Warndienst Nr. 26

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Warndienst Nr. 26_2025

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

01.10.2025

 

 

Winterraps

Rapserdfloh / Schwarzer Kohltriebrüssler

Bei von uns kontrollierten Beständen wurden die Bekämpfungsschwellen sowohl beim Rapserdfloh sowie auch beim Schwarzen Kohltriebrüssler noch nicht überschritten.

 

Schnecken

Die feuchten Bedingungen der letzten Tage haben die Schneckenpopulation nicht verringert. Unter den Gelbschalen waren Gestern einige zu finden. Kontrollieren Sie Ihre Bestände auf Schneckenfraß.

 

Gräserbehandlung

Das Ausfallgetreide (Gräser) hat jetzt meist das 3 – Blattstadium erreicht und nötige Maßnahmen können durchgeführt werden. Mögliche Produkte finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ auf Seite 84, Tabelle 41. Falls Sie noch gegen resistenten Ackerfuchsschwanz behandeln müssen und ein Produkt mit dem Wirkstoff Clethodim (z.B. Select 240 EC, …) oder Cyxloxydim (z.B.: Focus Ultra, …) einsetzen möchten, lesen Sie die Gebrauchsanleitung sorgfältig durch. So sollte z.B.: Select 240 EC + Radiamix ab Anfang Oktober in keiner Tankmischung appliziert werden und der Zusatzstoff Radiamix auf max. 0,5 l/ha reduziert werden. Auch sind nach der Behandlung ca. 10 - 14 Tage Vegetation von Vorteil. 

Beachten Sie bei allen Produkten, dass die Blätter trocken sein sollten und am Tag der Behandlung sowie an ca. drei folgenden Tagen keine Nachtfrost- bzw. Reifgefahr besteht. 

Eine Gräserbehandlung gegen resistenten Ackerfuchsschwanz mit dem Wirkstoff Propyzamid (Kerb Flo, Milestone, …) macht zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Sinn, da bei diesem Wirkstoff die Bodentemperatur unter 10 °C liegen sollte.

 

Einkürzen

Viele Bestände sind in ES 13-15. Da frühe Wachstumsreglereinsätze (ca. ES 14-16) hohe Wirkungssicherheit mit geringeren Aufwandmengen bringen, sollten Sie an den Wachstumsreglereinsatz bei entsprechender Entwicklung Ihres Bestandes denken. Der frühe Einsatz verhindert in wüchsigen Beständen das Abheben (> 20 mm) des Vegetationskegels und verbessert die Winterhärte. Hierfür gibt es die bekannten Produkte mit den Wirkstoffen Tebuconazol (Folicur, Tilmor, Orius, …), Metconazol (Carax, Efilor), Paclobutrazol (Toprex) und Architect mit den Wirkstoffen F500 + Mepiquat + Prohexadione. Eine Übersicht finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ auf Seite 88, Tabelle 43 unter der Spalte „Wachstumsregulierung / Winterfestigkeit“. 

Bei wüchsiger Witterung und hoher Stickstoffnachlieferung wird ein „Wuchsstopp“ besser mit den Wirkstoffen Metconazol oder Paclobutrazol erreicht.

Bitte beachten Sie bei einem Herbizideinsatz mit LaDiva bzw. Belkar, dass sie den Wirkstoff Metconazol im Herbst nicht einsetzten dürfen (Pflanzenschäden).

Zum Wachstumsreglereinsatz passt das Zumischen von Bor (100 – 200 g/ha). Wer seinem Winterraps etwas mehr bieten und die Ausnutzung von Stickstoff und Phosphat verbessern möchte, sollte zusätzlich an die Mikronährstoffe Mangan und Molybdän denken. 

Auch beim Einkürzen sollten die Blätter trocken sein und am Tag der Behandlung sowie an ca. drei folgenden Tagen keine Nachtfrost- bzw. Reifgefahr bestehen. 

 

 

Herbizid Wintergetreide

Ein Herbizideinsatz im Herbst ist einer Frühjahrsbehandlung vorzuziehen, weil nach dem Winter die Unkräuter und Ungräser zu weit entwickelt sein könnten, die Böden nicht immer rechtzeitig befahrbar sind, ungünstige Witterung (z. B. Nachtfrost) und ausgebrachter Wirtschaftsdünger (Blätter bedeckt) eine zeitgerechte Maßnahme verhindern könnte.

