Warndienst Nr. 4_2026
Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen
20.02.2026
Pflanzenschutzaufzeichnung als Dienstleister und Lohnunternehmer
Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Dokumentation von Pflanzenschutzanwendungen stellen eine große Herausforderung dar. Insbesondere Dienstleister, welche mehrere Betriebe betreuen, benötigen dazu spezialisierte Software-Lösungen.
Deshalb bieten die Kolleginnen und Kollegen des Landratsamt Ravensburg, Landwirtschaftsamt eine spezielle Infoveranstaltung für Lohnunternehmer zum Thema „Pflanzenschutz richtig dokumentieren“ an. Diese Veranstaltung ist keine Sachkundefortbildung und ausschließlich für Dienstleister/Lohnunternehmer im Bereich Pflanzenschutz ausgelegt.
Die Infoveranstaltung findet am Donnerstag, den 26.02.2026 von 14:30 – ca. 17:00 Uhr im Hotel-Landgasthof Kreuz, Mattenhaus 3 in 88339 Bad Waldsee (direkt an der B30) statt.
Eine Anmeldung ist bei Frau Maria Längle (0751 85-6139 oder m.laengle@rv.de) zwingend erforderlich.
Winterraps
Bitte denken Sie an das rechtzeitige Aufstellen der Gelbschalen wie im Warndienst Nr. 3 beschrieben.
Wintergetreide
Nach jetziger Wettervorhersage könnten Mitte nächster Woche die Temperatur ansteigen. Sobald die Wintergetreidebestände ergrünen, sollten diese auf Ungräser und –kraut kontrolliert werden.
Wurde schon im Herbst eine Herbizidapplikation durchgeführt, sollte eine Kontrolle über den Erfolg der Maßnahme erfolgen. Auf den unbehandelten Flächen sollten Sie schauen, welche Leitunkräuter
und -gräser vorherrschen. Teilweise wurden Flächen erst spät bestellt und die Kulturpflanzen wie auch die Beikräuter und –gräser sind noch nicht weit entwickelt oder noch nicht aufgelaufen.
Bei blattaktiven Produkten muss genügend Blattmasse vorhanden sein, um eine ausreichende Wirkung zu erzielen. Bei Gräsern sind das 2 – 3 Blätter und bei breitblättrigen Samenunkräutern sollten die ersten Laubblätter vorhanden sein.
Herbizidmaßnahmen orientieren sich zunächst an dem vorhandenen Ungrasbesatz.
In Winterweizen ist gegen Ackerfuchsschwanz Atlantis Flex, Niantic, … (Drainageauflagen der einzelnen Produkte beachten) oder Broadway das Mittel der Wahl. Alternativ gibt es Broadway Plus (60 g/ha + 1,0 l/ha Netzmittel) und Incelo komplett (300 g/ha + 0,1 l/ha + 1,0 l/ha). Broadway Plus besteht im Vergleich zu Broadway aus einem weiteren Wirkstoff (Halauxifen), der die Wirkung bei Unkräutern wie Taubnessel, Ehrenpreis und Stiefmütterchen verbessert. Als vorrangig bodenwirksame Mittel stehen außerdem Attribut (auf drainierten Flächen erst ab dem 16.03. einsetzbar) und CTU (Verbot auf drainierten Flächen) zur Verfügung, die geringere Ansprüche an die Temperatur haben, aber nur bei sehr kleinen Gräsern, die noch nicht bestockt sind und feuchten Bodenbedingungen wirksam sind. Feuchtigkeit ist notwendig um den Transport des Wirkstoffes im Boden über die Wurzeln in die Ungräser zu gewährleisten. Windhalmprobleme sind außerdem auch sehr gut mit Husar Plus zu bewältigen.
Mischungspartner gegen Unkräuter sollten je nach Verunkrautung gezielt ausgewählt werden. Auf Standorten mit Ehrenpreis sind geeignete Mischungspartner Kombinationsprodukte wie z.B.: Alliance, Antarktis, Artus, ….
