Warndienst Nr. 19_2025
Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen
27.06.2025
Glyphosateinsatz Allgemein
Um Verstöße und Sanktionen zu verhindern, sollten Sie sich an folgende Bedingungen halten.
Die Anwendung von Produkten mit dem Wirkstoff Glyphosat und Glyphosat – Trimesium ist ausnahmslos verboten in
- in ALLEN Wasserschutzgebieten
- Heilquellenschutzgebieten
- Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten
- Naturdenkmäler
- gesetzlich geschützten Biotopen gemäß §30 BNatSchG
- Naturschutzgebieten
Eine Glyphosatanwendung zur Ernteerleichterung (Sikkation) ist auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen verboten!
Eine Anwendung außerhalb den oben genannten Flächen ist nur noch zulässig, wenn vorbeugende Maßnahmen (geeignete Fruchtfolge, geeigneter Aussaatzeitpunkt, mechanische Maßnahmen, Pflugfurche) nicht durchgeführt werden können und andere technische Maßnahmen nicht geeignet oder zumutbar sind.
Die Aufwandmenge, die Häufigkeit der Anwendung und die zu behandelnden Flächen sind auf das notwendige Maß zu beschränken.
Eine Anwendung zur Vorsaatbehandlung (ausgenommen im Rahmen eines Direktsaat- und Mulchsaatverfahrens) oder nach der Ernte zur Stoppelbehandlung ist nur zulässig
- zur Bekämpfung ausdauernder Unkräuter /-gräser wie Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich, Quecke und resistenter Ackerfuchsschwanz auf den betroffenen Teilflächen
- zur Unkrautbekämpfung, einschließlich der Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen, auf erosionsgefährdeten Ackerflächen (Kwasser 1 + 2 und Kwind)
Anwendungen zur Grünlanderneuerung sind auf Teilflächen erlaubt, wenn die wirtschaftliche Nutzung oder die Tiergesundheit gefährdet sind. Zur Vorbereitung einer Neuansaat ist eine flächige Anwendung auf Flächen möglich, die in einer Erosionsgefährdungsklasse sind oder auf denen eine wendende Bodenbearbeitung auf Grund anderer Vorschriften nicht erlaubt ist.
Vorsicht bei Grünlandflächen in FFH-Gebieten. Hier ist ein Herbizideinsatz grundsätzlich verboten.
Grünlanderneuerungen mit mechanischer Bodenbearbeitung sind für alle Betriebe antragspflichtig.
Bitte schauen Sie, ob Ihre Flächen in Wasserschutzgebieten liegen (à kein Glyphosateinsatz in allen Wasserschutzgebieten). Immer wieder stellen wir fest, dass die Wasserschutzgebiete ohne finanziellen Ausgleich bzw. düngerechtlichen Auflagen Ihnen nicht bewusst sind! Im Fachprogramm FIONA können Sie unter der GIS-Anwendung à Menü öffnen à Karten à Umweltdaten à „Wasserschutzgebiet“ oder „WSG-Nitratklassen“, … herausfinden, ob Ihre bewirtschafteten Flächen in einem Wasserschutzgebiet liegen.
Zucker- und Masserüben
Auch wenn der Druck mit Blattläusen die letzten Tage meist abgenommen hat, sollten Sie weiterhin die Bestände auf Schädlinge und Krankheiten regelmäßig kontrollieren. Die Bekämpfungsrichtwerte bei Schädlingen finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ auf der Seite 93 und die für Blattkrankheiten auf der Seite 97.
Auch in diesem Jahr gibt es für 5 Kupferprodukte (Funguran progress, Grifon SC, Recudo, Yukon und Zerko) eine Notfallzulassung gegen Cercospora-Blattflecken. Bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen wie z.B.: maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer/ha und Jahr, auf derselben Fläche ist in den folgenden drei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit kupferhaltigen Wirkstoffen zugelassen, ….
Informationsveranstaltung zur Biodiversität in der Landwirtschaft
Auf dem landwirtschaftlichen Betrieb von Christoph Hipp in Jungnau findet am Mittwoch, den 02. Juli 2025, eine Informationsveranstaltung zum Thema Biodiversität statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich von 19 bis etwa 21 Uhr ein Bild von Versuchen und Anbausystemen im Acker-/ und Grünland machen. Vorgestellt wird unter anderem Winterraps mit dem Frühblüherkonzept, ein Winterweizen mit Herbizidverzicht, verschiedene Varianten in der Sommergerste mit Herbizidverzicht in Kombination mit verschiedenen Untersaaten und eine langjährige Blühfläche. Die Versuche, bzw. Anbausysteme werden vorgestellt und mit den Veranstaltern und Berufskollegen diskutiert.
Veranstalter ist das Regierungspräsidium Tübingen als Leiter des Demonstrationsbetriebsnetzwerks „BiodivNetzBW“ im Regierungspräsidium Tübingen in Kooperation mit dem Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sigmaringen.
Das Demonstrationsbetriebsnetzwerk „BiodivNetzBW“ wurde eingerichtet um zu testen, wie sich biodiversitätsfördernde Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Praxis einbinden und umsetzen lassen. Dessen Ziele sind, der Schutz der Biodiversität sowie die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft.
Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Landwirtinnen und Landwirte sowie landwirtschaftliche Berater.
Der Treffpunkt zur Veranstaltung ist am Aussiedlerhof von Betrieb Hipp. Hierfür sind folgende GPS Koordinaten nötig:
48.133600, 9.193381
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.