Warndienst Nr. 27

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Warndienst Nr. 27_2026

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

23.09.2026

 

 

Digitale Pflanzenschutz-Anwendungsdaten-Erfassung (DiPAgE) vom JKI. 

Mit DiPAgE soll insbesondere eine einfach zugängliche und ohne Registrierung nutzbare digitale Lösung für berufliche Anwenderinnen und Anwender bereitgestellt werden, die bislang kein eigenes Farm-Management-Informationssystem oder eine vergleichbare Software zur Dokumentation einsetzen. Die Anwendung unterstützt dabei, die erforderlichen Angaben strukturiert zu erfassen und die vollständige Dokumentation in einem standardisierten Format für die eigene Ablage zu speichern.

 

Am 24. September 2026 wird das JKI „DiPAgE“ im Rahmen eines Online-Seminars erstmals einem breiteren Kreis von Interessierten vorstellen.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

die rechtlichen und fachlichen Hintergründe der digitalen Pflanzenschutz-Anwendungsdokumentation, 
der IT-Datenstandard für Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten, 
die Funktionsweise und praktische Anwendung von DiPAgE, 
die strukturierte Erfassung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen sowie 
die standardisierte Speicherung der erfassten Anwendungsdaten.
 

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an berufliche Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln, Beraterinnen und Berater, landwirtschaftliche und gärtnerische Verbände sowie weitere Interessierte.

 

Termin: Donnerstag, 24. September 2026
Format: Online-Veranstaltung
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Zugang: https://jki.webex.com/jki/j.php?MTID=m7e22c066b879d9b91a2099610d37197a

 

 

Stechapfel

Vermehrt sieht man auch in unserem Landkreis in Zwischenfrüchten und abgeernteten Maisflächen den Stechapfel. Wenn Ihnen solche Pflanzen in Ihren Flächen auffallen, sollten Sie diese herausreisen und im Restmüll entsorgen. Bitte tragen Sie dabei Handschuhe und lange Arbeitskleidung, der Stechapfel ist in all seinen Teilen hoch giftig.

 

 

Seide (Klee- und Nordamerikanische)

Auch die Kleeseide ist wieder in Klee-, Luzerne- und Brachebeständen zu finden. Dieses Jahr ist vermehrt die Nordamerikanische Seide auf Grünstreifen (Brenneseln, …) und Bracheflächen zu sehen. Haben Sie ein wachsames Auge und entfernen Sie die Seide von der Fläche. Bitte entsorgen Sie das abgeschnittene Material über den Restmüll. Der Nordamerikanische Seide dienen auch Raps, Kartoffeln, Rüben, Beikräuter … als Wirtspflanzen und sollte deshalb zügig entfernt werden.

 

 

Winterraps

Bei manchen Flächen steigt der Erdflohbesatz die letzten Tage an. Bis jetzt wurden jedoch die Bekämpfungsschwellen nicht überschritten. Kontrollieren Sie weiterhin regelmäßig Ihre Bestände.

Wie im Warndienst Nr. 26 beschrieben steht in den meisten Beständen die nächsten Tage der Einsatz eines Wachstumsreglers an. Da jedoch die aktuellen Wetterprognosen die nächsten 10 Tage keine nennenswerten Niederschläge vorhersagen, sollte dies bei der Mittelwahl und Aufwandmenge berücksichtigt werden.

 

 

Herbizid Wintergetreide

Ein Herbizideinsatz im Herbst ist einer Frühjahrsbehandlung vorzuziehen, weil nach dem Winter die

Unkräuter und Ungräser zu weit entwickelt sein könnten, die Böden nicht immer rechtzeitig befahrbar

sind, ungünstige Witterung (z. B. Nachtfrost) und ausgebrachter Wirtschaftsdünger (Blätter bedeckt) eine zeitgerechte Maßnahme verhindern könnte.

Bei Frühjahrsbehandlungen sind Schäden an den Kulturen zudem häufiger ertragswirksam und die Auswahlmöglichkeiten bei den Herbiziden teilweise deutlich begrenzt. Auch ist die Resistenzgefahr bei den Frühjahrsprodukten deutlich höher. Jedoch müssen die Bedingungen (Bodenfeuchte, Bodentemperatur, Entwicklungsstadium der Ungräser und –kräuter) auch im Herbst passen.

