Warndienst Nr. 12

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Warndienst Nr. 12_2026

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

21.04.2026

 

 

Durch die kühlen (frostigen) Nächte sind Pflanzenschutzmaßnahmen die nächsten Tage mit Bedacht durchzuführen oder auf Ende der Woche zu verschieben. Auch sollte da der Wind nicht mehr so stark sein.

 

 

IPSplus

Denken Sie weiterhin daran, dass Betriebe, die Flächen in Schutzgebieten bewirtschaften die Bestimmungen des IPSplus beachten müssen.

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lfr/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz

Eine der mehreren Maßnahmen ist, dass in Schutzgebieten pro Bewirtschaftungseinheit und Pflanzenschutzmaßnahme ein Spritzfenster anzulegen (Maßnahme A8.1) ist. Das Spritzfenster erlaubt durch den Vergleich der behandelten mit der unbehandelten Fläche Rückschlüsse auf die Wirkung einer Pflanzenschutzmaßnahme. Dies gilt auch beim Einsatz von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden!

Diese Spritzfenster sind zu dokumentieren (georeferenzierte Bilder, oder mit Umgebung) und mit der Pflanzenschutzaufzeichnung aufzubewahren.

 

 

Winterraps

Im südlichen Teil des Landkreises beginnt der Raps zu blühen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rapsglanzkäfer vom Schädling zum Nützling.

Wer bis jetzt noch keine Rapsfläche in ISIP „SkleroPro“ angelegt hat, sollte dies noch tun. Bei einer Behandlungsempfehlung finden Sie mögliche Produkte im „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ in der Tabelle 43 auf der Seite 88 – 89 mit Aufwandmengen bei Weißstängeligkeit (Sklerotinia) und Rapsschwärze.

Sobald der Raps blüht sollten Sie immer mal wieder am Rand bzw. in den ersten Fahrgassen kontrollieren, ob Sie Kohlschotenrüssler und/oder Kohlschotenmücken finden. Durch das Abklopfen von Blüten in die Handfläche oder eine Schale können Sie das Vorkommen ermitteln.

Der Bekämpfungsrichtwert (BKR) liegt bei einem Käfer je Pflanze. Sind Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke im Bestand sichtbar, liegt der BKR bei einem Käfer je zwei Pflanzen.

Beim Erreichen des BKR ist meist eine Randbehandlung ausreichend. Bedenken Sie, dass oft den Nützlingen mehr geschadet wird als den Schädlingen. Mögliche Produkte finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ in der Tabelle 42 auf der Seite 86 – 87.

Bitte achten Sie auf den Bienenschutz und fahren Sie nach dem täglichen Bienenflug. Achtung bei Tankmischungen!!

Betriebe in Schutzgebieten beachten die verpflichtende Maßnahmen zu IPSplus. 

Wie die letzten Jahre werden wieder Kontrollen (Brüheproben) durchgeführt.

 

 

Herbizid Wintergetreide

Dieses Jahr ist vermehrt zu sehen, lesen und hören, dass teilweise ein erhöhter Druck mit Distel vorherrscht. Kontrollieren Sie Ihre Bestände sorgfältig um spätere Überraschungen zu vermeiden. Mögliche Produkte zur Bekämpfung finden Sie im „Integrierten Pflanzenschutz 2026“ in der Tabelle 22 auf der Seite 54 – 55. Wenn Sie Kombinationen mit weiteren Pflanzenschutzmittel (Wachstumsreglern, …) applizieren, müssen Sie Mischbarkeit der einzelnen Produkte miteinander vorher abklären. 

 

 

Fungizideinsatz Wintergetreide

Von früheren Regionen ist zu hören und lesen, dass sich teilweise Gelbrost auch auf toleranten Sorten (Winterweizen und Wintertriticale) ausbreitet. Infektionsmöglichkeiten gab es laut ISIP die letzten Tage. Dies heißt jedoch nicht automatisch eine Fungizidmaßnahme zu applizieren, sondern mit wachsamen Augen die Bestände schlagspezifisch zu kontrollieren. Bis jetzt ist in von uns kontrollierten Beständen kein Gelbrost zu sehen.

Beim Halmbruch wird von ISIP noch keine Behandlung empfohlen.

