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Warndienst Nr. 15

Warndienst Nr. 15_2025

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

28.05.2025

 

Fungizideinsatz Winterweizen

Der Winterweizen ist im Landkreis zwischen ES 49 und ES 59 (frühe Sorten). 

Der Septoria tritici – Druck ist bis jetzt noch nicht bzw. in sehr geringem Umfang auf F-3 sehr selten auf F-2 vorhanden. Nördlich der Donau ist meist kein Krankheitsdruck. Bis jetzt haben wir in Krauchenwies und auch an anderen ISIP-Standorten keine Roste gefunden. 

Da die Infektionswahrscheinlichkeit die letzten Tage bei Septoria tritici und auch Rostkrankheiten deutlich gestiegen ist, sollten Sie Ihre Bestände in der jetzigen Wetterlage regelmäßig kontrollieren. Bekämpfungsschwellen der einzelnen Krankheiten finden Sie im Integrierten Pflanzenschutz 2025 auf der Seite 59.

Wenn bis jetzt kein Fungizideinsatz stattgefunden hat, dann sollten Sie sich jetzt Gedanken machen wie Ihre Fungizidstrategie „aussieht“. Wenn keine Fusariumbehandlung geplant ist, dann kann die nächsten Tage mit einem guten Produkt (Carboxamid + Prothioconazol + …) in ES 49 – 55 die Einmalbehandlung appliziert werden.

Wenn eine Fusariumbehandlung geplant ist, der Weizen sich jedoch noch in ES 39 befindet, wäre eine Applikation jetzt mit einem guten Produkt mit 80 – 100 % Aufwandmenge und dann eine Applikation in ES 61-65 möglich. 

Mögliche Produkte finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ in der Tabelle 23 auf Seite 60-61 unter Blatt- und Ährenbehandlung.

 

Seit letztem Jahr gelten strengere bzw. abgesenkte Höchstwerte für Deoxynivalenol (DON) sowie T-2 und HAT-2 (Fusariumtoxine). Um diese Werte zu reduzieren kann ein Fungizid auf die Ähre Abhilfe schaffen. Der optimale Zeitpunkt für den Fungizideinsatz ist im Entwicklungsstadium 63 – 65. Sie erkennen dieses Stadium, wenn im mittleren Bereich der Ähre die Staubbeutel zu sehen sind. Mögliche Produkte finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ in der Tabelle 23 auf Seite 60-61 in der Spalte „Ähren-Fusarium“.

Wann besteht eine Fusariumgefahr?

Eine feuchte und warme Witterung während der Blüte begünstigt grundsätzlich die Infektions-bedingungen für Fusarium. Befeuchtete Ähren während der Blüte und Temperaturen über 15 bis 20°C sind günstig um Infektionen auszulösen. Nach Aussagen der Kollegen von Nordrhein-Westfalen wird der endgültige Befall auch entscheidend vom weiteren Witterungsverlauf bestimmt. Trockenheit im Juli entschärft die Toxinbildung, der Befall vertrocknet sozusagen. Gegenteilig kann bei hohen Niederschlägen nach nur mäßiger Infektionswitterung eine hohe Toxinbelastung entstehen. Unter solchen Bedingungen ist dann auch Weizen nach Raps gefährdet. 

Behandlungen sollten nahe an Niederschlägen (Regenschauer /Taubildung >2 mm) gefahren werden. Ideal ist es innerhalb eines Tages vor oder bis 2 Tagen nach der Infektion das Pflanzenschutzmittel auszubringen. Bis vier Tage nach einer Fusariuminfektion kann noch eine gute bis ausreichende Wirkung erwartet werden. Ziel muss es sein die Mykotoxinbildung um mindestens 50% zu reduzieren, um DON-Werte zu erreichen, die unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen. Die Erfahrung zeigt, dass Behandlungen anfangs bis Mitte Blüte hohe Wirkungsgrade haben und dieser Zielsetzung entsprechen. 

 

Sommergetreide

Ende März gesäte Bestände befinden sich schon in ES 37 – 39, teilweise in ES 49. Gleich wie in der Wintergerste ist auch in der Sommergerste eine gute Abschlussbehandlung in ES 39 – 51 sehr wichtig. Für einen langanhaltenden starken Schutz gegen Ramularia und nichtparasitäre Blattflecken empfehlen wir Mittelkombinationen aus Ascra Xpro, Elatus Era, Revytrex … und Folpan SC 500 bzw. Amistar Max oder vergleichbare Mischungen wie z.B. Revytrex + Comet, Elatus Era + Sympara, … in angepassten Aufwandmengen.
Der optimale Zeitpunkt ist ab ES 39 am besten ES 49-51 (Grannen sichtbar) , wenn dabei das Wetter von bewölkt und nass auf trocken und strahlungsintensiv wechselt. 

