Warndienst Nr. 22

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Warndienst Nr. 22_2025

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

07.08.2025

 

 

Zucker- und Masserüben

Der Cercospora – Befall hat die letzten Tage zugenommen. Kontrollieren Sie Ihre Bestände. 

 

Bekämpfungsschwelle:

Erstbehandlung:

bis Ende Juli: 5 % befallene Blätter

bis Mitte August: 15 % befallene Blätter

Folgebehandlung:

bis Mitte August: 15 % befallene Blätter

ab Mitte August: 45 % befallene Blätter

ab Anfang September i. d. R. keine Behandlung mehr erforderlich

 

Wenn die Bekämpfungsschwelle überschritten ist, sollten Sie zügigen behandeln. Mögliche 

Produkte finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ in der Tabelle 48 auf der Seite 96 und 97. Über die Notfallzulassung von 5 Kupferprodukten wurde im Warndienst Nr. 19 hingewiesen.

 

Im Landkreis wurde in einem Zuckerrübenbestand eine Seide entdeckt. Wahrscheinlich handelt es sich um die „Nordamerikanische Seide“. Diese kann unter anderem auch die Zuckerrübe befallen. Haben Sie ein wachsames Auge und melden Sie Funde. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Seide meist kurz vor der Blüte bzw. in der Blüte. Entfernen Sie die Pflanzen rasch vor der Samenreife und entsorgen diese über den Haus- bzw. Restmüll.

 

 

Winterraps

Eine gute Vorbereitung der Aussaatflächen ist der Grundstein für eine erfolgreiche Unkrautbekämpfung und damit für einen hohen Ertrag. Dies gilt für das Mulchsaat- und Pflugverfahren gleichermaßen. Hier gilt Saatbeet steht vor Saatzeit. Eine sorgfältige Einarbeitung von Strohresten und die Schaffung eines feinkrümeligen und genügend abgesetzten Saatbeetes fördert das rasche und gleichmäßige Auflaufen des Rapses. Auch vorhandene Unkräuter und Ungräser laufen zügig und gleichmäßig auf und können deshalb optimal mit Herbiziden bekämpft werden. 

Damit die Kosten bzw. Behandlungshäufigkeit für die Unkrautbekämpfung nicht ausufern, sollte die Auswahl der geeigneten Herbizide an der vorhandenen Unkrautflora (Problemunkräuter und –gräser) und den Böden festgemacht werden. Wir beobachten insbesondere in rapsreichen Fruchtfolgen eine Veränderung des Unkrautspektrums hin zu schwerer bekämpfbaren Arten wie Storchschnabel, Stiefmütterchen und den Kreuzblütlern Hirtentäschel und Hellerkraut aber auch vermehrt zu (resistentem) Ackerfuchsschwanz. 

Bei trockenen Bedingungen (Bodenoberfläche) ist eine Vorauflaufbehandlung wenig sinnvoll. Reagieren Sie kurzfristig und denken Sie hierbei über eine Alternative im Nachauflauf nach.

Betriebe, die Rapsflächen in Schutzgebieten bewirtschaften müssen die Auflagen des IPSplus beachten (z.B.: Spritzfenster, Überwachung Schnecken, Düsen, …). Unter folgendem Link https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz

können Sie die genauen Vorgaben nachlesen. 

 

Clomazonehaltige Produkte im Vorauflauf (VA)

Die Hürden für den Einsatz von clomazonehaltigen Produkten sind weiterhin sehr hoch, besonders in unserer reichstrukturierten und kleinräumigen Landschaft sind viele Flächen, insbesondere Randstrukturen vom Einsatz mit Clomazone ausgeschlossen. Es sind aber dennoch die wirksamsten Mittel bei den Problemunkräutern Ackerhellerkraut und Hirtentäschel mit guter Wirkung auch gegen Raukearten. Mögliche Mischungen sind z.B.: 2,0 l Butisan Kombi + 0,33l Gamit 36 AMT, Quantum 2,0 (keine Anwendung auf drainierten Flächen) + 0,33l Gamit 36 AMT, 3,0-4,0 l Colzor Trio, ….

Beim Einsatz von Clomazone sollte auch auf die ackerbaulichen Bedingungen geachtet werden. Das heißt, dass das Saatbeet gut abgesetzt sein sollte, mit dem Auflaufen des Rapses zu rechnen ist, die Bodenoberfläche feucht ist und keine Starkniederschläge angekündigt sind.

