Warndienst Nr. 1_2026
Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen
15.01.2026
Dokumentation Pflanzenschutzanwendungen 2025
Wenn bis jetzt noch nicht geschehen, sollten Sie alle Pflanzenschutzanwendungen von 2025 vollständig aufzeichnen. Die Aufzeichnung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen und muss drei Jahre aufbewahrt werden. Eine vollständige Aufzeichnung muss folgende Punkte beinhalten:
- der Zeitpunkt der Anwendung (Datum),
- die behandelte Kulturpflanze,
- die behandelte Fläche,
- die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels,
- die Aufwandmenge
- die Anwenderin bzw. Anwender.
Auch Anwendungen welche z.B. ein Lohnunternehmer oder ein aushelfender Nachbar durchgeführt hat muss der Betriebsleiter in seine Dokumentation mit aufnehmen bzw. zusammenführen.
Pflanzenschutzdokumentation ab 01.01.2026
Seit dem 01.01.2026 gilt eine erweiterte Aufzeichnungspflicht. Bei dieser müssen zusätzlich zu den oben genannten Punkten folgende dokumentiert werden:
- Uhrzeit der Anwendung (bei Insektiziden und z.B. Clomazone – Anwendungen),
- EPPO – Code,
- BBCH – Code,
- Georeferenz (GPS-Koordinaten oder Flurstückskennzeichen als 20-stellige Nummer oder
FLIK/InVeKos-Schlag-ID),
- Flächenangabe (behandelte Fläche in ha / Volumen oder Oberfläche / Behandelte Menge in kg, to.)
- Art der Verwendung * Behandlung von Freilandflächen
* Behandlung geschlossener Räume bzw. in geschlossenen Räume
* Behandlung von Saatgut oder Pflanzvermehrungsmaterial
- Zulassungsnummer des verwendeten Pflanzenschutzmittels
In diesem Jahr 2026 kann die Dokumentation noch elektronisch oder handschriftlich erfolgen. Ab dem 01.01.2027 muss die Pflanzenschutzmitteldokumentation elektronisch in einem maschinenlesbaren Format erfolgen.
Sie können ab sofort Ihre Dokumentation elektronisch und maschinenlesbar im neu entwickelten Programm „PSM-DOK“ (www.psmdok.de) aufzeichnen.
In dem kostenfreien Programm müssen Sie zuerst ein Zertifikat erstellen und können danach Ihre Dokumentation starten. Die erstellten Aufzeichnungen werden von PSM-DOK als ZIP – Datei ausgegeben. Diese können Sie dann auf Ihrem PC, Cloud, … speichern.
Wenn diese Lösung für Sie nicht praktikabel ist, sollten Sie über die Anschaffung eines Farm – Management – Informationssystem (digitale Ackerschlagkartei) nachdenken.
TÜV – Pflanzenschutzgerät
Bitte kontrollieren Sie vor dem ersten Einsatz der Pflanzenschutzspritze/Streuer, ob diese noch eine gültige TÜV-Plakette besitzen. Nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung müssen „in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte“ alle 3 Jahre (sechs Kalenderhalbjahre) zum TÜV.
Betriebe mit Flächen in Schutzgebieten sollten auch ihre Düsen kontrollieren, da die Pflichtmaßnahme „A 5.1 Einsatz abdriftmindernder Applikationstechnik“ (90%) und das Nutzen von Randdüsen bzw. abschalten der äußeren Düse verpflichtend ist.
Pflanzenschutztag Oberland
Der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sigmaringen veranstaltet zusammen mit einigen namhaften Pflanzenschutzfirmen den Pflanzenschutztag Oberland am Freitag, 16. Januar, in der Gemeindehalle Waldhorn, Bittelschießer Straße 16, in Krauchenwies. Die Veranstaltung zum Pflanzenschutz im Ackerbau beginnt um 9.30 Uhr und endet voraussichtlich gegen 15.30 Uhr.
Am Vormittag informieren die Pflanzenschutzfirmen über aktuelle Produkte. Ab 13.15 Uhr folgen Vorträge von Referenten des Fachbereichs Landwirtschaft und der Firma Lechler. Neben den Ergebnissen der Landessortenversuche werden die Pflanzenschutzversuche vom Versuchsfeld Oberland präsentiert. Außerdem wird das Management von Ausfallraps im Wasserschutzgebiet behandelt. Anschließend berichtet Miriam Messelhäuser von der Firma Lechler über Allgemeines zur Düsentechnik und deren Einfluss auf den Behandlungserfolg.
Die Vorträge am Nachmittag werden als zweistündige Fortbildungsmaßnahme für die Pflanzenschutzsachkunde anerkannt. Wer einen Fortbildungsnachweis benötigt, wird gebeten, den Sachkundenachweis (Scheckkarte) mitzubringen. Die Teilnahme am Pflanzenschutztag ist kostenfrei. Die Veranstaltung richtet sich an Landwirte, Vertreter aus dem Landhandel und Berater sowie an alle, die sich für das Thema Pflanzenschutz interessieren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.