Warndienst Nr. 12_2025
Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen
09.05.2025
Bitte achten Sie bei geplanten Pflanzenschutzmaßnahmen in den nächsten Tagen auf die Temperaturen am frühen Morgen und auf die Windstärke. Es könnte möglich sein, dass es Minusgrade gibt.
Winterraps
Das SkleroPro Prognosemodell empfiehlt seit dem 06.05.2025 auf allen Schlägen welche von uns verstreut über den ganzen Landkreis angelegt worden sind eine Behandlung. Wichtig ist jedoch, dass der Bestand sich noch in der Blüte befindet, wenn Sie noch behandeln möchten.
Fungizideinsatz Wintergetreide
Die Wintergersten sind im Landkreis zwischen ES 45 und ES 51. Somit steht am Freitag/Samstag beim Übergang von dem kühlen und bewölktem Wetter zu einer wärmeren und strahlungsintensiveren Phase die Abschlussbehandlung an. Die genaue Beschreibung finden Sie im Warndienst Nr. 10.
Die Weizenbestände sind im nördlichen Teil des Landkreises ca. in ES 31-32 und im südlichen Teil ist das Fahnenblatt teilweise schon voll entwickelt.
Meist sind Altinfektionen von Septoria tritici nur sehr gering bis gar nicht vorhanden. In diesen Beständen kann in allen Lagen des Landkreises mit einem Fungizideinsatz noch abgewartet werden. Laut ISIP sind 30% der Inkubationszeit für F-2 auch noch nicht erreicht. Somit kann im südlichen Teil auf jeden Fall mind. bis ES 39 mit einer Fungizidmaßnahme abgewartet werden.
Sommergetreide
Herbizidmaßnahmen sollten die nächsten Tage im Sommergetreide abgeschlossen werden. Eine genaue Beschreibung finden Sie im Warndienst Nr. 10.
Mais
Der Mais wird auf vielen Flächen nächste Woche ins 2-3 – Blattstadium kommen. Das Unkraut/-gras ist auf Flächen ohne Vorauflaufbehandlung auch am Auflaufen. Um eine gute Herbizidwirkung zu erzielen sollte der Mais im 3 bis 4 – Blattstadium sein und die Unkräuter/-gräser im Keimblatt- bis zum 2 Blattstadium. Achten Sie immer darauf, dass der Mais vor einer Herbizidbehandlung eine ausreichende Wachsschicht aufbauen kann (am besten einen ganzen Tag ohne Regen und wolkenlos).
Betriebe, die in den letzten Jahren Probleme mit Hirsen hatten, sollten ein Bodenherbizid (z.B.: Spectrum, Merlin Flexx à Anwendungsbestimmung NG368 beachten: „Zum Schutz des Grundwassers darf auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Isoxaflutol erfolgen“) zumischen.
Beim Produkt Dragster müssen Sie die Anwendungsbestimmung NG366 („Zum Schutz des Grundwassers darf auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Rimsulfuron erfolgen“) beachten.
Eine Bewertung der Maisherbizide ist in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ in den Tabellen 34 und 35 auf den Seiten 74 bis 76 zu finden.
In allen Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) in Baden-Württemberg ist in den Schutzzonen I - III die Ausbringung von terbuthylazinhaltigen Mitteln verboten, z. B. Calaris, Spectrum Gold, Successor T sowie die Kombinationspackungen Laudis Aspect Pack, MaisTer power Aspect Pack, Principal S Pack, Spectrum Gold Duo-Pack, Successor TOP 3.0 und Zintan Saphir Pack.
Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.
Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln, z. B. Arigo, Elumis, Motivell Forte, Nicogan, Samson 4 SC, … muss zum Schutz des Grundwassers folgendes beachtet werden: „Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden“ (NG326, NG326-1). „Bei Mais nach Mais ist zu beachten, dass wenn bereits im Vorjahr ein Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron eingesetzt wurde, dieselbe Fläche nicht nochmals mit Nicosulfuron behandelt werden darf“ (NG327).
Der Wirkstoff S-Metolachlor (Dual Gold, Gardo Gold, …) darf seit 23.07.2024 nicht mehr angewendet werden.
Auch in diesem Jahr werden Herbizidkontrollen (Bodenproben) durchgeführt. Die Nichteinhaltung der oben genannten Auflagen kann zu hohen Bußgeldern führen!!!!
Felderbegehungen
Der Fachbereich Landwirtschaft lädt interessierte Landwirtinnen und Landwirte zur letzten Felderbegehungen 2025 auf das Zentrale Versuchsfeld Oberland bei Krauchenwies herzlich ein. Diese findet am Dienstag, den 20.05.2025 um 19:30 Uhr statt. Besprochen werden Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen in Getreide und Winterraps.
Das Versuchsfeld liegt an der Bundesstraße 311 zwischen Krauchenwies und Rulfingen vor der Abfahrt nach Ostrach auf der linken Seite.
Kennarten, Bewirtschaftung und Ökologie – Wissenswertes zu FFH-Mähwiesen
Rund um FFH-Mähwiesen geht es am 23.5., ab 13:30 Uhr bei Sigmaringendorf.
Referent Jochen Kübler (Biologe) wird die Erkennungsmerkmale der wichtigen Kennarten und weitere Pflanzenarten vorstellen. Landwirt Lothar Braun-Keller gibt Einblicke in Herausforderungen und Möglichkeiten bezüglich der Grünlandbewirtschaftung sowie zur praktischen Seite der Wiederherstellung. Vertreter des Landratsamts erläutern gesetzliche Anforderungen und Fördermöglichkeiten für artenreiches Grünland.
Veranstalter ist die Untere Landwirtschaftsbehörde in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Veranstaltungsort: Ammerwiesen Sigmaringendorf, https://maps.app.goo.gl/4C8UKqwqMDnfmG2N8
Wegen eingeschränkter Parksituation an der Wiese ist der Treffpunkt der Besucherparkplatz des Landratsamts, von dem man um 13 Uhr mit Fahrgemeinschaften zum Veranstaltungsort aufbrechen wird.
Dauer ca. 2-3 Stunden, Anmeldung nicht erforderlich
Umfrage
Zum Thema "Einsatz und Wahrnehmung digitaler Entscheidungshilfen im Pflanzenschutz durch landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland" wird momentan eine Masterarbeit geschrieben.
Grundlage hierfür ist eine Online-Umfrage bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Hilfe eines Fragebogens, der unter folgendem Link aufgerufen werden kann:
https://www.soscisurvey.de/pflanzenschutzprognosemodelle/
Wir würden uns freuen, wenn Sie an der Umfrage teilnehmen und bedanken uns im Voraus für Ihre Teilnahme.