Warndienst Nr. 28

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Warndienst Nr. 28_2025

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

24.10.2025

 

 

Winterraps

Schädlinge

Teilweise gab es auf von uns kontrollierten Flächen Fänge beim Rapserdfloh und auch beim Schwarzen Kohltriebrüssler, diese übersteigen die Bekämpfungsschwellen jedoch noch nicht. Da der Schädlingsdruck auf jedem Schlag unterschiedlich sein kann, sollten Sie alle Ihre Flächen / Gelbschalen regelmäßig kontrollieren.

 

Bekämpfung resistenter Ackerfuchsschwanz

Wer mit resistentem Ackerfuchsschwanz, Weidelgras und Trespe zu kämpfen hat, kann in Winterraps mit dem Einsatz von Propyzamid (Kerb Flo, Groove, Milestone, …) gegenwirken. Die optimalen Bedingungen sind, wenn die Gräser noch klein sind und kaltes, kühles Wetter vorherrscht. Die Bodentemperatur sollte unter 10, besser 8 Grad liegen! Die durchschnittlichen Tagestemperaturen sollten unter 5 °C, am besten um bzw. leicht unter 0 °C liegen. Auch sollte es nach der Behandlung mindestens 14 Tage nicht mehr warm werden, damit sich der Wirkstoff nicht so schnell abbaut und die Gräser diesen mit den Feinwurzeln gut aufnehmen können. Optimal ist es, wenn der Boden schon eine „grundfeuchte“ besitzt und danach ca. 10 mm Niederschlag folgen, um den Wirkstoff von den Rapsblättern ab und in den Wurzelhorizont der Gräser „einzuwaschen“. 

Wer bei geringen Tagestemperaturen appliziert kann ein Einfrieren der Düsen verhindern, indem er dem Spritzwasser z.B. den Blattdünger Solumop hinzugibt. Durch das wasserlösliche Kaliumoxid (60%) wird der Gefrierpunkt bei einer 5%igen Lösung (eine höhere Dosierung empfiehlt der Hersteller nicht) auf -2°C gesenkt. Den optimalen Einsatzzeitpunkt haben wir aber jetzt noch nicht erreicht! Heute zeigt die Wetterstation in Krauchenwies eine Bodentemperatur von ca. 10,1 °C in 5 cm Tiefe an. Somit müssen Sie mit dieser Maßnahme noch etwas warten.

 

Wintergetreide

Herbizid 

Das meiste Wintergetreide ist im Boden und durch die Niederschläge der letzten Tag gibt es jetzt optimale Bedingungen für Herbizidmaßnahmen mit Bodenwirkstoffen. Jedoch wird je nach Region die Befahrbarkeit nicht immer möglich sein. Im Warndienst Nr. 25 und im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ in der Tabelle 20 auf der Seite 50 – 53 sind mögliche Produkte und Strategien empfohlen. Auf Flächen mit Ackerfuchsschwanzdruck sollten Sie, wenn möglich noch den Wirkstoff Flufenacet (enthalten in z.B.: Herold SC, Cadou SC, Malibu, …) ausbringen. Eine Zugabe von Prosulfocarb (Boxer, Jura, …) oder auch Chlortoluron (Lentipur 700, CTU 700, …) kann sinnvoll sein. Dabei ist aber auf die Anwendungsbestimmungen (z.B.: Drainageverbot, …) und Sortenverträglichkeit der einzelnen Produkte zu achten. Bei der Anwendung sollte der Ackerfuchsschwanz nicht „größer“ sein als im frühen Ein – Blatt – Stadium. Ist der Ackerfuchsschwanz schon weiterentwickelt sollten Sie zum bodenaktiven Wirkstoffe einen blattaktiven hinzumischen bzw. „nachlegen“.  

Bei der Wintergerste steht dann nur noch Axial 50 mit 0,9 l/ha (Herbstaufwandmenge) zur Verfügung. Die beste Wirkung erreicht man bei einer Applikation zum Ende der Vegetation (Winter- bzw. Nikolausspritzung) bei einer Luftfeuchtigkeit > 60%, wenn noch keine Resistenzen vorhanden sind. Eine zweimalige Anwendung (Herbst + Frühjahr) von Axial 50 ist rechtlich verboten und macht aus Resistenzgründen auch keinen Sinn.  Bei Winterweizen, Winterroggen und Wintertriticale besteht als Notmaßnahme bei unzureichenden Wirkungsgraden die Möglichkeit der Nachbehandlung mit 1,2 l/ha Traxos. Wichtig ist, dass ab dem 01.11. auch z.B.: Trinity, Viper Compact, Jura, Addition, Sunfire, Carpartus SC, Broadcast, … nicht mehr auf drainierten Flächen eingesetzt werden dürfen!!!

Beachten Sie, dass bei schon aufgelaufenen Beständen die Blätter trocken sein sollten und am Tag der Behandlung sowie an ca. drei folgenden Tagen keine Nachtfrostgefahr besteht.

 

Blattläuse

Bis jetzt konnten wir auf Wintergerstenbeständen welche am 03.10., 20.09. und auch 10.09. gedrillt wurden noch keine Blattläuse finden. Kontrollieren Sie Ihre Bestände regelmäßig. Bei Blattläusen gilt die Schadschwelle von 20 % besiedelter Pflanzen. Das heißt, dass Sie an 5 Stellen auf Ihrem Schlag an mind. 5 Pflanzen kontrollieren, ob diese Pflanzen mit Blattläusen befallen sind. Finden Sie auf 20 % oder mehr der kontrollierten Pflanzen Blattläuse, ist eine Bekämpfung sinnvoll. Betriebe mit Flächen in Schutzgebieten denken daran, dass IPSplus zu erfüllen ist und auch beim Einsatz eines Insektizides ein Spritzfenster (Maßnahme A 8.1.) angelegt werden muss.