Insbesondere bei den früh gesäten Getreidearten Wintergerste, Roggen und Triticale muss der

Herbizideinsatz im Herbst eingeplant werden. Bei absoluten Spätsaaten (Weizen) ist der Unkrautdruck

im Herbst in der Regel gering, sodass Frühjahrsbehandlungen eventuell sinnvoller sind. Auch bei sehr

grobscholligem Saatbeet und gleichzeitig späteren Saatzeitpunkten, bei dem nach dem Zerfallen der

Kluten erneut Ungräser und Unkräuter auflaufen können, hat die Frühjahrsbehandlung insbesondere

bei Weizen Vorteile.

Bei einer Herbstbehandlung mit einem Vorauflaufherbizid sollte das Saatbeet fein, gut abgesetzt und feucht sein bzw. Niederschlag nach der Behandlung folgen. Deshalb ist es dieses Jahr von Vorteil erst kurz vor gemeldeten Niederschlägen zu säen, um die volle Leistung der Bodenherbizide zu erreichen!!!

Nach der Behandlung sollte es noch ca. 2 Tage frostfrei sein. Damit es keine Unebenheiten im Feld gibt, bietet sich ein Walzeneinsatz nach der Saat an, sodass Spritzschatten vermieden werden und sich bei der Applikation ein gleichmäßiger, lückenloser Herbizidfilm bilden kann. Damit Spritzschatten reduziert werden, können Doppelflachstrahldüsen eingesetzt werden.

Eine Auswahl an Herbiziden enthält der Ratgeber „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ (Seite 48 bis 51, Tabelle 20), vollständige rechtliche Hinweise zu den einzelnen Mitteln stehen in der jeweiligen Gebrauchsanleitung.

Aufgrund zunehmender Resistenzen gegen Ackerfuchsschwanz (Afu) und auch Windhalm bei Wirkstoffen der WSSA-Gruppen 1 und 2 (ALT: HRAC Gruppen A und B; betrifft fast alle blattaktiven Gräsermittel) sollten Herbstbehandlungen als Resistenzbrecher eine zentrale Rolle in der Herbizidstrategie spielen. Nur im Herbst können die Wirkstoffgruppen eingesetzt werden, die von Resistenzen noch kaum betroffen sind. Der zentrale Baustein ist in diesem Jahr zum letzten Mal (die Ware muss jedoch schon bei Ihnen stehen) der Wirkstoff Flufenacet, der kombiniert mit anderen Wirkstoffen adäquate Lösungen bei unterschiedlichen Verunkrautungen und Gräserdruck bietet.

Leider wurde keine Erneuerung der Zulassung für den Wirkstoff Flufenacet ausgesprochen. Somit haben Sie nur noch dieses Jahr die Möglichkeit diesen Wirkstoff anzuwenden.

Beim Einsatz von Bodenherbiziden, die auf dem Wirkstoff Flufenacet aufgebaut sind – also z.B.

Cadou SC, Herold, Malibu, Broadcast Duo, … – ist der Vor- bzw.  frühe Nachauflauf der beste Zeitpunkt um Gräser effektiv zu bekämpfen.

Auf Fuchsschwanz‐Standorten empfiehlt sich eine Behandlung direkt nach der Aussaat bis spätestens dem Spitzen des Getreides (Fahrgassen sind zu erahnen). Geht es lediglich um die Bekämpfung von Windhalm, kann bis zum sichtbar werden der Fahrgassen (Windhalm max. 2 Blätter) abgewartet werden.

Der Wirkstoff Flufenacet erfährt eine Unterstützung in der Gräserwirkung durch die Wirkstoffe Pendimethalin (z.B. StompAqua, Activus, …), Chlortoluron (z. B. Lentipur 700, Toluron 700 SC, …. Anwendungsbestimmungen beachten), Aclonifen (Mateno Duo, Acloduo, Dugara, Kuntao, …), Beflubutamid (Beflex), Picolinafen (Quirinus, Pontos) oder vor allem durch Prosulfocarb (Cofeno, Boxer, Filon, Jura, …). Auf Standorten mit ausgeprägten Ackerfuchsschwanzresistenzen zeigt die Mischung aus Prosulfocarb und Flufenacet gute Wirkungsgrade.

Wenn nur Windhalm vorhanden ist, können auch Produkte wie Carmina 640, Trinity, … eingesetzt werden. Hierbei sollten Sie beachten, dass nicht alle Weizensorten eine CTU – Verträglichkeit besitzen und Sie die Anwendungsbestimmungen beachten und einhalten. 