 

Nach wie vor gelten je nach Produkt folgende Anwendungsbestimmungen:

Vor der Anwendung: 

NT152: Die Anwendung des Mittels darf nur auf Flächen erfolgen, die vorher in einen flächenscharfen Anwendungsplan aufgenommen wurden, der den Saatzeitpunkt, den geplanten und den tatsächlichen Anwendungszeitpunkt, die Aufwandmenge, die Wassermenge und Details der Anwendungstechnik enthält. Der Plan ist während der Behandlung für Kontrollzwecke mitzuführen.

NT153: Spätestens einen Tag vor der Anwendung von Clomazone-haltigen Pflanzenschutzmitteln sind Nachbarn, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten, über die geplante Anwendung zu informieren, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben.

Bei der Anwendung:

NT127: Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20 °C Lufttemperatur vorhergesagt werden. Wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 25 °C vorhergesagt werden, darf das Mittel nicht angewendet werden.

NT145-1: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.

NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.

NT154: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 50 m zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Dieser Abstand ist ebenso einzuhalten zu Flächen, auf denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Ökoverordnung) und gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) produziert wird. Der Abstand von 50 m kann auf 20 m reduziert werden, wenn das Mittel nicht in Tankmischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht wird. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen (ausgenommen Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen wie z.B. Stoppelfelder) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.

NT155: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 50 m zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Dieser Abstand ist ebenso einzuhalten zu Flächen, auf denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Ökoverordnung) und gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) produziert wird. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen (ausgenommen Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen wie z.B. Stoppelfelder) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.

Nach der Anwendung:

NT149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden.

 

Nicht Clomazonehaltige Produkte im VA

Die Grundlage der clomazonefreien Behandlung bildet die Vorlage eines metazachlorhaltigen Produkts womit beim Einsatz im VA eine gute Bekämpfung gegen Hirtentäschel und Ackerhellerkraut gegeben ist. Als Produkte geeignet sind z.B.: 2,5 l Butisan Gold, 2,5 l Butisan Kombi, 2,0 l Fuego Top, …. Butisan Gold ist sicher das am breitesten wirkende Mittel, da 3 Wirkstoffe enthalten sind, die sich gut ergänzen. Die Kombination bei Butisan Gold/Kombi aus Metazachlor und Dimethenamid-P ist bei feuchten Bodenbedingungen im Vorauflauf der erste Schritt zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz (Resistenzmanagement) sowie der Jährigen Rispe. Die eigentliche Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz und Ausfallgetreide erfolgt dann im Zwei bis Drei – Blattstadium der Gräser. Gegen Storchschnabel sind Butisan Gold bzw. –Kombi am besten wirksam. 

Wird der Wirkstoff Metazachlor durch Starkniederschläge in die Wurzelzone eingewaschen, kann dies das Wachstum über mehrere Wochen beeinträchtigen. Bitte achten Sie auf die Auflage NG 346 bzw. NG 346-1 (Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g (NG 346) bzw. 750 g (NG 346-1) Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden). Metazachlor sollte nicht auf durchlässigen Standorten, wie Sand- oder flachgründigen Böden, in Karstgebieten und auf grundwassersensiblen Standorten eingesetzt bzw. auf höchstens 500 g/ha Metazachlor reduziert werden. 

Um den Wirkstoffeinsatz Metazachlor auf wassersensiblen Standorten zu reduzieren können auch reduzierte Aufwandmengen von den oben genannten Produkten mit dem Produkt Tanaris gemischt oder Tanaris solo mit 1,5 l/ha vorgelegt und z.B. mit Runway für eine gute Breitenwirkung ergänzt werden. Beachten Sie bei Tanaris die Anwendungsbestimmung NG343 (Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden).

Denkbar sind auch Mischungen mit 1,0 l Quantum und 1,5 l Fuego Top, die preislich etwas günstiger sind. Allerdings hat Quantum die Auflage NG 405 und daher darf dieses Produkt nicht auf drainierten Flächen ausgebracht werden. Im Vorauflauf kann auch Runway VA eingesetzt werden, welches eine recht gute Wirkung gegen Stiefmütterchen zeigt und ansonsten gut gegen Kamille, Mohn und Kornblume wirkt.

Bei Runway VA muss die Auflage NG 349 beachtet werden, die einen Einsatz des Wirkstoffs Aminopyralid (Milestone, Synero 30 SL, …) im folgenden Kalenderjahr auf der gleichen Fläche verbietet. 

Bei Produkten (Butisan Top, Fuego Top, Butisan Gold, …) mit dem Wirkstoff Quinmerac muss die Auflage NG343 („Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden“) beachtet werden.