Achten Sie darauf nicht immer nur Sulfonylharnstoffe zu verwenden, weil dadurch die Unkräuter Ehrenpreis, Stiefmütterchen und Vogelmiere selektiert und gefördert werden.
Beachten Sie, dass nicht alle möglichen Mischungen verträglich bzw. wirksam sind. Unter Umständen sind Solobehandlungen sinnvoller.
Bitte beachten Sie, dass manche Produkte gegen breitblättrige Samenunkräuter Auflagen bzw. Verbote auf drainierten Flächen haben (vor allem beim Einsatz vor dem 16.03.).
Eine weitere Möglichkeit zur Gräserbehandlung ist das Produkt Avoxa (zugelassen in Winterweizen, W -Triticale, Winterroggen) als Kombinationsprodukt der Gräserwirkstoffe aus Axial 50 und Broadway, das sehr gut gegen Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Weidelgras und Flughafer wirkt. Mit 1,8 l/ha können auch Trespen gut bekämpft werden. Aus Gründen der sich auch bei uns rasch ausbreitenden Resistenzproblematik bei Ackerfuchsschwanz sehen wir das Produkt kritisch, da zeitgleich ein ALS-Hemmer (Broadway-Wirkstoff) und ein ACCase-Hemmer (Wirkstoff aus Axial 50) ausgebracht wird. Ein Einsatz ist daher nur auf Flächen, die noch keine Resistenzerscheinungen zeigen empfehlenswert.
In Wintergerste dürften die meisten Bestände bereits im Herbst behandelt worden sein. Falls noch keine Behandlung erfolgt ist, kann gegen Ungräser Axial 50 eingesetzt werden (nur einmaliger Einsatz in der Kultur erlaubt). Setzen Sie Axial 50 am besten solo ein, um bessere Wirkungsgrade gegen Ackerfuchsschwanz (1,2 l/ha) zu erreichen. Eine Mischung mit Mitteln, die „Abbrenner“ enthalten (Antarktis, Artus etc.) und Wuchsstoffen (>900g Wirkstoff) ist ohnehin nicht möglich, da die Gräserwirkung massiv beeinträchtigt wird. Auch sollten Produkte wie z.B. Pointer SX/Trimmer SX, Pointer Plus, Dirigent SX, … besser mind. fünf Tage nach der Axial – Anwendung appliziert werden.
Bei Biathlon 4D ist die Aufbrauchfrist am 07.11.2025 ausgelaufen und darf deshalb nicht mehr angewendet werden. Reste müssen fachgerecht entsorgt werden.
Mit AHL-Zusatz können Herbizide reduziert bzw. Wirkungsverbesserungen erzielt werden. Allerdings gilt auch hier, dass es bei bestimmten Mitteln zu Unverträglichkeiten kommen kann, die Blattverätzungen zur Folge haben.
Gestresste sowie gewalzte und gestriegelte Bestände sollten erst dann behandelt werden, wenn sie sich sichtbar erholt haben. Nach Gülleanwendungen muss gewartet werden, bis die Güllereste soweit in den Boden eingewaschen sind, dass der Blattapparat der Unkräuter/Ungräser hinreichend mit der Spritzbrühe benetzt werden kann.
Sollten Sie diesbezüglich unsicher sein fordern Sie bei uns, beim Handel oder der Industrie Beratung an.
Im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ auf Seite 52 – 55 sind diese Produkte ausführlich beschrieben. Beachten Sie die Anwendungsbestimmungen der einzelnen Produkte.
Achten Sie auf die Wetterlage und schauen Sie Ihre Bestände vor einer Behandlung genau an. Bei Nachtfrost und noch nicht ergrünten Beständen sollte nicht behandelt werden.
Bei Flächen in Schutzgebieten ist es erforderlich die IPSplus-Maßnahme „A8.1-Anlage eines Spritzfensters zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit“ anzulegen.