Warndienst Nr. 2_2026
Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen
05.02.2026
Erweiterte Aufzeichnungspflicht
Wie schon im Warndienst Nr. 1_2026 beschrieben muss ab dem 01.01.2026 eine erweiterte Aufzeichnungspflicht erfüllt werden.
Hier noch der Link zu den BBCH Stadien vom JKI:
https://www.julius-kuehn.de/media/Veroeffentlichungen/bbch%20epaper%20de/page.pdf
Elektronische und maschinenlesbare Aufzeichnung ab 01.01.2027
Ab dem 01.01.2027 müssen die Pflanzenschutzanwendungen elektronisch und in einem maschinenlesbaren Format dokumentiert werden. Somit müssen Sie spätestens ab dem nächsten Jahr die Pflanzenschutzaufzeichnungen über ein entsprechendes Farm-Management-Information-System (Ackerschlagkartei) oder PSM-DOK führen. PSM-DOK wurde von dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinland-Pfalz entwickelt und kann in Baden-Württemberg kostenfrei genutzt werden.
Über den folgenden Link kommen Sie zu einem Erklärvideo von PSM-DOK. Bitte beachten Sie, dass in Baden-Württemberg alle Antragssteller bei der Angabe der Georeferenz die FLIK – Nummer (InVekoS-Schlag-ID) aus dem Flächenverzeichnis (unter „Flurstücksinformationen“ ersichtlich, schlagbezogen) angeben müssen.
https://www.psmdok.de/psmdok-video.mp4
Betriebe, die schon eine digitale Ackerschlagkartei verwenden sollten beim Anbieter nachfragen, ob das Programm die Pflanzenschutzaufzeichnung nach den neuen Bestimmungen (Durchführungsverordnung EU 2023/564) dokumentiert.