Warndienst Nr. 23

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Warndienst Nr. 23_2025

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

29.08.2025

 

 

Zucker- und Masserüben

Kontrollieren Sie weiterhin Ihre Rübenbestände regelmäßig auf Krankheiten und Schädlinge. 

Bekämpfungsschwellen für Blattkrankheiten wie Cercospora, Ramularia, Rost und Mehltau gelten in der Summe aller Krankheitserreger:

Erstbehandlung:

bis Ende Juli: 5 % befallene Blätter

bis Mitte August: 15 % befallene Blätter

Folgebehandlung:

bis Mitte August: 15 % befallene Blätter

ab Mitte August: 45 % befallene Blätter

ab Anfang September i. d. R. keine Behandlung mehr erforderlich

 

Viele Betriebe haben Anfang August eine Fungizidmaßnahme durchgeführt. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Bekämpfungsschwelle meist nicht überschritten und somit ist eine weitere Behandlung nicht erforderlich. Wenn die Bekämpfungsschwelle jedoch überschritten ist, sollten Sie zügigen behandeln. Bitte achten Sie beim jetzigen Einsatz auf die Wartezeiten der einzelnen Präparate. Mögliche Produkte und deren Wartezeit finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ in der Tabelle 48 auf der Seite 96 und 97. Über die Notfallzulassung von 5 Kupferprodukten wurde im Warndienst Nr. 19 hingewiesen. 

 

 

Winterraps

Rapserdfloh

Einige Betriebe im Landkreis haben Anfang der Woche den Raps ausgesät. Wahrscheinlich sind die ersten Keimblätter am Wochenende schon zu sehen. Darum sollten diese Betriebe mit der Rapserdflohkontrolle (Pflanze + Gelbschale) beginnen. Die Gelbschale sollte am Anfang noch etwas eingegraben werden, dass die Rapserdflöhe diese besser „erreichen“ können. Das Zugeben von etwas Spülmittel um die Oberflächenspannung des Wassers zu brechen und das Anbringen des Gitters zum Schutz der anderen Insekten (Bienen, …) ist selbstverständlich. 

Beim Rapserdfloh gelten folgende Schadschwellen:

Im Zeitraum vom Keimblattstadium bis ins 3-Blatt-Stadium dürfen nicht mehr als 10 % der Blattfläche (Keim- und Laubblätter) durch Lochfraß zerstört sein à siehe Abbildung auf der nächsten Seite. Bis zum 6 - Blattstadium ist die Schadschwelle überschritten, wenn mehr als 50 Käfer in drei Wochen in der Gelbschale gefangen wurden. Im Spätherbst (Oktober bis Dezember) müssen Sie die Pflanze bzw. den Blattstiel aufspalten. Wenn hierbei mehr als 3 – 5 Larven pro Pflanze gefunden werden, ist die Schadschwelle überschritten.

Sofern der Schädling vorhanden ist und die Schadschwellen überschritten werden, muss eine Behandlung mit einem zugelassenen Pyrethroid („Integrierter Pflanzenschutz 2025“, Seite 86 - 87, Tabelle 42) durchgeführt werden. Auch in diesem Jahr haben die Produkte Exirel und Minecto Gold mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole gegen Rapserdfloh im Winterraps eine Notfallzulassung erhalten. Dieser Wirkstoff ist aber in unserem Landkreis noch nicht erforderlich. Das Insektizid Carnadine mit dem Wirkstoff Acetamiprid ist zum Einsatz gegen den Rapserdfloh zugelassen. Jedoch sollte in unserer Region dieser Wirkstoff für den Einsatz im Frühjahr gegen den Rapsglanzkäfer „erhalten“ bleiben! Auch ist der Einsatz auf drainierten Flächen verboten (NG 405). In unserem Landkreis gibt es bis jetzt keine gesicherten Ergebnisse, dass es Resistenzen bei Produkten mit Pyrethroiden gegen den Rapserdfloh gibt. Darum muss noch nicht auf die drei oben genannten Produkte zurückgegriffen werden. Damit die Pyrethroide auch in Zukunft noch wirken, sollten nur Behandlungen durchgeführt werden, wenn die Bekämpfungsschwelle überschritten wird! Da der Rapserdfloh am Abend und in der Nacht am aktivsten ist, sollte eine Behandlung in den Abendstunden erfolgen.

Betriebe mit Rapsflächen in Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutz- und FFH – Gebieten, …) müssen an IPSplus (Geldschale verpflichtend) und die dazugehörige Dokumentation denken. Bitte denken Sie auch an die 90% abdriftmindernde Düsentechnik, an die Randdüse sowie an das Spritzfenster. 

 

Schnecken

Obwohl es dieses Jahr zeitweise sehr lange trocken war, ist das Schneckenaufkommen wieder hoch. Kontrollieren Sie in den nächsten regnerischen Tagen Ihre Rapsflächen täglich auf Befall und legen wie im Warndienst Nr. 22 beschrieben feuchte Jutesäcke, Bretter, Schneckenfolien oder ähnliche Materialien aus, um den Besatz zu ermitteln und bei Bedarf rechtzeitig zu behandeln. Sie können auch unter die oben aufgeführten Materialien ein paar Körner Schneckenkorn legen. Verwenden Sie hierbei am besten ein Metaldehyd-haltiges Produkt, dann sehen Sie durch die Schleimspuren, ob Schnecken vorhanden sind. Als Bekämpfungsrichtwert für Winterraps kann während des Gefährdungszeitraums eine Schnecke je Kontrollstelle angesetzt werden. Zugelassene Molluskizide finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ auf der S. 26 in Tabelle