ist die Fungizidmaßnahme in EC 39 – 51 um Ramularia und PLS
(nicht parasitär, „Sonnenbrand“) vorzubeugen. Im Infodienst Nr. 7 wurde ja schon auf die Notfallzulassung von Folpan 500
SC und Amistar Max hingewiesen.
Reinigung Feldspritze
Da im Frühjahr in kurzer Zeit verschiedene Kulturarten, aber auch ein häufiger Wechsel zwischen Herbiziden, Fungiziden und
Insektiziden stattfindet, sollten Sie unmittelbar nach der Anwendung eine sorgfältige Innenreinigung durchführen. Somit wird ein
antrocknen der Wirkstoffe im Behälterinnern, Leitungen und Düsen verhindert. Denken Sie auch an die Filter und bauen diese zur
Reinigung aus um Schäden an empfindlichen Kulturen vorzubeugen. Die bei der Innenreinigung anfallende Flüssigkeit kann 1:10
verdünnt auf der behandelten Fläche ausgebracht werden. Die Geräteaußenreinigung ist auf einer unbehandelten
Anwendungsfläche vorzunehmen, auf keinen Fall auf befestigten Flächen mit einem Anschluss an die Kanalisation oder an ein
Gewässer
ÖVF – Flächen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 08.04. der Änderung der DirektZahlDurchfV zugestimmt. Das bedeutet, dass der Aufwuchs von
ÖVF-Bracheflächen im Jahr 2022 ab dem 1. Juli durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt
werden darf. Außerdem kann eine ÖVF-Fläche mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke im Jahr 2022 durch Beweidung mit
Tieren oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt werden. Die Antragstellung für ÖVF-Flächen erfolgt dabei in
gewohnter Weise. Die sonstigen Bedingungen für diese ÖVF-Flächen gelten unverändert.
Gewässerabstände
Beachten Sie bitte beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern die erforderlichen Abstände der einzelnen Produkte. So
müssen oft über den Bereich von 5 Metern hinaus je nach Produkt spezifische Abstände eingehalten werden. Hier spielt meist
die Abdriftminderungsklasse der eingesetzten Düsen eine Rolle.
Auch in diesem Jahr werden wieder Gewässerabstandskontrollen durchgeführt.