Warndienst Nr. 21_2026
Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen
22.06.2026
Glyphosateinsatz Allgemein
Im letzten Jahr und auch schon in diesem Jahr gab es viele Verstöße beim Glyphosateinsatz. Um diese zu reduzieren bzw. verhindern bitte die folgenden Zeilen intensiv lesen und entsprechend im Fachprogramm FIONA schauen ob sich Ihre Flächen in einem Wasserschutzgebiet befinden.
Auch wenn Flächen ungleichmäßig abreifen, ist der Einsatz eines glyphosathaltigen Produktes AUSDRÜCKLICH verboten!!!
Die Anwendung von Produkten mit dem Wirkstoff Glyphosat und Glyphosat – Trimesium ist ausnahmslos verboten in
- in ALLEN Wasserschutzgebieten
- Heilquellenschutzgebieten
- Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten
- Naturdenkmäler
- gesetzlich geschützten Biotopen gemäß §30 BNatSchG
- Naturschutzgebieten
Eine Glyphosatanwendung zur Ernteerleichterung (Sikkation) ist auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen verboten!
Eine Anwendung außerhalb den oben genannten Flächen ist nur noch zulässig, wenn vorbeugende Maßnahmen (geeignete Fruchtfolge, geeigneter Aussaatzeitpunkt, mechanische Maßnahmen, Pflugfurche) nicht durchgeführt werden können und andere technische Maßnahmen nicht geeignet oder zumutbar sind.
Die Aufwandmenge, die Häufigkeit der Anwendung und die zu behandelnden Flächen sind auf das notwendige Maß zu beschränken.
Eine Anwendung zur Vorsaatbehandlung (ausgenommen im Rahmen eines Direktsaat- und Mulchsaatverfahrens) oder nach der Ernte zur Stoppelbehandlung ist nur zulässig
- zur Bekämpfung ausdauernder Unkräuter /-gräser wie Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich, Quecke und resistenter Ackerfuchsschwanz auf den betroffenen Teilflächen
- zur Unkrautbekämpfung, einschließlich der Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen, auf erosionsgefährdeten Ackerflächen (Kwasser 1 + 2 und Kwind)
Anwendungen zur Grünlanderneuerung sind auf Teilflächen erlaubt, wenn die wirtschaftliche Nutzung oder die Tiergesundheit gefährdet sind. Zur Vorbereitung einer Neuansaat ist eine flächige Anwendung auf Flächen möglich, die in einer Erosionsgefährdungsklasse sind oder auf denen eine wendende Bodenbearbeitung auf Grund anderer Vorschriften nicht erlaubt ist.
Vorsicht bei Grünlandflächen in FFH-Gebieten. Hier ist ein Herbizideinsatz grundsätzlich verboten.
Grünlanderneuerungen mit mechanischer Bodenbearbeitung sind für alle Betriebe antragspflichtig.
Bitte schauen Sie, ob Ihre Flächen in Wasserschutzgebieten liegen (à kein Glyphosateinsatz in allen Wasserschutzgebieten). Immer wieder stellen wir fest, dass die Wasserschutzgebiete ohne finanziellen Ausgleich bzw. düngerechtlichen Auflagen Ihnen nicht bewusst sind! Im Fachprogramm FIONA können Sie unter der GIS-Anwendung à Menü öffnen à Karten à Umweltdaten à „Wasserschutzgebiet“ oder „WSG-Nitratklassen“, … herausfinden, ob Ihre bewirtschafteten Flächen in einem Wasserschutzgebiet liegen.
Zucker- und Masserüben
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Bestände auf Schädlinge und Krankheiten um rechtzeitig handeln zu können.
Im Warndienst Nr. 19 wurde das Vorgehen bei der Blattrupfmethode und auf die Bekämpfungs-schwellen eingegangen. Beim Feststellen des Schädlingsdrucks kontrollieren Sie am besten immer an 4 Stellen im Bestand jeweils 10 Pflanzen. Dieser ermittelte Richtwert gibt den Durchschnitt.
Die Bekämpfungsschwellen für Schädlinge in der Rübe finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ auf der Seite 93 oben und von den Krankheiten unterhalb der Tabelle 48 auf der rechten Seite 97.
Biodiversität in der Praxis: Einladung zum Feldabend in Jungnau
Wie lassen sich biodiversitätsfördernde Maßnahmen erfolgreich in die landwirtschaftliche Praxis integrieren? Dieser Frage geht der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamtes Sigmaringen gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Tübingen nach. Alle interessierten Landwirtinnen und Landwirte sowie landwirtschaftlichen Berater sind herzlich zu diesem praxisnahen Feldabend eingeladen.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 23. Juni 2026, von 19:00 bis ca. 21:00 Uhr auf dem landwirtschaftlichen Betrieb von Christoph Hipp in Jungnau statt. Der Betrieb Hipp ist Teil des landesweiten Demonstrationsbetriebsnetzwerks „BiodivNetzBW“.
Im Fokus stehen konkrete Anbausysteme und zukunftsweisende Methoden zur Unkraut- und Grasregulierung. Angesichts wachsender Herausforderungen in diesem Bereich gewinnen mechanische Verfahren auch im konventionellen Pflanzenbau zunehmend an Bedeutung. Vor Ort werden unter anderem Winterraps nach dem sogenannten „Frühblüherkonzept“ sowie Winterweizen mit Herbizidverzicht in Kombination mit alternativer, mechanischer Regulierung vorgestellt. Zudem können die Teilnehmenden verschiedene Anbausysteme bei Sommergerste besichtigen, die auf Herbizidverzicht, Untersaaten und einen erweiterten Drillreihenabstand setzen.
Veranstalter ist das Regierungspräsidium Tübingen als Leiter des Netzwerks „BiodivNetzBW“ im Regierungsbezirk in Kooperation mit dem Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamtes Sigmaringen. Das Netzwerk wurde ins Leben gerufen, um praxistaugliche Wege für mehr Biodiversität in der Landwirtschaft zu erproben und zu demonstrieren.
Großer Feldtag richtet sich an alle Interessierten an der Landwirtschaft
Der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sigmaringen lädt alle Landwirte, Berater und Interessierte an der Landwirtschaft zum „Großen Feldtag“ ein. Dieser findet am Donnerstag, 25. Juni, auf dem Zentralen Versuchsfeld Oberland in Krauchenwies statt. Nach der Eröffnung um 9.30 Uhr sowie um 18 Uhr finden geführte Versuchsbesichtigungen statt.
Der Feldtag findet in Zusammenarbeit mit mehreren Pflanzenschutzfirmen statt. Neben der Vorstellung von Sorten-Exaktversuchen sowie Pflanzenschutz- und Düngungsversuchen in Getreide, Mais und Raps erwartet die Besucherinnen und Besucher Informationen zur Wasserkonditionierung und der Mischreihenfolge von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus präsentieren Vertreter verschiedener Saatzuchtfirmen ihre aktuelle Sortenpalette.
Der Gesangverein Krauchenwies sorgt für die Verpflegung der Gäste. Die Rundgänge um 9.30 Uhr und um 18 Uhr werden als zweistündige Pflanzenschutzsachkunde-Fortbildung anerkannt. Die Teilnehmer sollten dafür ihren Sachkundeausweis (Scheckkarte) mitbringen. Das Versuchsfeld liegt an der Bundesstraße 311 zwischen Krauchenwies und Rulfingen vor der Abfahrt nach Ostrach auf der linken Seite.