Warndienst Nr. 31

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Warndienst Nr. 31_2026

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

04.11.2026

 

 

Winterraps

Schädlinge

Auf allen von uns kontrollierten Flächen gab es die letzten Tage geringe Fänge beim Rapserdfloh, diese übersteigen die Bekämpfungsschwellen jedoch nicht. Da der Schädlingsdruck auf jedem Schlag unterschiedlich sein kann, sollten Sie alle Ihre Flächen / Gelbschalen regelmäßig kontrollieren.

Nur vier Schwarze Kohltriebrüssler wurde bis jetzt in unseren Gelbschalen in Krauchenwies und auf der Alb gefangen. Somit ist auch bei diesem Schädling die Bekämpfungsschwelle noch nicht überschritten.

 

Bekämpfung resistenter Ackerfuchsschwanz

Die Bodentemperatur in Krauchenwies ist bei ca. 7,5 °C. Somit fehlt nur noch ein Niederschlag, der den Wirkstoff Propyzamid (z.B.: Kerb Flo, Milestone, …) relativ zeitnah nach der Behandlung von den Rapsblättern „ab-“ und in den Wurzelhorizont „einwäscht“. Da die meisten Rapsbestände in diesem Jahr sehr massig sind, ist die Applikation auf feuchte Blätter mit Doppelflachstrahldüsen und vor rasch folgenden Niederschlägen (am besten > 10 mm) sinnvoll.

Genauere Informationen zur Anwendung der entsprechenden Produkte entnehmen Sie dem Warndienst Nr. 30. Laut jetziger Wettervorhersage könnte vielleicht Anfang nächster Woche Niederschlag fallen.

Bitte beachten Sie, dass Milestone nicht eingesetzt werden darf, wenn Runway oder Synero/Runway VA oder LaDiva in diesem Herbst schon appliziert wurde.

 

 

Wintergetreide

Herbizid 

Die meisten Wintergetreideflächen wurden mit Herbiziden behandelt. Jetzt sollten Sie auf früh behandelten (Anfang Oktober) Flächen kontrollieren, ob die Maßnahmen erfolgreich waren. Teilweise könnten bei den frühen Behandlungen Niederschläge gefehlt haben oder der Ackerfuchsschwanz zu groß (AFU > 1 Blatt) gewesen sein. 

Wenn Sie nachbehandeln müssen, dann steht bei der Wintergerste nur noch Axial 50 mit 0,9 l/ha (Herbstaufwandmenge) zur Verfügung. Die beste Wirkung erreicht man bei einer Applikation zum Ende der Vegetation (Winter- bzw. Nikolausspritzung) bei einer Luftfeuchtigkeit > 60%, wenn noch keine Resistenzen vorhanden sind.

Eine zweimalige Anwendung (Herbst + Frühjahr) von Axial 50 ist rechtlich verboten und macht aus Resistenzgründen auch keinen Sinn. 

Bei Winterweizen, Winterroggen und Wintertriticale besteht als Notmaßnahme bei unzureichenden Wirkungsgraden die Möglichkeit der Nachbehandlung mit 1,2 l/ha Traxos.

Wichtig ist, dass ab dem 01.11. auch z.B.: Trinity, Viper Compact, Jura, Addition, Sunfire, Carpartus SC, Broadcast, … nicht mehr auf drainierten Flächen eingesetzt werden dürfen!!!

Beachten Sie, dass bei schon aufgelaufenen Beständen die Blätter trocken sein sollten und am Tag der Behandlung sowie an ca. drei folgenden Tagen keine Nachtfrostgefahr besteht.

 

Blattläuse

Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben wir in von uns kontrollierten Wintergerstenbeständen nur wenige (5 – 12 % Befall) Blattläuse gefunden. Kontrollieren Sie weiterhin Ihre Bestände auf Blattläuse. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 20 % besiedelte Pflanzen. Den Befall ermitteln Sie an 5 Stellen des Schlages an mind. 5 Pflanzen je Stelle.

Betriebe mit Flächen in Schutzgebieten denken daran, dass IPSplus zu erfüllen ist und auch beim Einsatz eines Insektizides ein Spritzfenster (Maßnahme A 8.1.) angelegt werden muss.