Warndienst Nr. 24

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Warndienst Nr. 24_2026

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

07.08.2026

 

 

Zucker- und Masserüben

Kontrollieren Sie weiterhin regelmäßig Ihre Bestände auf Krankheiten.

Im Warndienst Nr.19 finden Sie das genaue Vorgehen bei der Blattkontrolle und mögliche Produkte beim Überschreiten der Bekämpfungsschwelle.

 

Meldeportal

Seit ein paar Tagen können über dieses Meldeportal nicht nur Schäden durch Vögel (z.B. Krähen) gemeldet werden, sondern auch Schäden durch Biber. 

Unter folgendem Link können Sie sich anmelden.

 https://web.isip.de/meldeportal/bw

Danach erhalten sie per Mail einen weiteren Link, mit dem Sie den Schaden melden können.

 

 

Notfallzulassung Luxinum

Seit kurzer Zeit gibt es für das Produkt Luxinum mit dem Wirkstof Cinmethylin eine Notfallzulassung gegen den Ackerfuchsschwanz in Winterweichweizen. Die zugelassene Menge ist für ca. 400.000 ha Behandlungsfläche.

Wer Ackerfuchsschwanzflächen hat und zu wenig Flufenacet – Produkte für die diesjährige, letztmalige Anwendung zuhause hat, kann als Alternative im Winterweichweizen Luxinum einsetzen. 

Der optimale Einsatzzeitpunkt liegt im Vorauflauf! Eine Anwendung im frühen Nachauflauf bis ES 12 des Winterweichweizens ist möglich, aber die bessere Wirkung wird im Vorauflauf erzielt. Da der Wirkstoff überwiegend über die Wurzel aufgenommen wird, sollten die Ungraspflanzen nicht weiterentwickelt sein als wie im 1-Blatt-Stadium.

Das Saatbett sollte feinkrümlig und das Saatgut mindestens 3 cm mit Boden bedeckt sein. Ein feuchter Boden verbessert die Wirkung, jedoch sollten Anwendungen vor überdurchschnittlichen Niederschlägen oder bei Staunässen vermieden werden. Nach der Anwendung sollte noch mindestens 3 Wochen ein Pflanzenwachstum möglich sein. Keine Anwendung auf gefrorenem Boden.

 

 

Winterraps

Eine gute Vorbereitung der Aussaatflächen ist der Grundstein für eine erfolgreiche Unkrautbekämpfung und damit für einen hohen Ertrag. Dies gilt für das Mulchsaat- und Pflugverfahren gleichermaßen. Hier gilt Saatbeet steht vor Saatzeit. Eine sorgfältige Einarbeitung von Strohresten und die Schaffung eines feinkrümeligen und genügend abgesetzten Saatbeetes fördert das rasche und gleichmäßige Auflaufen des Rapses, der dann niederbleibende Unkrautarten unterdrücken kann. Auch vorhandene Unkräuter und Ungräser laufen zügig und gleichmäßig auf und können deshalb optimal mit Herbiziden bekämpft werden. Bei einer Einzelkornsaat kann natürlich auch über eine mechanische Unkraut und -gras Bekämpfung nachgedacht werden.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist jedoch eine tiefe Bodenbearbeitung ohne folgende nennenswerte Niederschläge riskant. Es kann natürlich Winterraps auch mit einer flachen Bodenbearbeitung etabliert werden. So muss in diesem Jahr spontan und betriebsindividuell (vielleicht sogar schlagspezifisch) entschieden werden, ob es überhaupt Sinn macht Raps auszusäen, wenn keine Niederschläge gefallen oder sicher zu erwarten sind.

Damit die Kosten bzw. Behandlungshäufigkeit für die Unkrautbekämpfung nicht ausufern, sollte die Auswahl der geeigneten Herbizide an der vorhandenen Unkrautflora (Problemunkräuter und –gräser) und den Böden festgemacht werden. Wir beobachten insbesondere in rapsreichen Fruchtfolgen eine Veränderung des Unkrautspektrums hin zu schwer bekämpfbaren Arten wie Storchschnabel, Stiefmütterchen und den Kreuzblütlern Hirtentäschel und Hellerkraut aber auch vermehrt zu (resistentem) Ackerfuchsschwanz. 

Bei trockenen Bedingungen (Bodenoberfläche) ist eine Vorauflaufbehandlung wenig sinnvoll. Reagieren Sie kurzfristig und denken Sie hierbei über eine Alternative im Nachauflauf nach.

