Warndienst Nr. 25_2026
Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen
03.09.2026
Zucker- und Masserüben
Kontrollieren Sie weiterhin regelmäßig Ihre Bestände auf Krankheiten.
Im Warndienst Nr.19 finden Sie das genaue Vorgehen bei der Blattkontrolle, die Bekämpfungsschwellen und mögliche Produkte beim Überschreiten der Bekämpfungsschwelle. Bitte achten Sie bei späten Behandlungen auf die Wartezeit der einzelnen Produkte!
Fruchtfolgeplanung Rüben / Kartoffeln
In intensiven Rüben- und Kartoffelanbaugebieten sind Stolbur und SBR die letzten Jahre zu bedeutenden Krankheiten geworden. Dies ist bei uns im Landkreis noch kein (großes) Thema und damit dies lange so bleibt, sollten Rüben- und Kartoffelanbauer frühzeitig gegenwirken. Wie im letzten Jahr wurden auch dieses Jahr an Klebefallen Schilf-Glasflügelzikaden gefangen. Einen Teil dieser Fänge wurde am LTZ Augustenberg auf die Beladung untersucht. Etwa 40 % der untersuchten Zikaden waren entweder mit dem SBR – Bakterium oder/und dem Stolbur – Bakterium beladen.
Eine direkte Bekämpfung der Krankheiten ist leider nicht möglich. Es kann nur versucht werden eine Infektion zu verhindern. Überträger sind meist Zikaden, hauptsächlich die Schilf-Glasflügelzikade und deren Nymphen. Die Nymphen der Schilfglasflügelzikade entwickeln sich an Wurzelbruchstücken der Zuckerrübe, teilweise auch an Kartoffeln und an den Wurzeln des nachfolgend gesäten Wintergetreides. Wenn anstatt des Wintergetreides nach Zuckerrüben/Kartoffeln eine späte Sommerung, wie z.B. Mais gesät wird, können sich sehr viele Nymphen nicht entwickeln und es fliegen im Folgejahr deutlich weniger bzw. keine Zikaden aus. Da die Fruchtfolge einen großen Einfluss auf die weitere Entwicklung der Zikadenpopulation hat, ist für einen weiteren erfolgreichen Rüben- und Kartoffelanbau dessen Einhaltung zwingend erforderlich!
Dieses Jahr gibt es hinsichtlich der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade bei GLÖZ 6 „Mindestbodenbedeckung in sensibelsten Zeiten“ Ausnahmen. Nach dem Anbau von Rüben, Kartoffeln, Rote Beete, Mangold, Möhren, Steckrüben, Zwiebeln oder Sellerie (als Hauptkultur) darf auf die Mindestbodenbedeckung auf Ackerflächen im Landkreis Sigmaringen verzichtet werden.
Im Wasserschutzgebiet (Problem- und Sanierungsgebieten) darf nach der Ernte keine Bodenbearbeitung stattfinden, wenn eine Schwarzbrache folgt. Bei weiteren Fragen zu Flächen im WSG dürfen Sie sich gerne bei Herrn Blender oder Herrn Böhler melden.
Auf erosionsgefährdeten Flächen (KWasser und KWind) darf eine Schwarzbrache bis zum 30.11. nur mit dem Grubber hergestellt werden. Danach kann möglicherweise der Pflug eingesetzt werden, es müssen aber die Auflagen bzw. Maßnahmen beachtet und eingehalten werden.
Aufruf zur Meldung von Drahtwurmschäden in Kartoffeln und Mais in Baden-Württemberg
Da vermehrt von Drahtwurmbefall in den oben genannten Kulturen zu sehen bzw. zu hören ist, können dieses Jahr alle Flächen mit Drahtwurm-Befall bis hin zu nicht vermarktbaren Partien bzw. auch Flächen, die aufgrund eines akuten Drahtwurmbefalls nicht mehr zum Mais- oder Kartoffelanbau geeignet sind gemeldet werden.
Unter folgendem Link finden Sie die genaue Vorgehensweise bei der Meldung der Schäden sowie dem Sammeln von Drahtwurmproben.
https://www.isip.de/baden-wuerttemberg/ackerbau/allgemeine-informationen/ackerbau-aufruf-zur-meldung-von-drahtwurmschaeden-in-kartoffeln-und-mais-in-baden-wuerttemberg-862892
Winterraps
Schnecken
Auch trotz der sehr langen Trockenheit sind nach Niederschlägen Schnecken zu finden. Kontrollieren Sie Ihre frisch ausgesäten Winterrapsbestände regelmäßig auf Schneckenbefall. Legen Sie Kontrollstellen (Jute-, Foliensack oder Brett und ein paar Körner eines metaldehyd – haltigen Schneckenkorns darunter) an, um zu kontrollieren ob es Schneckenbefall auf der jeweiligen Fläche hat.
Erdfloh
Die Gelbschalen (am Anfang noch etwas eingegraben, dass die Rapserdflöhe diese besser „erreichen“ können) müssen jetzt auf den Rapsschlägen stehen und eine regelmäßige Kontrolle der frisch auflaufenden Rapspflanzen sollte durchgeführt werden.
Beim Rapserdfloh gelten folgende Schadschwellen:
Im Zeitraum vom Keimblattstadium bis ins 3-Blatt-Stadium dürfen nicht mehr als 10 % der Blattfläche (Keim- und Laubblätter) durch Lochfraß zerstört sein à siehe Abbildung. Bis zum 6 - Blattstadium ist die Schadschwelle überschritten, wenn mehr als 50 Käfer in drei Wochen in der Gelbschale gefangen wurden. Im Spätherbst (Oktober bis Dezember) müssen Sie die Pflanze bzw. den Blattstiel aufspalten. Wenn hierbei mehr als 3 – 5 Larven pro Pflanze gefunden werden, ist die Schadschwelle überschritten.
Betriebe mit Rapsflächen in Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutz- und FFH – Gebieten, …) müssen an IPSplus (Geldschale verpflichtend) und die dazugehörige Dokumentation denken. Bitte denken Sie auch an die 90% abdriftmindernde Düsentechnik, an die Randdüse sowie an das Spritzfenster.