Warndienst Nr. 28

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Warndienst Nr. 28_2026

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

05.10.2026

 

 

IPSplus 

Nochmals der Hinweis zur Einhaltung von IPSplus!! Wer Flächen in Schutzgebieten: - Landschaftsschutzgebieten - Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiet) - auf intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten - in gesetzlich geschützten Biotopen - bei Naturdenkmalen bewirtschaftet, darf Pflanzenschutzmaßnahmen nur durchführen, wenn die zusätzlichen landesspezifischen Vorgaben (IPSplus) eingehalten werden. Dies gilt für konventionell wie biologisch wirtschaftende Betriebe. Unter folgendem Link finden Sie die einzelnen Maßnahmen oder auch in dem beigefügten Anhang der E-Mail. https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz

Bei der Herbizidanwendung aber auch bei sonstigen Pflanzenschutzapplikationen müssen Sie auf jeden Fall an die Anlage eines „Spritzfensters“ (A 8.1) denken. 

 

 

Winterraps

Rapserdfloh

Bei von uns kontrollierten Bestände ist der Rapserdfloh – Druck gestiegen, jedoch die Bekämpfungsschwelle bei weitem noch nicht erreicht!

 

Schwarzer Kohltriebrüssler

In diesem Jahr ist der Schwarze Kohltriebrüssler bis jetzt noch nicht aufgetaucht und in den Jahren zuvor auch nicht flächendeckend. Wenn Sie die nächsten Wochen schwarze Rüssler mit „roten“ Füßen in der Gelbschale finden, gilt der vorläufige Bekämpfungsrichtwert von 10 Schwarze Kohltriebrüssler pro Gelbschale im Zeitraum von Oktober bis November.

 

 

Notfallzulassung Fundatis

Seit dem 28.09.2026 gibt es für 120 Tage eine Notfallzulassung für das Produkt Fundatis in Wintergerste (ohne Braugerste) und Winterweichweizen um Ackerfuchsschwanz und Weidelgras – Arten zu bekämpfen. Fundatis enthält neben Beflubutamid (bekannt aus Beflex) den neuen Wirkstoff Bixlozone. Die Aufwandmenge beträgt 1,0 l/ha. In der Wintergerste kann das Produkt von ES 00 – 09 und im Winterweichweizen von ES 00 – 13 eingesetzt werden. Die beste Wirkung wird dabei bei einer Anwendung im Vorauflauf der Ungräser und -kräuter erzielt. Im Winterweichweizen kann das Produkt auch im frühen Nachauflauf eingesetzt werden, jedoch dürfen die Ungräser das ES 11 nicht überschritten haben. Fundatis ist in Tankmischungen bzw. Spritzfolgen einzusetzen, um eine sichere Gräserwirkung zu erzielen. So bieten sich Prosulfocarb (2400 g Wirkstoff/ha) oder CTU (2100 g Wirkstoff/ha) oder Flufenacet (max. 120 g Wirkstoff/ha) an. Um Schäden an der Kulturpflanze zu verhindern sollte eine gleichmäßige Ablagetiefe bzw. Saatgutabdeckung von ca. 3 cm eingehalten werden. Vor Starkniederschlägen und Frost sollte keine Anwendung erfolgen.

Für den Einsatz von Fundatis gelten u.a. nachstehende Anwendungsbestimmungen (bitte beachten Sie zusätzlich auch die Gebrauchsanweisung):

die Hangauflage NW706 (20 m Abstand (bewachsener Randstreifen) zu Oberflächengewässern bei einer Hangneigung von über 2%, dieser ist bei Mulch- oder Direktsaat nicht erforderlich).
NT127: das Mittel darf nicht bei Temperaturen von über 25°C eingesetzt werden, bei vorhergesagten Tagestemperaturen von über 20°C darf es nur zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens eingesetzt werden.
NT149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutz-dienst und der Zulassungsinhaberin zu melden.
NT145-1: das Mittel muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha und mit einer Abdriftminderung von 90% ausgebracht werden.
NT146: bei der Ausbringung darf die Fahrgeschwindigkeit 7,5 km/h nicht überschreiten.
NT152: Die Anwendung des Mittels darf nur auf Flächen erfolgen, die vorher in einen flächenscharfen Anwendungsplan aufgenommen wurden, der den Saatzeitpunkt, den geplanten und den tatsächlichen Anwendungszeitpunkt, die Aufwandmenge, die Wassermenge und Details der Anwendungstechnik enthält. Der Plan ist während der Behandlung für Kontrollzwecke mitzuführen.
NT170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung 3 m/s nicht überschreiten
NT unkodiert (1): Spätestens einen Tag vor der Anwendung des Pflanzenschutzmittels sind Nachbarn, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten, über die geplante Anwendung zu informie ren, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben.
NT unkodiert (2): Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 50 m zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Dieser Abstand ist ebenso einzuhalten zu Flächen, auf denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2018/848 und/oder gemäß der Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen (BGBl. 2023 I Nr. 115) und/oder der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 produziert wird. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.
 

 

Herbizid Wintergetreide

Teilweise ist im Landkreis Sigmaringen heute Nacht Niederschlag gefallen. Somit sind jetzt in diesen Gebieten optimale Bedingungen für Herbizidmaßnahmen mit Bodenwirkstoffen auf schon gesäten Beständen. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Warndienst Nr. 27. Wer keinen Niederschlag bekam, jedoch Wintergetreide schon vor ein paar Tagen gedrillt hat könnte einen Striegelgang durchführen. So kann ein Blindstriegelgang ca. 5 – 8 Tage nach der Aussaat die auflaufenden Ungräser und -kräuter zerstören und somit der Getreidekultur einen Vorsprung verschaffen. Nach dem Striegelgang kann dann ein bodenwirksames Herbizid appliziert werden mit vielleicht mehr folgendem Niederschlag.