Betriebe, die Rapsflächen in Schutzgebieten bewirtschaften müssen die Auflagen des IPSplus beachten (z.B.: Spritzfenster, Überwachung Schnecken, Düsen, Gelbschale, …). Unter folgendem Link https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz

können Sie die genauen Vorgaben nachlesen. 

Bitte achten Sie auf die Abstandsauflagen der einzelnen Produkte zu Gewässern und Saumstrukturen. 

 

Clomazonehaltige Produkte im Vorauflauf (VA)

Die Hürden für den Einsatz von clomazonehaltigen Produkten sind weiterhin sehr hoch, besonders in unserer reichstrukturierten und kleinräumigen Landschaft sind viele Flächen, insbesondere Randstrukturen vom Einsatz mit Clomazone ausgeschlossen. Es sind aber dennoch die wirksamsten Mittel bei den Problemunkräutern Ackerhellerkraut und Hirtentäschel mit guter Wirkung auch gegen Raukearten. Mögliche Mischungen sind z.B.: 2,0 l/ha Butisan Kombi + 0,33 l/ha Gamit 36 AMT, 2,0 l/ha Quantum oder Successor 600 (bei beiden Produkten keine Anwendung auf drainierten Flächen) + 0,33 l/ha Gamit 36 AMT, 3,0-4,0 l/ha Colzor Trio, ….

Beim Einsatz von Clomazone sollte auch auf die ackerbaulichen Bedingungen geachtet werden. Das heißt, dass das Saatbeet gut abgesetzt sein sollte, mit dem Auflaufen des Rapses zu rechnen ist, die Bodenoberfläche feucht ist und keine Starkniederschläge angekündigt sind.

Folgend die je nach Produkt geltenden Anwendungsbestimmungen!

Vor der Anwendung: 

NT152: Die Anwendung des Mittels darf nur auf Flächen erfolgen, die vorher in einen flächenscharfen Anwendungsplan aufgenommen wurden, der den Saatzeitpunkt, den geplanten und den tatsächlichen Anwendungszeitpunkt, die Aufwandmenge, die Wassermenge und Details der Anwendungstechnik enthält. Der Plan ist während der Behandlung für Kontrollzwecke mitzuführen.

NT153: Spätestens einen Tag vor der Anwendung von Clomazone-haltigen Pflanzenschutzmitteln sind Nachbarn, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten, über die geplante Anwendung zu informieren, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben.

 

Bei der Anwendung:

NT127: Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20 °C Lufttemperatur vorhergesagt werden. Wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 25 °C vorhergesagt werden, darf das Mittel nicht angewendet werden.

NT145-1: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.

NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.

NT154: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 50 m zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Dieser Abstand ist ebenso einzuhalten zu Flächen, auf denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Ökoverordnung) und gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) produziert wird. Der Abstand von 50 m kann auf 20 m reduziert werden, wenn das Mittel nicht in Tankmischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht wird. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen (ausgenommen Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen wie z.B. Stoppelfelder) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.

NT154-1: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 50 m zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt Clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Dieser Abstand ist ebenso einzuhalten zu Flächen, auf denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2018/848 und/oder gemäß der Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen (BGBl. 2023 I Nr. 115) und/oder der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 produziert wird. Der Abstand von 50 m kann auf 20 m reduziert werden, wenn das Mittel nicht in Tankmischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht wird. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen (ausgenommen Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen wie z.B. Stoppelfelder) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.

NT155: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 50 m zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Dieser Abstand ist ebenso einzuhalten zu Flächen, auf denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Ökoverordnung) und gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) produziert wird. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen (ausgenommen Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen wie z.B. Stoppelfelder) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.

 

Nach der Anwendung:

NT149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden.

 

 

Nicht Clomazonehaltige Produkte im VA

Die Grundlage der clomazonefreien Behandlung bildet die Vorlage eines metazachlorhaltigen Produkts womit beim Einsatz im VA (Bodenfeuchte muss vorhanden sein) eine gute Bekämpfung gegen Hirtentäschel und Ackerhellerkraut gegeben ist. Als Produkte geeignet sind z.B.: 2,5 l/ha Butisan Gold, 2,5 l/ha Butisan Kombi, 2,0 l/ha Fuego Top, …. Butisan Gold ist sicher das am breitesten wirkende Mittel, da 3 Wirkstoffe enthalten sind, die sich gut ergänzen. Die Kombination bei Butisan Gold/Kombi aus Metazachlor und Dimethenamid-P ist bei feuchten Bodenbedingungen im Vorauflauf der erste Schritt zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz (Resistenzmanagement) sowie der Jährigen Rispe. Die eigentliche Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz und Ausfallgetreide erfolgt dann im Zwei bis Drei – Blattstadium der Gräser. Gegen Storchschnabel sind Butisan Gold bzw. –Kombi am besten wirksam. 