In der Gerste ist ein neues Blatt (F-2 im nördlichen Teil, F-1 im südlichen Teil) dazugekommen. Dadurch sind in Krauchenwies die drei obersten Blätter ohne Krankheitssymptome.

 

 

Herbizid Sommergerste

Die Sommergetreidebestände befinden sich je nach Aussaattermin Anfang / Mitte Bestockung.

Wenn die Bekämpfungsschwellen überschritten sind, empfehlen wir in Sommergerste Axial 50 (0,9 l/ha) gegen Windhalm und Flughafer. Bei Ackerfuchsschwanz muss auf 1,2 l/ha erhöht werden. Idealerweise sollte auf Ackerfuchsschwanzstandorten eine Ungras- und Unkrautbehandlung im Splittingverfahren durchgezogen werden um optimale Wirkungsgrade zu erreichen. Der Abstand von den einzelnen Behandlungen sollte mindesten 5 Tage sein.

Die Partner zur Unkrautbekämpfung richten sich nach den Leitunkräutern. Axial 50 ist sehr mischungssensibel und sollte nur mit Mitteln gemischt werden, die ausdrücklich vom Hersteller freigegeben sind (Gebrauchsanleitung); KEIN Husar Plus, Concert, Wuchsstoffe (>900g Wirkstoff/ha), Bifenox-haltigen Produkten (z.B. Antarktis, …), Carfentrazon-haltigen Produkten (z.B. Artus, Aurora, …) und Prohexadion-haltigen Wachstumsreglern (z.B. Medax Top + Turbo, Fabulis OD, …). 

In Sommerkulturen sind wuchsstoffhaltige Mittel unter Umständen von Vorteil, da sulfonylharnstofflastige Spritzfolgen durchbrochen werden und einer Selektion der Unkräuter vorgebeugt werden kann. Eine Alternative in diesem Zusammenhang sind die Mittel Zypar und Pixxaro, die den Wirkstoff Arylex enthalten, der eine ausgezeichnete Wirkung gegen Klettenlabkraut hat. Bezüglich der Resistenzvorbeugung gilt das gleiche wie bei den Wuchsstoffen beschrieben. 

Bei Hafer gibt es keine chemische Möglichkeit den Ackerfuchsschwanz zu bekämpfen. Bei Windhalm ist in Hafer Concert SX mit 100 g/ha zugelassen.

Wer noch Biathlon 4D zuhause hat, darf dieses NICHT mehr anwenden und sollte es zeitnah fachgerecht entsorgen!

Weitere Produkte finden Sie im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ in den Tabellen 21 und 22 auf den Seiten 52 bis 55.

 

 

Mechanischer Pflanzenschutz

Ab Ende der Woche soll es wieder höhere Nachttemperaturen haben auch eine mechanische Unkrautbekämpfung könnte angewendet werden. Bei Sommergetreide, wie beispielsweise Hafer und Gerste hat sich ein einmaliger oder zweifacher Striegel- Einsatz als eine ausreichende Unkrautbekämpfung im Bestand bewährt. Vom Auflaufen bis zum Dreiblattstadium sind unsere Kulturpflanzen grundsätzlich eher empfindlich. Nichtsdestotrotz kann aufgrund frühem Unkraut- und/oder Ungrasbesatz beispielsweise auch schon im Zweiblattstadium gestriegelt werden, um hohe Wirkungsgrade bei der Bekämpfung zu erzielen. Hier sollte dann aber die Geschwindigkeit und der Zinkendruck mit Feingefühl angepasst werden. Im Zweifelsfall den Zinken eher auf Schlepp anstatt auf Griff einstellen, um die Verträglichkeit bei den Kulturpflanzen zu erhöhen. Grundsätzlich gilt, umso früher gestriegelt wird, desto höher sind die Wirkungsgrade bei der Unkraut- und Ungrasbekämpfung. Sprich, wenn die Unkrautpflanzen im Keimfadenstadium bis Einblattstadium sind. Ab dem Dreiblattstadium sind unsere Kulturpflanzen dann schon deutlich weniger empfindlich gegen das Striegeln. Bei Sommergetreide mit wenig Unkrautdruck und hoher Bestandesdichte kann das Striegeln erfahrungsgemäß aber auch auf den Zeitraum der Bestockung der Kulturpflanze geschoben werden, damit eine einmalige Bekämpfungsmaßnahme evtl. ausreichen kann. Wichtig beim Striegeln ist ein abgetrockneter und schüttfähiger Boden. Um diese Voraussetzungen zu haben, kann es generell Sinn machen, auf das Walzen nach der Aussaat zu verzichten. Nach dem Striegeln sollte es im besten Fall ein paar Tage trocken und frostfrei bleiben. Somit können zum einen rausgerissene Unkraut-/ Ungraspflanzen zum Austrocknen gebracht werden und zum anderen können sich die Kulturpflanzen vom Stress erholen.  