Bei Frühjahrsbehandlungen sind Schäden an den Kulturen zudem häufiger ertragswirksam und die Auswahlmöglichkeiten bei den Herbiziden teilweise deutlich begrenzt. Auch ist die Resistenzgefahr bei den Frühjahrsprodukten deutlich höher. Jedoch müssen die Bedingungen (Bodenfeuchte, Bodentemperatur, Entwicklungsstadium der Ungräser und –kräuter) auch im Herbst passen.

Insbesondere bei den früh gesäten Getreidearten Wintergerste, Roggen und Triticale muss der Herbizideinsatz im Herbst eingeplant werden. Bei absoluten Spätsaaten (Weizen) ist der Unkrautdruck im Herbst in der Regel gering, sodass Frühjahrsbehandlungen eventuell sinnvoller sind. Auch bei sehr grobscholligem Saatbett und gleichzeitig späteren Saatzeitpunkten, bei dem nach dem Zerfallen der Kluten erneut Ungräser und Unkräuter auflaufen können, hat die Frühjahrsbehandlung insbesondere bei Weizen Vorteile.

Bei einer Herbstbehandlung mit einem Vorauflaufherbizid sollte das Saatbeet fein, gut abgesetzt und feucht sein bzw. Niederschlag nach der Behandlung folgen. Nach der Behandlung sollte es noch ca. 2 Tage frostfrei sein. Damit es keine Unebenheiten im Feld gibt, bietet sich ein Walzeneinsatz nach der Saat an, sodass Spritzschatten vermieden werden und sich bei der Applikation ein gleichmäßiger, lückenloser Herbizidfilm bilden kann. Damit Spritzschatten reduziert werden, können Doppelflachstrahldüsen eingesetzt werden.

Eine Auswahl an Herbiziden enthält der Ratgeber „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ (Seite 50 bis 53, Tabelle 20), vollständige rechtliche Hinweise zu den einzelnen Mitteln stehen in der jeweiligen Gebrauchsanleitung.

Aufgrund zunehmender Resistenzen gegen Ackerfuchsschwanz (Afu) und auch Windhalm bei Wirkstoffen der WSSA-Gruppen 1 und 2 (ALT: HRAC Gruppen A und B; betrifft fast alle blattaktiven Gräsermittel) sollten Herbstbehandlungen als Resistenzbrecher eine zentrale Rolle in der Herbizidstrategie spielen. Nur im Herbst können die Wirkstoffgruppen eingesetzt werden, die von Resistenzen noch kaum betroffen sind. Der zentrale Baustein ist der Wirkstoff Flufenacet, der kombiniert mit anderen Wirkstoffen adäquate Lösungen bei unterschiedlichen Verunkrautungen und Gräserdruck bietet.

Leider wurde keine Erneuerung der Zulassung für den Wirkstoff Flufenacet ausgesprochen. Somit haben Sie nur noch in 2025 und 2026 die Möglichkeit diesen Wirkstoff anzuwenden.

Beim Einsatz von Bodenherbiziden, die auf dem Wirkstoff Flufenacet aufgebaut sind – also z.B. Cadou SC, Herold, Malibu, Broadcast Duo, … – ist der Vor- bzw.  frühe Nachauflauf der beste Zeitpunkt um Gräser effektiv zu bekämpfen.

Auf Fuchsschwanz‐Standorten empfiehlt sich eine Behandlung direkt nach der Aussaat bis spätestens dem Spitzen des Getreides (Fahrgassen sind zu erahnen). Geht es lediglich um die Bekämpfung von Windhalm, kann bis zum sichtbar werden der Fahrgassen (Windhalm max. 2 Blätter) abgewartet werden.

Der Wirkstoff Flufenacet erfährt eine Unterstützung in der Gräserwirkung durch die Wirkstoffe Pendimethalin (z.B. StompAqua, Activus, …), Chlortoluron (z. B. Lentipur 700, Toluron 700 SC, …. Anwendungsbestimmungen beachten), Aclonifen (Mateno Duo), Beflubutamid (Beflex), Picolinafen (Quirinus, Pontos) oder vor allem durch Prosulfocarb (Cofeno, Boxer, Filon, Jura, …). Auf Standorten mit ausgeprägten Ackerfuchsschwanzresistenzen zeigt die Mischung aus Prosulfocarb und Flufenacet gute Wirkungsgrade.