Wird der Wirkstoff Metazachlor durch Starkniederschläge in die Wurzelzone eingewaschen, kann dies das Wachstum über mehrere Wochen beeinträchtigen. Bitte achten Sie auf die Auflage NG 346 bzw. NG 346-1 (Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g (NG 346) bzw. 750 g (NG 346-1) Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden). Die Auflage NG301-1 spielt bei uns im Landkreis keine Rolle. Metazachlor sollte nicht auf durchlässigen Standorten, wie Sand- oder flachgründigen Böden, in Karstgebieten und auf grundwassersensiblen Standorten eingesetzt bzw. auf höchstens 500 g/ha Metazachlor reduziert werden. 

Um den Wirkstoffeinsatz Metazachlor auf wassersensiblen Standorten zu reduzieren können auch reduzierte Aufwandmengen von den oben genannten Produkten mit dem Produkt Tanaris gemischt oder Tanaris solo mit 1,5 l/ha vorgelegt und z.B. mit Runway (NG 349 + NG 350) für eine gute Breitenwirkung ergänzt werden. Beachten Sie bei Tanaris die Anwendungsbestimmung NG371.0867 zum Schutz des Grundwassers.

Dieses Jahr neu gibt es den Porafam Titan Pack, bei dem die Wirkstoffe Aminopyralid und Qinmerac im Porafam Titan kombiniert sind und der Wirkstoff Metazachlor im Fuego individuell hinzugefügt werden kann. Bitte beachten Sie jedoch die Auflagen (NG 371.0867, NG 371.1055) zum Schutz des Grundwassers. Des Weiteren darf der Wirkstoff Quinmerac im vorherigen Kalenderjahr und der Wirkstoff Aminopyralid in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren nicht appliziert worden sein! Wird aus dem behandelten Raps Einstreu (Rapsstroh), darf dieses nur im eigenen Betrieb und nur auf Grünland, zu Getreide oder Mais ausgebracht werden (WP682-2/WP683-2). Somit wird dieses Produkt für unsere Region relativ uninteressant, da doch dieses Jahr einige Betrieb Rapsstroh geerntet haben.

Denkbar sind auch Mischungen mit 1,0 l/ha Quantum bzw. Successor 600 und 1,5 l/ha Fuego Top. Allerdings hat Quantum und Successor 600 die Auflage NG 405 und daher dürfen diese Produkte nicht auf drainierten Flächen ausgebracht werden. Im Vorauflauf kann auch Runway VA eingesetzt werden, welches eine recht gute Wirkung gegen Stiefmütterchen zeigt und ansonsten gut gegen Kamille, Mohn und Kornblume wirkt.

Bei Runway VA muss die Auflage NG 349 beachtet werden, die einen Einsatz des Wirkstoffs Aminopyralid (Milestone, Synero 30 SL, …) im folgenden Kalenderjahr auf der gleichen Fläche verbietet. 

Bei Produkten (Butisan Top, Fuego Top, Butisan Gold, Tanaris …) mit dem Wirkstoff Quinmerac muss die Auflage NG343 („Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden“) bzw. NG 371.0867 beachtet werden.

 

Nicht Clomazonehaltige Produkte im Nachauflauf (NA)

Breit wirksam sind z.B.: Butisan Gold, Butisan Top, Fuego Top, Katamaran Plus, …, in denen unter anderem der Wirkstoff Quinmerac enthalten ist, der für eine sehr gute Wirkung gegenüber dem Klettenlabkraut sorgt. Allerdings nimmt bei diesen Mitteln die Wirksamkeit gegen Kreuzblütler im frühen NA deutlich ab. Fuego Top, Butisan Top oder Butisan Kombi lassen sich gut in Mischung mit Runway einsetzen. Bei Runway muss die Auflage NG 349 (Auf derselben Fläche keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Aminopyralid im folgenden Kalenderjahr) und NG 350 (Auf derselben Fläche keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Clopyralid [Ariane C, Effigo, Lontrel] im folgenden Kalenderjahr) beachtet werden. Wie oben ausführlich beschrieben, kann auch das Produkt Tanaris eingesetzt werden um auf den Wirkstoff Metazachlor zu verzichten.