 

 

Zucker- und Biomasserüben

Bei den Rübenflächen steht demnächst die 1. oder 2. NAK an. Laut jetziger Wetterprognose fällt die nächsten 10 Tag kein bzw. kaum Niederschlag. Somit sollten blattaktive Wirkstoffe (Phenmedipham, Quinmerac, Metamitron, …) in der Mischung dominieren, jedoch nicht nur eingesetzt werden.

Weiterhin gilt auch ein Augenmerk bei der Kontrolle auf Schädlinge zu richten.

 

Mais

Einige Flächen wurden im Landkreis schon gesät. Leider trocknet der Ost-Wind die Bodenoberfläche stark aus und über die Nacht ist die relative Luftfeuchtigkeit auch gering. Wenn die Wetterlage weiterhin so bleibt, wird die Wirksamkeit der einzelnen Vorauflaufwirkstoffe gering ausfallen. 

Bei passenden Bedingungen (feuchte Bodenoberfläche) für eine Vorauflaufbehandlung eignen sich Pendimethalin-haltige Produkte (Stomp Aqua, Aktivus SC, …), Quantum (keine Anwendung auf drainierten Flächen), Adengo, Merlin Flexx (NG368: Zum Schutz des Grundwassers darf auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Isoxaflutol wie z.B. Adengo, Merlin Duo, Merlin Flexx, Metida Plus 250 SC, Taizza Plus 250 SC, … erfolgen) oder Spectrum (im SpectrumAqua-Pack schon in Kombination mit Stomp Aqua). Im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ in der Tabelle 34 auf Seite 74/75 sind diese Produkte ausführlich beschrieben. Beachten Sie die Anwendungsbestimmungen der einzelnen Produkte.

Beim Einsatz von Pendimethalin-haltigen Produkten sind folgende Anwendungsbestimmungen zu beachten:

-           max. 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit

-           mind. 300 l Wasser/ha

-           Verwendung von 90% abdriftmindernden Düsen auf der gesamten Fläche 

-           max. zulässige Windgeschwindigkeit von 3 m/s 

-           …

 

In Baden-Württemberg ist in allen Wasserschutzgebieten das Ausbringen von terbuthylazinhaltigen Mittel verboten. Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutz des Grundwassers die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mittel nicht empfohlen.

Werden terbuthylazinhaltige Mittel auf zulässigen Flächen angewandt, gilt die untenstehende Anwendungsbestimmung. 

NG362: „Mit diesem und anderen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850g Terbuthylazin/ha durchgeführt werden.“ Die Anwendungsbestimmung gilt auch für Mittel in alten Packungen.

Die Anwender müssen vor einer Behandlung in Mais, Lupine-Arten, Sorghum-Hirse oder Zuckermais prüfen, ob in den zwei vorangegangenen Jahren bereits ein Mittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin angewendet wurde. Wenn dies der Fall ist, ist die Anwendung verboten.

Auch in diesem Jahr werden wieder Bodenproben auf Flächen in Wasserschutzgebieten gezogen!

 

 

Felderbegehungen

Der Fachbereich Landwirtschaft lädt interessierte Landwirtinnen und Landwirte zu den Felder-begehungen auf das Zentrale Versuchsfeld Oberland bei Krauchenwies herzlich ein. Die nächste Felderbegehung findet am Dienstag, den 28.04.2026 um 19:30 Uhr statt. Besprochen werden Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen in Getreide und Winterraps.

 

Die darauffolgenden Termine finden im 2 - wöchigen Rhythmus statt: 12.05.2026 um 19:30 Uhr und 26.05.2026 um 19:30 Uhr.

 

Das Versuchsfeld liegt an der Bundesstraße 311 zwischen Krauchenwies und Rulfingen vor der Abfahrt nach Ostrach auf der linken Seite.