Ein anderer Wirkstoff (Flumioxazin) ist in den Produkten Sumimax, Bridge Extra 50 WG, … enthalten. Diese Produkte sind ausreichend gegen Windhalm und die übliche zweikeimblättrige Verunkrautung wirksam, allerdings nicht gegen Ackerfuchsschwanz und sind nur in Winterweichweizen zugelassen. Sumimax mit der neuen Zulassungsnummer (035312) sowie andere Flumioxazin-haltige Produkte dürfen nicht auf drainierten Flächen eingesetzt werden.

Die Wirkung der oben beschriebenen Mittel kann gegen Ausfallraps durch eine Teilmenge von ca. 10 – 20 g/ha eines Tribenuron-haltiges Herbizid verbessert werden (ab dem 3-Blatt-Stadium der Kultur). Bitte beachten Sie, dass Pointer SX nur mit der alten Zulassungsnummer (005890-00) und nicht jedes Generika – Produkt eine Herbstzulassung besitzt.

Bei der Ungras- und Unkrautbehandlung muss beachtet werden, dass bei Trockenheit oder sehr

klutigen Böden und gleichzeitig starkem Ackerfuchsschwanzdruck, der bei der Behandlung schon mehr als ein Blatt „besitzt“ reine Bodenherbizide überfordert sind. Standorte mit Ackerfuchsschwanz und Unkräutern sollten dann mit Kombinationen aus blatt- und bodenaktiven Mitteln behandelt werden, um den Neuauflauf von Unkräutern sowie die Resistenzgefahr blattaktiver Herbizide zu minimieren. Stimmt allerdings Bodenfeuchtigkeit und Bodenstruktur kann bei schwachem bis mittleren Afu-Besatz oder auf reinen Windhalmstandorten mit vorwiegend bodenwirksamen Mitteln gearbeitet werden.

 

Wenn allerdings der frühe Zeitpunkt für Bodenherbizide versäumt wurde, kann in der Wintergerste nur noch mit einem reinen Blattherbizid wie Axial 50 gegen Ackerfuchsschwanz behandelt werden. Axial 50 hat die beste Wirkung zum Ende der Vegetation (Nikolausspritzung). Dieses Mittel muss mit einem Partner gegen zweikeimblättrige Unkräuter kombiniert werden. Viper Compact, Stomp Aqua, Agolin, Malibu, Trinity, Herold, … können hier zum Einsatz kommen. Noch besser ist die Ausbringung im Splittingverfahren.

Eine zweimalige Anwendung (Herbst + Frühjahr) von Axial 50 ist rechtlich verboten und macht aus resistenzgründen auch keinen Sinn.

Bei Weizen besteht als Notmaßnahme bei unzureichenden Wirkungsgraden die Möglichkeit der

Nachbehandlung mit Niantic oder Traxos.

Der Einsatz von Niantic im Herbst wird nicht empfohlen, da aus Resistenzmanagementgründen

diese noch gut wirksamen Wirkstoffe auf Frühjahrsanwendungen in Weizen beschränkt werden sollten. Niantic hat im Herbst nur dann seine Berechtigung, wenn massive Trespenprobleme vorhanden sind, kann dann aber nur in Winterweichweizen eingesetzt werden. Die Behandlung mit max. bis zu 400 g/ha + FHS muss bis zum 31.10. abgeschlossen sein.

Durch den geringen Niederschlag seit der Ernte kann dieses Jahr Ausfallraps nach der Winterweizen-aussaat vermehrt auftreten. Nicht alle Vorauflaufprodukte besitzen gute Wirkungen gegen Ausfallraps. Wenn Sie dann im Herbst eine blattaktive Bekämpfung durchführen möchten stehen Ihnen die Wirkstoffe Tribenuron und Florasulam zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Pointer SX mit der neuen Zulassung keine Indikation im Herbst besitzt und auch nicht alle Generika eine Herbstzulassung besitzen.

 

Alternativen zu Flufenacet

Wie schon im Warndienst Nr. 26 beschrieben können bzw. helfen die ackerbaulichen Maßnahmen das Auftreten von Gräsern, vor allem Afu zu reduzieren. 

Die besten chemischen Alternativen werden die Kombination von den Wirkstoffen Prosulfocarb + Aclonifen + Diflufenican (z.B.: Mateno Trio Set, …) oder Prosulfocarb + Diflufenican + CTU + Pendimethalin oder Prosulfocarb + Beflubutamid + Pendimethalin oder … sein. Teilweise auch als Doppelbehandlung im Herbst.

Bitte beachten Sie, dass direkte Mischungen von Prosulfocarb und CTU sehr oft Schäden an den Kulturpflanzen verursachen. Bei einer Spritzfolge sollten mind. 10 Tage mit der 2. Applikation gewartet werden. Aber auch bei einem „getrennten“ Ausbringen der genannten Wirkstoffe sind Schäden möglich. 