 

Nicht Clomazonehaltige Produkte im Nachauflauf (NA)

Breit wirksam sind z.B.: Butisan Gold, Butisan Top, Fuego Top, Katamaran Plus, …, in denen unter anderem der Wirkstoff Quinmerac enthalten ist, der für eine sehr gute Wirkung gegenüber dem Klettenlabkraut sorgt. Allerdings nimmt bei diesen Mitteln die Wirksamkeit gegen Kreuzblütler im frühen NA deutlich ab. Fuego Top, Butisan Top oder Butisan Kombi lassen sich gut in Mischung mit Runway einsetzen. Bei Runway muss die Auflage NG 349 (Auf derselben Fläche keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Aminopyralid im folgenden Kalenderjahr) und NG 350 (Auf derselben Fläche keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Clopyralid [Ariane C, Effigo, Lontrel] im folgenden Kalenderjahr) beachtet werden. Wie oben ausführlich beschrieben, kann auch das Produkt Tanaris eingesetzt werden um auf den Wirkstoff Metazachlor zu verzichten.

 

Für den Nachauflauf

Dieses Jahr neu gibt es LaDiva. Es ist eine Fertigformulierung aus dem bekannten Belkar und Synero 30 SL. Es besteht aus den Wirkstoffen Arylex active, Aminopyralid und Picloram. Diese kommen aus der WSSA-Gruppe 4 (Alt: HRAC-Gruppe O). Die Wirkstoffe aus dieser Gruppe sind kaum resistenzgefährdet. Die Wirkungsstärken liegen bei Klettenlabkraut, Kornblume, Kamillearten, Klatschmohn, Storchschnabel, Ackerhellerkraut und Hirtentäschel. Mit LaDiva können resistente Unkrautbiotypen bekämpft werden.

Der Vorteil von LaDiva bzw. Belkar ist, dass man es im Nachauflauf gegen viele relevante Rapsunkräuter einsetzen kann. Somit können Sie mit der Herbizidbehandlung warten, bis klar ist, ob sich der Raps ausreichend gut etabliert hat, sind nicht auf feuchte Bedingungen nach der Saat angewiesen und können Arbeitsspitzen „brechen“.

LaDiva wird mit einer Aufwandmenge von 0,25 l/ha ab ES 12 bis ES 19 der Kultur und ES 12-14 der Unkräuter empfohlen. Dies entspricht 0,25 l/ha Belkar und 0,267 l/ha Synero 30 SL. Wer mehrere Unkrautwellen erwartet oder Problemunkräuter (Stiefmütterchen, Vogelmiere, …) hat, sollte eine Splittinganwendung mit 0,25 l/ha LaDiva in ES 12-14 und 0,25 l/ha Belkar in ES 16 (mind. 14 Tage Abstand) in Betracht ziehen. Wer den Wirkstoff Metazachlor wegen Ackerfuchsschwanz applizieren möchte/muss kann 500 g/ha (bis 750 g/ha) mit einem entsprechenden Produkt (Butisan, Fuego, …) im VA vorlegen und LaDiva mit 0,25 l/ha in ES 12 – 19 nachlegen. 

LaDiva ist mit Graminiziden wie z.B.: FluaPower, FusiladeMax, Clethodium-haltige Produkte (z.B.: Select 240 EC+ Radiamix, …), Focus Aktiv-Pack und Panarex bei der 1. Splittinganwendung mischbar. Es darf nicht mit dem Produkt Agil-S und Produkten mit dem Wirkstoff Quizalofop (außer Panarex) gemischt werden. Mischungen mit Fungiziden (Tebuconazole und Architect) sind möglich, aber meist bei der 1. Splittinganwendung nicht sinnvoll. Kein Einsatz von Produkten mit dem Wirkstoff Metconazol wie z.B. Carax, Efilor, Caramba, …im Herbst. Erst im Frühjahr ist deren Anwendung wieder möglich. Keine Mehrfachmischungen mit Graminiziden und Fungiziden und auch AHL kann nicht mit LaDiva gemischt werden. 

Bei der 2. Splittinganwendung mit Belkar, können dann Fungizide/Wachstumsregler (Folicur 0,5 – 0,75 l/ha oder Tilmor 0,75-1,0 l/ha oder Toprex 0,35-0,5 l/ha oder Orius 0,6 l/ha oder Architect 1,6 l/ha + 0,8 kg/ha Turbo) hinzugefügt werden. Ein gleichzeitiger Einsatz von Graminiziden und Fungiziden/Wachstumsreglern in Tankmischungen wird nicht empfohlen. Das Zumischen von Bordünger und Insektiziden ist immer möglich. Belkar kann nicht mit Clethodim-haltigen Graminiziden gemischt werden.