 

Getreidehähnchen

Die Larven des Getreidehähnchens sind teilweise im Weizen, Sommergerste und Hafer zu finden, jedoch ist bis jetzt die Bekämpfungsschwelle noch nicht überschritten. Um unnötige Insektizideinsätze zu reduzieren/verhindern, sollten Sie an 5 Stellen pro Bewirtschaftungseinheit jeweils an 5 zufällig ausgesuchten Halme den Befall überprüfen. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 20 % geschädigter Blattfläche auf den obersten drei Blättern oder ein Ei bzw. eine Larve je Halm. Das Vorgehen und die Bekämpfungsschwelle sind im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ auf der Seite 48 beschrieben. 

Bewirtschaften Sie Flächen in Schutzgebieten, dann gibt es beim Insektizideinsatz besondere Auflagen zu beachten. Solange keine amtliche Behandlungsempfehlung vorliegt und es auf einzelnen Schlägen zu einer Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes kommt, ist Rücksprache mit der amtlichen Beratung aufzunehmen. Denken Sie in den Schutzgebieten immer an die Dokumentation, die Randdüse, 90 % Abdriftminderung, … und ein Spritzfenster.

Bitte achten Sie beim Einsatz von Insektiziden, insbesondere in Mischungen mit Fungiziden auf den Bienenschutz!

 

Zucker- und Masserüben

Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Bestände auf Blattläuse und auch andere Schädlinge. Beim Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes (Integrierter Pflanzenschutz 2025, Seite 93) finden Sie passende Produkte im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ in der Tabelle 45, Seite 92-93. 

 

Veranstaltung zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft

Auf dem landwirtschaftlichen Betrieb von Steffen Schraudolf in Aach-Linz findet am Montag, 2. Juni, von 19 bis 21 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Pflanzenschutzmittelreduktion statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich dabei ein Bild von den verschiedenen Versuchen in Getreide, Winterraps und Mais machen. Diese werden vorgestellt und unter Beteiligung verschiedener Expertinnen und Experten fachlich diskutiert.

 

Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Landwirtinnen und Landwirte sowie Beratungsorganisationen. Die Teilnehmenden treffen sich auf dem Betrieb von Steffen Schraudolf, Sahlenbacher Straße 5 in 88630 Pfullendorf. Die Veranstaltung wird als zweistündige Sachkundefortbildung im Pflanzenschutz anerkannt. Die Teilnehmenden sollten dafür ihr Kärtchen für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz mitbringen. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Veranstalter ist das Landwirtschaftliche Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg als Leiter des „Demonstrationsbetriebsnetzwerks Pflanzenschutzmittelreduktion“ in Kooperation mit dem Regierungspräsidium Tübingen, dem Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sigmaringen und dem landwirtschaftlichen Betrieb von Steffen Schraudolf. Das Demonstrationsbetriebsnetzwerk wurde 2021 eingerichtet mit dem Ziel, verschiedene Ansätze für alle relevanten Kulturen zu entwickeln, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.

 

Landratsamt lädt zum Kleinen Feldtag ein

Das Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft, veranstaltet gemeinsam mit mehreren Pflanzenschutzfirmen den „Kleinen Feldtag“ am Dienstag, den 3. Juni 2025 um 19:00 Uhr. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Landwirtinnen und Landwirte sowie landwirtschaftliche Beratungsorganisationen. Der Gesangverein Krauchenwies sorgt für die Bewirtung.

Auf mehreren Ackerschlägen werden verschiedene Versuche zum Herbizideinsatz in Winterweizen, Wintergerste und Winterraps vorgestellt. Die Versuchsfläche liegt neben dem landwirtschaftlichen Betrieb von Manfred Missel in Sigmaringen-Laiz. Die Anfahrt ist ab der Ortsmitte von Laiz (auf Höhe der Tankstelle) ausgeschildert. 

 

 

Praxisabend für Ökolandbau – Theorie trifft Praxis

Das Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft, lädt alle interessierten Landwirtinnen und Landwirte herzlich zum „Praxisabend Ökolandbau“ ein. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 12. Juni 2025, von 19:00 bis 21:30 Uhr auf dem Naturlandbetrieb der Dietzsch-Doertenbach’schen Verwaltung in Bad Saulgau-Großtissen statt. 

 

Im Mittelpunkt steht das Thema Bodenbearbeitung im ökologischen Landbau mit besonderem Fokus auf die Regulierung von Unkräutern und Ungräsern. Im theoretischen Teil der Veranstaltung wird Herr Bahnmüller vom Regierungspräsidium Tübingen verschiedene Bodenbearbeitungsmaßnahmen vorstellen und deren Wirksamkeit erläutern. Anschließend werden bei einem Feldrundgang die Flächen und die darauf angebauten Kulturen und Sorten des Betriebes vorgestellt. 

 

Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Praktikerinnen und Praktiker sowie weitere Interessierte aus der Landwirtschaft.

 

Der Treffpunkt zur Veranstaltung ist beim Betrieb in der Gutshofstraße 1, 88348 Bad Saulgau-Großtissen.

 

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.