Achten Sie darauf, dass CTU nicht zu spät, nicht auf drainierten Flächen und nur in verträglichen Weizensorten appliziert wird.

Bei diesen chemischen Alternativen ist die Leistung gegenüber Afu und teilweise auch Weidelgras nicht so gut wie bei Flufenacet und auch auf die Verträglichkeit muss geachtet werden --> Saatgutablage (min. 3 cm), vollständige Bodenbedeckung, Starkregen, Frost, …!

In Winterweichweizen können Sie dieses Jahr mit der Notfallzulassung (vom 01.09. – 29.12.2026) des Produktes „Luxinum“ eine Ackerfuchsschwanzbekämpfung durchführen. Bei diesem Produkt sollte das Saatbeet feinkrümelig und feucht sein, das Saatgut mindestens mit ca. 3 cm Boden bedeckt sein und ca. 3 Wochen lang nach der Applikation Wachstum herrschen.

 

Bitte beachten: 

Bei der Planung der Unkrautbekämpfungsmaßnahmen in Wintergetreide müssen die vorgeschriebenen Anwendungsbestimmungen mit einkalkuliert werden. Der Anwender sollte sich

daher rechtzeitig damit vertraut machen. Insbesondere die Auflagen zu Saumbiotopen und zum Gewässerschutz, wie unbehandelte, begrünte Randstreifen bei Hangneigung über 2% und Gewässerabstände können den Einsatz einiger Mittel stark einschränken. Auch sind die Abstandsauflagen an AWGN-Gewässern zu berücksichtigen. Teilweise haben Produkte bei unterschiedlichen Aufwandmengen auch unterschiedliche Abstände zu den Gewässern. Ähnliches gilt bei Generika-Produkten. Diese haben fast immer höhere Abstände zum Gewässer wie die Originale.

Der Wirkstoff Chlortoluron darf auf drainierten Flächen (NG405) und leichten Böden (NG 414: Sand bis schwach schluffiger toniger Sand mit Corg <1,5 %) nicht eingesetzt werden. Außerdem gilt die Hangneigungsauflage NG 404: bei einer Hangneigung >2% zwischen behandelter Fläche und Oberflächengewässer muss eine mindestens 20 m breite geschlossene Pflanzendecke vorhanden sein oder die Saat im Direktsaat- bzw. Mulchsaatverfahren erfolgt sein.

Es gelten die untenstehenden Anwendungsbestimmungen für Pendimethalin- und Prosulfocarb- haltige Mittel (z.B.: Stomp Aqua, Picona, Activus, Addition/Agolin, Malibu, Trinity, Boxer/Filon, Jura, …) die die Verflüchtigung und Abdrift herabsetzen sollen.

Die Anwendungsbestimmungen haben folgenden Wortlaut:

 (NT145) "Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die

Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis

"Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der

jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist.

Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die

Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten."

è  Düse muss mit 90 % Abdriftminderung eingestuft sein und Druck sowie Fahrgeschwindig-keit eingehalten werden! Eine 03er Standarddüse ist zu klein! 04er Düse erforderlich!!

 (NT146) "Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten."

 (NT170) "Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht

überschreiten."

 

Bitte denken Sie daran auf Schlägen, die sich in Schutzgebieten befinden Spritzfenster (IPSplus Maßnahme A8.1) anzulegen!

 

Produkte wie z.B.: Addition, Agolin, Broadcast, Carpartus SC, Jura, Trinity, Viper Compact, Sunfire, … dürfen auf drainierten Flächen nur bis zum 31.Oktober eingesetzt werden. 

Nicht bei allen Produkten mit dem Wirkstoff Prosulfocarb müssen Sie die oben aufgeführten NT-Auflagen einhalten. Um Einträge des Wirkstoffs Prosulfocarb in Nicht-Zielflächen zu verhindern/reduzieren ist unsere Empfehlung diese NT-Auflagen bei allen Produkten mit dem Wirkstoff Prosulfocarb einzuhalten. Somit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, dass dieser Wirkstoff Ihnen noch lange zur Verfügung steht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass landesweit Kontrollen bezüglich Gewässerabstandsauflagen und

CTU – Anwendungsbestimmungen durchgeführt werden.

Zuwiderhandlungen sind bußgeldpflichtig und es werden noch Abzüge bei den

Prämienzahlungen vorgenommen. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig.

Auch wird die Durchführung bzw. Dokumentation der IPSplus – Maßnahmen kontrolliert!