Bei einer Einmalbehandlung mit 0,25 l/ha LaDiva und 0,25 l/ha Belkar in ES 16 können nur Insektizide und Bordünger zugemischt werden. Eine Einmalbehandlung wird jedoch nicht empfohlen.

Der zeitliche Abstand zu nicht empfohlenen Mischpartnern beträgt mindestens eine Woche.

Ein weiteres Produkt für den Nachauflauf in wassersensiblen Gebieten ist Gajus. Spätestens im Keimblattstadium der Unkräuter sollte Gajus appliziert werden um eine optimale Wirkung zu erreichen, optimal zum Auflaufen des Rapses (ES 10: Keimblätter voll entfaltet). Zu beachten ist die Auflage NG353 (Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1200 g Pethoxamid pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden), wenn Mais in der Fruchtfolge steht und z.B. mit Quantum behandelt wird, sowie die Auflage NW 800, welche jedoch Systembedingt keine Rolle spielen sollte. Um die Wirkungslücken bei Klatschmohn, Kornblume, Stiefmütterchen und Klette zu verbessern, kann Runway mit 0,2 l/ha in ES 14-16 nachgelegt werden.

Im späten NA kann Fox gegen Stiefmütterchen und Effigo bei ungenügender Wirkung gegen Kornblume, Kamille und Klettenlabkraut eingesetzt werden. Fox kann nur mit Insektiziden, Bor und/oder Runway gemischt werden. Während der Behandlung müssen die Rapspflanzen trocken sein und ein helles Wetter nach der Anwendung erhöht die Wirksamkeit.

 

 

Schneckenbekämpfung

Um böse Überraschungen mit Schneckenschäden zu vermeiden, sollten Sie, auch wenn es in diesem Jahr lange Zeit trocken und heiß war auf der Hut sein. Schon vor bzw. bei der Saat sollten Sie auf eine gute Rückverfestigung achten, um Hohlräume zu vermeiden und vielleicht auch nach der Saat walzen (Achtung: bei Starkniederschläger Gefahr der Verschlämmung). Legen Sie direkt nach der Aussaat feuchte Jutesäcke, Bretter, Schneckenfolien oder ähnliche Materialien aus, um den Besatz zu ermitteln und bei Bedarf rechtzeitig zu behandeln. Als Bekämpfungsrichtwert für Winterraps kann während des Gefährdungszeitraums eine Schnecke je Kontrollstelle angesetzt werden. Zugelassene Molluskizide finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ auf der Seite 26 in Tabelle 3. 

Bei Rapsflächen in Schutzgebieten müssen die Bekämpfungsschwellen dokumentiert werden (siehe IPSplus).

Beachten Sie, dass seit dem 31.12.2020 auch schleppergetragene oder aufgebaute Granulatstreugeräte erstmals und dann nach jeweils sechs Kalenderhalbjahren von einer amtlich anerkannten Kontrollwerkstatt geprüft werden müssen. Granulatstreugeräte (Mineraldüngersteuer, Exaktstreuer, …) für Pflanzenschutzmittel (z.B. Schneckenkorn) müssen beim Einsatz über eine gültige Prüfplakette verfügen. Verstöße gegen diese Regelung sind bußgeldbewehrt.

Durch die Auflage NT 116 darf Schneckenkorn nicht mehr auf Nachbarflächen (Hecken, Waldränder, …) gelangen. Landwirtschaftliche Flächen sind hiervon ausgenommen. Bitte beachten Sie dies bei der Ausbringung am Feldrand. Die Auflage NT870 haben fast alle Molluskizide und muss beachtet werden. Dies bedeutet, dass beim Auftreten von Weinbergschnecken die Anwendung verboten ist.  

 

 

Bio-Bodenbearbeitungstag 2025 -  Neue Geräte zur flachen Stoppelbearbeitung im Einsatz 

Im Anhang finden Sie die Einladung zum „Bio-Bodenbearbeitungstag 2025“. Selbstverständlich sind auch interessierte konventionell wirtschaftende Betriebsleiter/innen eingeladen. Veranstalter ist der Bioverband Bioland eV.. Die Veranstaltung wird im Rahmen der Förderung von Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen im Ökologischen Landbau durch das Land Baden-Württemberg unterstützt.