Wenn nur Windhalm vorhanden ist, können auch Produkte wie Carmina 640, Trinity, … eingesetzt werden. Hierbei sollten Sie beachten, dass nicht alle Weizensorten eine CTU – Verträglichkeit besitzen und Sie die Anwendungsbestimmungen beachten und einhalten. 

Ein anderer Wirkstoff (Flumioxazin) ist in den Produkten Sumimax und Bridge Extra 50 WG enthalten. Diese Produkte sind ausreichend gegen Windhalm und die übliche zweikeimblättrige Verunkrautung wirksam, allerdings nicht gegen Ackerfuchsschwanz und sind nur in Winterweizen zugelassen. Sumimax mit der neuen Zulassungsnummer (035312) und Bridge Extra 50 WG dürfen nicht auf drainierten Flächen eingesetzt werden.

Die Wirkung der oben beschriebenen Mittel kann gegen Ausfallraps durch eine Teilmenge von ca. 10 g/ha Pointer SX verbessert werden (ab dem 3-Blatt-Stadium der Kultur).

Bei der Ungras- und Unkrautbehandlung muss beachtet werden, dass bei Trockenheit oder sehr

klutigen Böden und gleichzeitig starkem Ackerfuchsschwanzdruck, der bei der Behandlung schon mehr als ein Blatt „besitzt“ reine Bodenherbizide überfordert sind. Standorte mit Ackerfuchsschwanz und Unkräutern sollten dann mit Kombinationen aus blatt- und bodenaktiven Mitteln behandelt werden, um den Neuauflauf von Unkräutern sowie die Resistenzgefahr blattaktiver Herbizide zu minimieren. Stimmt allerdings Bodenfeuchtigkeit und Bodenstruktur kann bei schwachem bis mittleren Afu-Besatz oder auf reinen Windhalmstandorten mit vorwiegend bodenwirksamen Mitteln gearbeitet werden.

 

Wenn allerdings der frühe Zeitpunkt für Bodenherbizide versäumt wurde, kann in der Wintergerste nur noch mit einem reinen Blattherbizid wie Axial 50 gegen Ackerfuchsschwanz behandelt werden. Axial 50 hat die beste Wirkung zum Ende der Vegetation (Nikolausspritzung). Dieses Mittel muss mit einem Partner gegen zweikeimblättrige Unkräuter kombiniert werden. Viper Compact, Stomp Aqua, Agolin, Malibu, Trinity, Herold, … können hier zum Einsatz kommen. Noch besser ist die Ausbringung im Splittingverfahren.

Eine zweimalige Anwendung (Herbst + Frühjahr) von Axial 50 ist rechtlich verboten und macht aus resistenzgründen auch keinen Sinn.

Bei Weizen besteht als Notmaßnahme bei unzureichenden Wirkungsgraden die Möglichkeit der Nachbehandlung mit Niantic oder Traxos. Der Einsatz von Niantic im Herbst wird nicht empfohlen, da aus Resistenzmanagementgründen diese noch gut wirksamen Wirkstoffe auf Frühjahrsanwendungen in Weizen beschränkt werden sollten. Niantic hat im Herbst nur dann seine Berechtigung, wenn massive Trespenprobleme vorhanden sind, kann dann aber nur in Weizen eingesetzt werden. Die Behandlung mit max. bis zu 400 g/ha + FHS muss bis zum 31.10. abgeschlossen sein.

 

Alternativen zu Flufenacet

Wie schon im Warndienst Nr. 25 beschrieben können bzw. helfen die ackerbaulichen Maßnahmen das Auftreten von Gräsern, vor allem Afu zu reduzieren. 

Die besten chemischen Alternativen werden die Kombination von den Wirkstoffen Prosulfocarb + Aclonifen + Diflufenican (z.B.: Mateno Trio Set, …) oder Prosulfocarb + Diflufenican + CTU + Pendimethalin oder Prosulfocarb + Beflubutamid + Pendimethalin oder … sein. Teilweise auch als Doppelbehandlung im Herbst.