 

Für den Nachauflauf

Seit letztem Jahr gibt es LaDiva, eine Fertigformulierung aus dem bekannten Belkar und Synero 30 SL. Es besteht aus den Wirkstoffen Arylex active, Aminopyralid und Picloram. Diese kommen aus der WSSA-Gruppe 4 (Alt: HRAC-Gruppe O). Die Wirkstoffe aus dieser Gruppe sind kaum resistenzgefährdet. Die Wirkungsstärken liegen bei Klettenlabkraut, Kornblume, Kamillearten, Klatschmohn, Storchschnabel, Ackerhellerkraut und Hirtentäschel. Mit LaDiva können resistente Unkrautbiotypen bekämpft werden.

Bitte beachten Sie die Auflage NG371.1055 zum Schutz des Grundwassers und überschreiten die maximale Aufwandmenge und maximal festgelegte Behandlungsanzahl nicht (gilt auch bei der Anwendung anderer Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Aminopyralid auf derselben Fläche) und die Auflage NG373.1055 (Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren nicht bereits ein Mittel, das den Wirkstoff Aminopyralid enthält, ausgebracht wurde)

Der Vorteil von LaDiva bzw. Belkar ist, dass man es im Nachauflauf gegen viele relevante Rapsunkräuter einsetzen kann. Somit können Sie mit der Herbizidbehandlung warten, bis klar ist, ob sich der Raps ausreichend gut etabliert hat und sind nicht auf feuchte Bedingungen nach der Saat angewiesen.

LaDiva wird mit einer Aufwandmenge von 0,25 l/ha ab ES 12 bis ES 19 der Kultur und ES 12-14 der Unkräuter empfohlen. Wer mehrere Unkrautwellen erwartet oder Problemunkräuter (Stiefmütterchen, Vogelmiere, …) hat, sollte eine Splittinganwendung mit 0,25 l/ha LaDiva in ES 12-14 und 0,25 l/ha Belkar in ES 16 (mind. 14 Tage Abstand) in Betracht ziehen. Wer den Wirkstoff Metazachlor wegen Ackerfuchsschwanz applizieren möchte/muss kann 500 g/ha (bis 750 g/ha) mit einem entsprechenden Produkt (Butisan, Fuego, …) im VA vorlegen und LaDiva mit 0,25 l/ha in ES 12 – 19 nachlegen. 

LaDiva ist mit Graminiziden wie z.B.: FluaPower, Clethodium-haltige Produkte (z.B.: Select 240 EC+ Radiamix, …), Focus Aktiv-Pack und Panarex bei der 1. Splittinganwendung mischbar (Ackerfuchsschwanzaufwandmenge, NICHT Queckenaufwandmenge). Mischungen mit Clethodim-haltigen Produkten (bis max. 120 g Wirkstoff/ha) sind bis Ende September möglich, jedoch dürfen keine zusätzlichen Mischpartner hinzugefügt werden. LaDiva darf nicht mit den Produkten Agil-S, Targa Super und Produkten mit dem Wirkstoff Quizalofop (außer Panarex) gemischt werden. Kein Einsatz von Produkten mit dem Wirkstoff Metconazol wie z.B. Carax, Efilor, Caramba, …im Herbst. Erst im Frühjahr ist deren Anwendung wieder möglich. Keine Mehrfachmischungen mit Graminiziden und Fungiziden und auch AHL kann nicht mit LaDiva gemischt werden. 

Bei der 2. Splittinganwendung mit Belkar, können dann Fungizide/Wachstumsregler (Folicur 0,5 – 0,75 l/ha oder Tilmor 0,75-1,0 l/ha oder Toprex 0,35-0,5 l/ha oder Orius 0,6 l/ha oder Architect 1,6 l/ha + 0,8 kg/ha Turbo) hinzugefügt werden. Kein Einsatz von Produkten mit dem Wirkstoff Metconazol wie z.B. Carax, Efilor, Caramba, …im Herbst. Ein gleichzeitiger Einsatz von Graminiziden und Fungiziden/Wachstumsreglern in Tankmischungen wird nicht empfohlen. Belkar bei der T2 – Behandlung nicht mit Clethodium-haltigen Produkten mischen. Das Zumischen von Bordünger und Insektiziden ist immer möglich. 

