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Warndienst Nr. 1

Warndienst Nr. 01_2025

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

15.01.2025

 

Dokumentation Pflanzenschutzanwendungen 2024

Wenn bis jetzt noch nicht geschehen, sollten Sie alle Pflanzenschutzanwendungen von 2024 vollständig aufzeichnen. Die Aufzeichnung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen und muss drei Jahre aufbewahrt werden. Eine vollständige Aufzeichnung muss folgende Punkte beinhalten:

- der Zeitpunkt der Anwendung (Datum),

- die Kulturpflanze,

- die behandelte Fläche,

- die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels,

- die Aufwandmenge

- die Anwenderin bzw. Anwender.

Auch Anwendungen welche z.B. ein Lohnunternehmer oder ein aushelfender Nachbar durchgeführt hat muss der Betriebsleiter in seine Dokumentation mit aufnehmen bzw. zusammenführen.

 

 

TÜV – Pflanzenschutzgerät

Bitte kontrollieren Sie vor dem ersten Einsatz der Pflanzenschutzspritze/Streuer, ob diese noch eine gültige TÜV-Plakette besitzen. Nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung müssen „in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte“ alle 3 Jahre (sechs Kalenderhalbjahre) zum TÜV.

Betriebe mit Flächen in Schutzgebieten sollten auch ihre Düsen kontrollieren, da die Pflichtmaßnahme „A 5.1 Einsatz abdriftmindernder Applikationstechnik“ (90%) und das Nutzen von Randdüsen bzw. abschalten der äußeren Düse verpflichtend ist.

 

 

Pflanzenschutztag Oberland 

Am Freitag, den 17. Januar 2025 veranstaltet das Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft zusammen mit namhaften Pflanzenschutzfirmen den Pflanzenschutztag Oberland in der Gemeindehalle Waldhorn (Bittelschießer Straße 16) in Krauchenwies. Die Veranstaltung zum Pflanzenschutz im Ackerbau beginnt um 9:30 Uhr und endet voraussichtlich gegen 15:30 Uhr. 

 

Vormittags geben die Pflanzenschutzfirmen aktuelle Produktinformationen. Nachmittags ab 13:15 Uhr folgen Vorträge von Referenten des Fachbereichs Landwirtschaft und des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg (LTZ). 

Hans-Peter Eller stellt die Ergebnisse der Landessortenversuche vor. Andreas Weimer referiert über Aktuelles im Pflanzenschutzrecht und trägt die Ergebnisse der Pflanzenschutzversuche vor. Wilfried Beck, LTZ, wird über die politischen Zielsetzungen beim Pflanzenschutz berichten und die Ergebnisse des Betriebsmessnetzes zur Pflanzenschutzmittelreduktion präsentieren.

 

Die Vorträge am Nachmittag werden als zweistündige Fortbildungsmaßnahme für die Pflanzenschutzsachkunde anerkannt. Wer einen Fortbildungsnachweis benötigt, wird gebeten, den Sachkundenachweis (Scheckkarte) mitzubringen. Die Teilnahme ist kostenfrei. 

 

Landwirte, Landhandel, Berater und am Pflanzenschutz Interessierte sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 

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