Achten Sie darauf, dass CTU nicht zu spät, nicht auf drainierten Flächen und nur in verträglichen Weizensorten appliziert wird.

Bei diesen chemischen Alternativen ist die Leistung gegenüber Afu und teilweise auch Weidelgras nicht so gut wie bei Flufenacet und auch auf die Verträglichkeit muss geachtet werden --> Saatgutablage (min. 3 cm), vollständige Bodenbedeckung, Starkregen, Frost, …!

Neue Wirkstoffe mit ähnlicher Leistung wie Flufenacet stehen voraussichtlich frühestens 2027 zur Verfügung. Darum sollten Betriebe mit Afu auf Ihren Flächen die Abverkaufsfrist von Flufenacet - Produkten nutzen und sich für 2026, vorausgesetzt die Ware ist verfügbar eindecken!! 

 

Bitte beachten: 

Bei der Planung der Unkrautbekämpfungsmaßnahmen in Wintergetreide müssen die vorgeschriebenen Anwendungsbestimmungen mit einkalkuliert werden. Der Anwender sollte sich

daher rechtzeitig damit vertraut machen. Insbesondere die Auflagen zu Saumbiotopen und zum Gewässerschutz, wie unbehandelte, begrünte Randstreifen bei Hangneigung über 2% und Gewässerabstände können den Einsatz einiger Mittel stark einschränken. Auch sind die Abstandsauflagen an AWGN-Gewässern zu berücksichtigen. Teilweise haben Produkte bei unterschiedlichen Aufwandmengen auch unterschiedliche Abstände zu den Gewässern. Ähnliches gilt bei Generika-Produkten. Diese haben fast immer höhere Abstände zum Gewässer wie die Originale.

Der Wirkstoff Chlortoluron darf auf drainierten Flächen (NG405) und leichten Böden (NG 414: Sand bis schwach schluffiger toniger Sand mit Corg <1,5 %) nicht eingesetzt werden. Außerdem gilt die Hangneigungsauflage NG 404: bei einer Hangneigung >2% zwischen behandelter Fläche und Oberflächengewässer muss eine mindestens 20m breite geschlossene Pflanzendecke vorhanden sein oder die Saat im Direktsaat, bzw. Mulchsaatverfahren erfolgt sein.

Es gelten die untenstehenden Anwendungsbestimmungen für Pendimethalin- und Prosulfocarb- haltige Mittel (z.B.: Stomp Aqua, Picona, Activus, Addition/Agolin, Malibu, Trinity, Boxer/Filon, Jura, …) die die Verflüchtigung und Abdrift herabsetzen sollen.

Die Anwendungsbestimmungen haben folgenden Wortlaut:

 (NT145) "Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten."

-->  Düse muss mit 90 % Abdriftminderung eingestuft sein und Druck sowie Fahrgeschwindigkeit eingehalten werden! Eine 03er Standarddüse ist zu klein! 04er Düse erforderlich!!

 (NT146) "Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten."

 (NT170) "Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten."

 

Bitte denken Sie daran auf Schlägen, die sich in Schutzgebieten befinden Spritzfenster (IPSplus Maßnahme A8.1) anzulegen!

 

Produkte wie z.B.: Addition, Agolin, Broadcast, Carpartus SC, Jura, Trinity, Viper Compact, Sunfire, … dürfen auf drainierten Flächen nur bis zum 31.Oktober eingesetzt werden. 

Nicht bei allen Produkten mit dem Wirkstoff Prosulfocarb müssen Sie die oben aufgeführten NT-Auflagen einhalten. Um Einträge des Wirkstoffs Prosulfocarb in Nicht-Zielflächen zu verhindern/reduzieren ist unsere Empfehlung diese NT-Auflagen bei allen Produkten mit dem Wirkstoff Prosulfocarb einzuhalten. Somit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, dass dieser Wirkstoff Ihnen noch lange zur Verfügung steht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass landesweit Kontrollen bezüglich Gewässerabstandsauflagen und

CTU – Anwendungsbestimmungen durchgeführt werden.

Zuwiderhandlungen sind bußgeldpflichtig und es werden noch Abzüge bei den

Prämienzahlungen vorgenommen. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig.

Auch wird die Durchführung bzw. Dokumentation der IPSplus – Maßnahmen kontrolliert!