Bei einer Einmalbehandlung mit 0,25 l/ha LaDiva und 0,25 l/ha Belkar in ES 16 können nur Insektizide und Bordünger zugemischt werden. Eine Einmalbehandlung wird jedoch nicht empfohlen.

Der zeitliche Abstand zu nicht empfohlenen Mischpartnern beträgt mindestens eine Woche.

Ein weiteres Produkt für den Nachauflauf in wassersensiblen Gebieten ist Gajus. Spätestens im Keimblattstadium der Unkräuter sollte Gajus appliziert werden um eine optimale Wirkung zu erreichen, optimal zum Auflaufen des Rapses (ES 10: Keimblätter voll entfaltet). Zu beachten ist die Auflage NG353 (Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1200 g Pethoxamid pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden), wenn Mais in der Fruchtfolge steht und z.B. mit Quantum oder Successor 600 behandelt wird, sowie die Auflage NW 800, welche jedoch Systembedingt keine Rolle spielen sollte. Um die Wirkungslücken bei Klatschmohn, Kornblume, Stiefmütterchen und Klette zu verbessern, kann Runway mit 0,2 l/ha in ES 14-16 nachgelegt werden.

Im späten NA kann Fox gegen Stiefmütterchen und Effigo bei ungenügender Wirkung gegen Kornblume, Kamille und Klettenlabkraut eingesetzt werden. Fox kann nur mit Insektiziden, Bor und/oder Runway gemischt werden. Während der Behandlung müssen die Rapspflanzen trocken sein und ein helles Wetter nach der Anwendung erhöht die Wirksamkeit.

 

 

Schneckenbekämpfung

Um böse Überraschungen mit Schneckenschäden zu vermeiden, sollten Sie, auch wenn es in diesem Jahr lange Zeit trocken und heiß war bzw. immer noch ist auf der Hut sein. Schon vor bzw. bei der Saat sollten Sie auf eine gute Rückverfestigung achten und vielleicht auch nach der Saat walzen, um Hohlräume zu vermeiden (Achtung: bei Starkniederschläger Gefahr der Verschlämmung). Legen Sie direkt nach der Aussaat feuchte Jutesäcke, Bretter, Schneckenfolien oder ähnliche Materialien aus, um den Besatz zu ermitteln und bei Bedarf rechtzeitig zu behandeln. Als Bekämpfungsrichtwert für Winterraps kann während des Gefährdungszeitraums eine Schnecke je Kontrollstelle angesetzt werden. Zugelassene Molluskizide finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ auf der Seite 24 in Tabelle 3. 

Bei Rapsflächen in Schutzgebieten müssen die Bekämpfungsschwellen dokumentiert werden (siehe IPSplus).

Beachten Sie, dass seit dem 31.12.2020 auch schleppergetragene oder aufgebaute Granulatstreugeräte (Mineraldüngersteuer, Exaktstreuer, …) erstmals und dann nach jeweils sechs Kalenderhalbjahren von einer amtlich anerkannten Kontrollwerkstatt geprüft werden müssen (à Prüfplakette), wenn damit Pflanzenschutzmittel (z.B. Schneckenkorn) ausgebracht werden. Verstöße gegen diese Regelung sind bußgeldbewehrt.

Durch die Auflage NT 116 darf Schneckenkorn nicht mehr auf Nachbarflächen (Hecken, Waldränder, …) gelangen. Landwirtschaftliche Flächen sind hiervon ausgenommen. Bitte beachten Sie dies bei der Ausbringung am Feldrand. Die Auflage NT870 haben fast alle Molluskizide und muss beachtet werden. Dies bedeutet, dass beim Auftreten von Weinbergschnecken die Anwendung verboten ist.  

 

Erdfloh

Da die letzten Monate immer wieder Erdflohschäden an anderen Kulturen (Kraut, …) und Ausfallraps zu sehen war, muss mit einem höheren Aufkommen an Rapserdfloh gerechnet werden. Wählen Sie den Aussaattermin so, dass sich der Raps zügig etablieren kann. Kontrollieren Sie Ihre Bestände ab dem Auflaufen regelmäßig und intensiv. Stellen Sie direkt nach der Aussaat Gelbschalen auf (Abdeckgitter nicht vergessen). Diese sollten Sie etwas eingraben, dass die Erdflöhe auch „hineinhüpfen“ können.