Warndienst Nr. 14

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Warndienst Nr. 14_2026

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

05.05.2026

 

 

Allgemein

Immer wieder sehen bzw. hören wir, dass bei der Applikation von Pflanzenschutzmitteln die Feldgrenzen nicht eingehalten wurden und somit entweder Randstreifen und/oder angrenzende Flächen mitbehandelt/geschädigt wurden. Applikationen auf Nichtkulturland haben zur Folge, dass Sanktionen erhoben werden und das „Mitbehandeln“ von Nachbarflächen meistens Ärger mit sich bringt. Bitte achten Sie darauf nur Ihre Flächen zu behandeln und setzen bei der Applikation Randdüsen und verlustmindernde Düsen ein. Auch sollte am besten bei der Ausbringung kein/wenig Wind gehen.

 

 

Fungizideinsatz Wintergetreide 

In den letzten Tagen gab es bei allen Winterrungen nur bei Mehltau mögliche Infektionen. Wenn die nächsten Tage Niederschlag fallen sollte und somit die Luftfeuchtigkeit steigt sind bei Gelbrost Infektionen möglich. Im Weizen sind je nach Sorte kaum oder vermehrt Blattflecken bzw. –veränderungen zu sehen. Eindeutig kann man diese Flecken nur mit einer Laboranalyse identifizieren. Mit dem bloßen Auge bzw. Lupe können zum jetzigen Zeitpunkt keine Infektionen festgestellt werden. Sie sollten die nächsten Tage Ihre Weizenbestände regelmäßig kontrollieren um wahrscheinliche Infektionen von vor 3 - 4 Wochen frühzeitig festzustellen. 

Bei von uns angelegten Flächen wird bei der Krankheit Halmbruch keine Behandlung empfohlen.

Die Wintergerste befindet sich im ganzen Landkreis bei mind. ES 39, meist in ES 49 – 51. So kann Ende der Woche bzw. nach dem Niederschlag die Abschlußbehandlung erfolgen. Genauere Informationen finden Sie im Warndienst Nr. 13.

 

 

Herbizid Sommergetreide

Wenn noch keine Herbizidanwendung im Sommergetreide appliziert wurde, sollte diese in den nächsten Tagen erfolgen, da je nach Saattermin die Kulturen in ES 28 – 31 sind. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Warndienst Nr. 12.

 

 

Zucker- und Masserüben

Kontrollieren Sie Ihre Bestände, teilweise findet man an den Keimblättern und ersten Laubblättern der Rüben Schäden von Schädlingen. Die Bekämpfungsschwelle beim Rapserdfloh liegt bis zum ES 12 bei 20 % Blattfläche vernichtet oder 40 % geschädigte Pflanzen. Weitere Bekämpfungsschwellen der verschiedenen Rübenschädlinge finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ auf der Seite 93 oben. Mögliche Produkte bei der Überschreitung der Bekämpfungsschwelle finden Sie in der Tabelle 45 auf der Seite 92 – 93.

Bei den allermeisten Betrieben sollte die 2. NAK durchgeführt werden. Nutzen Sie die hoffentlich kommenden Niederschläge um für die Bodenwirkstoffe gute Wirkungsbedingungen zu erzielen. Mögliche Mischungen finden Sie im Integrierter Pflanzenschutz 2026 in der Tabelle 46 auf der Seite 94 – 95.

 

 

Mais

Die meisten Maisflächen sind am Auflaufen. Bei etwas Niederschlag und höheren Temperaturen bei Nacht, wird sich der Mais rasch weiterentwickeln. Das Unkraut/-gras ist auch am Auflaufen. Wenn die nächsten 48 Stunden Niederschlag fällt kann meist noch eine Vorauflaufbehandlung in Erwägung gezogen werden. Im Warndienst Nr. 12 wurde die Vorauflaufbehandlung ausführlich beschrieben. 

Wer eine klassische Herbizidbehandlung mit guter Herbizidwirkung applizieren möchte, bei dem sollte der Mais im 3 bis 4 – Blattstadium sein und die Unkräuter/-gräser im Keimblatt- bis zum 2 Blattstadium. Achten Sie immer darauf, dass der Mais vor einer Herbizidbehandlung eine ausreichende Wachsschicht aufbauen kann (am besten einen ganzen Tag ohne Regen und wolkenlos). 

Betriebe, die in den letzten Jahren Probleme mit Hirsen hatten, sollten ein Bodenherbizid (z.B.: Spectrum, Merlin Flexx à Anwendungsbestimmung NG368 beachten: („Zum Schutz des Grundwassers darf auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Isoxaflutol erfolgen“) zumischen.

Produkte mit dem Wirkstoff Isoxaflutol sind z.B. Adengo, Merlin Flexx., Metida Plus 250 SC, Taizza Plus 250 SC, Merlin Duo, ….

Beim Produkt Dragster müssen Sie die Anwendungsbestimmung NG366 („Zum Schutz des Grundwassers darf auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Rimsulfuron erfolgen“) beachten.

Eine Bewertung der Maisherbizide ist in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ in den Tabellen 34 und 35 auf den Seiten 74 bis 76 zu finden.

Arrat darf dieses Jahr nicht mehr appliziert werden! 

 

In allen Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) in Baden-Württemberg ist in den Schutzzonen I - III die Ausbringung von terbuthylazinhaltigen Mitteln verboten, z. B. Calaris, Spectrum Gold, Successor T sowie die Kombinationspackungen Laudis Aspect Pack, MaisTer power Aspect Pack, Principal S Pack, Spectrum Gold Duo-Pack, Successor TOP 3.0 und Zintan Saphir Pack. 

 

Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.

 

Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln, z. B. Arigo, Elumis, Motivell Forte, Nicogan, Samson 4 SC, … muss zum Schutz des Grundwassers folgendes beachtet werden: „Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden“ (NG326, NG326-1). „Bei Mais nach Mais ist zu beachten, dass wenn bereits im Vorjahr ein Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron eingesetzt wurde, dieselbe Fläche nicht nochmals mit Nicosulfuron behandelt werden darf“ (NG327).

Auch in diesem Jahr werden Herbizidkontrollen (Bodenproben) durchgeführt. Die Nichteinhaltung der oben genannten Auflagen kann zu hohen Bußgeldern führen!!!!

Wer noch Aspect zuhause hat, darf dies in diesem Jahr zum letzten Mal einsetzten (Flufenacet). Bitte beachten Sie, dass Aspect Terbuthylazin beinhaltet und nicht im Wasserschutzgebiet und karstigen Böden eingesetzt werden darf!

 

 

Felderbegehungen

Der Fachbereich Landwirtschaft lädt interessierte Landwirtinnen und Landwirte zu den Felder-begehungen auf das Zentrale Versuchsfeld Oberland bei Krauchenwies herzlich ein. Die nächste Felderbegehung findet am 12.05.2026 um 19:30 Uhr statt. Besprochen werden Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen in Getreide und Mais.

 

Die letzte Felderbegehung für dieses Jahr findet am 26.05.2026 um 19:30 Uhr statt.

 

Das Versuchsfeld liegt an der Bundesstraße 311 zwischen Krauchenwies und Rulfingen vor der Abfahrt nach Ostrach auf der linken Seite.