Warndienst Nr. 07_2025
Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen
03.04.2025
Die nächsten Tage könnte der Wind und mögliche Nachtfröste über das Wochenende und Anfang kommender Woche Pflanzenschutzmaßnahmen behindern.
Winterraps
Der Raps ist in der Streckungsphase und ist je nach Region in ES 30 – 32. Der Einsatz von Wachstumsregler / Fungizid wurde im Warndienst Nr. 6 beschrieben.
Bitte erneuern Sie weiterhin regelmäßig das Wasser in den Gelbschalen, kontrollieren Sie diese und denken Sie daran, dass diese ab jetzt „mitwachsen“ sollten!
Sobald der Raps abhebt spielt der Rapsglanzkäfer eine Rolle. Gelbschalen zeigen den Zeitpunkt des Zuflugs, sind aber ohne Aussagekraft über den Befallsdruck im Feld! Die Befallsfeststellung des Rapsglanzkäfers ist ab jetzt an den Haupttrieben durchzuführen.
Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 10 Käfer/Haupttrieb bei wüchsigen/starken Beständen. Bei schwachen Beständen halbiert sich dieser Wert auf 5 Käfer/Haupttrieb.
Wenn Sie sowohl Stängelschädlinge als auch Rapsglanzkäferfänge in der Gelbschale haben und die Schadschwellen überschritten werden, ist die nächsten Tage das Produkt Trebon 30 EC die bessere Wahl.
Das Produkt Mospilan SG bzw. Danjiri ist nur von ES 51 „Blütenanlage des Hauptsprosses in obersten Blättern von oben sichtbar bis Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen“. zugelassen. Mavrik Vita bzw. Evure sollte auf spätere, vielleicht nötige Applikationen „aufgehoben“ werden.
Beachten Sie bitte beim Einsatz von Insektiziden auch in Kombination mit Fungiziden immer die Auflagen (Integrierter Pflanzenschutz 2025, Tabelle 42, Seite 86-87) zum Bienenschutz um Schäden an Bienen zu vermeiden!
Wintergetreide
Herbizidmaßnahmen sollten in gut entwickelten Beständen die nächsten Tage durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die Bestände und Ungräser und –kräuter ergrünt sind, keine Nachtfrostgefahr besteht, die zu treffende Unkräuter und –gräser nicht durch Wirtschaftsdünger bedeckt sind und „genügend Blattmaße“ bei blattaktiven Produkten vorhanden ist.
Im Warndienst Nr. 5 wurde dieses Thema schon ausführlich beschrieben.
Bitte beachten Sie, dass Biathlon 4 D dieses Jahr zum letzten Mal angewendet werden darf!
Aktualisierung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile vom 30. Januar 2025 veröffentlicht. Damit ist die Aktualisierung für das Jahr 2025 abgeschlossen.
Bedeutung
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung der 9. Ergänzung zur Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile vom 26. Januar 2024. Die Einstufung der nicht genannten Gemeinden hat sich gegenüber der 9. Ergänzung nicht geändert und ist weiterhin gültig. Bei zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mit Anwendungsbestimmungen, die auf das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile verweisen, ist die entsprechende Eintragung der Gemeinde zu berücksichtigen, in der die zu behandelnde Fläche (auch anteilig) liegt. Das JKI stellt einen „Mapviewer“ (https://sf.julius-kuehn.de/mapviewer/vks) zur Verfügung. Mit diesem ist es möglich, deutschlandweit die Eintragung der Gemeinden nachzuvollziehen.
Für den Landkreis Sigmaringen bedeutet dies, dass in den Gemeinden Bad Saulgau und Hettingen sowie neu Ostrach und Illmensee nicht ausreichend Kleinstruktur vorhanden ist und somit auch die NT – Auflagen 101 – 106, 111 und 112 (wenn das eingesetzte Produkt dies als Anwendungsbestimmung hat) eingehalten werden müssen.
Jedoch sind auch in den Gemeinden mit ausreichendem Anteil von Kleinstrukturen die NT-Auflagen zu beachten. Bei den NT – Auflagen 107 – 109 muss auch in Gemeinden mit ausreichendem Anteil von Kleinstrukturen auf einer Breite von 20 m entlang von Saumbiotopen abdriftmindernde Düsentechnik eingesetzt werden. Hier Beispiele einiger Produkte, die die NT – Auflagen 107, 108 und 109 besitzen: U 46 M, Tomigan 200, Concert SX, Omnera LQM, Pointer Plus, Saracen, Avoxa, Broadway Plus, Niantic, ….
Eine bildliche Darstellung zu den NT-Auflagen finden Sie unter folgendem Link in der Präsentation https://ltz.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/documents_E851931418/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Arbeitsfelder/Pflanzenschutz/Ger%C3%A4tetechnik/Abstandsregelungen/AbstandsauflagenSaumbiotope_NT-Auflagen_DL/NT_Ackerbau_Abstandsauflagen_DL/Abstandsauflagen%20im%20Ackerbau%20zum%20Schutz%20von%20Saumbiotopen%20%282023%29.pdf
oder im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ auf der Seiten 128.
Zucker- und Biomasserüben
Teilweise wurden Rüben schon vor ca. 10 Tagen gesät. Jetzt gilt es den richtigen Zeitpunkt für die erste Nachauflaufbehandlung (NAK) zu finden und die passenden Produkte bzw. Wirkstoffe zu wählen. Die NAK‘s beziehen sich immer auf das Keimblattstadium der Unkräuter, unabhängig vom Entwicklungsstand der Rüben. Die Folgespritzungen (2. und 3. NAK) orientieren sich jeweils an den neu aufgelaufenen bzw. auflaufenden Unkräutern. Je nach Verunkrautung reichen bei uns in der Region zwei Behandlungen. Da in unserer Region in manchen Betrieben Ausfallraps vermehrt auftritt und der Wirkstoff Triflusulfuron (Debut) nicht mehr zugelassen ist sollte der Wirkstoff Metamitron mindestens in der 1. NAK „erhöht“ werden. Dies kann z.B. mit 2,0 l/ha Goltix Titan erreicht werden.
Die Grundmischung besteht immer aus einem Bodenherbizid und einer blattaktiven Komponente. Bei einer breiteren Verunkrautung kommen dann Wirkstoffe wie z.B. Quinmerac (Klettenlabkraut) hinzu.
Je nach Witterungsbedingungen (feucht/trocken) und Größe der Unkräuter (Wachsschicht) müssen die jeweiligen Aufwandmengen von Blatt- und Bodenwirkstoffen angepasst werden. Bei Tankmischungen mit SC oder SE Formulierungen muss zur Verbesserung der Wirkung (Verteilung, Haftung, Eindringung) ein Additiv (ÖL) zugemischt werden. Um den optimalen Zeitpunkt nicht zu verpassen, sollten Sie jetzt täglich schauen, ob erste Unkräuter auflaufen und diese dann Bestimmen, um passende Komponenten/Produkte für die 1. NAK zu finden.
Ungräser sollten im 2-3 Blatt-Stadium behandelt werden, damit eine gesicherte Wirkstoffaufnahme gewährleistet werden kann.
Eine Empfehlung von Grundmischungen finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ in der Tabelle 46 auf den Seiten 94 und 95.
Beachten Sie bitte die maximalen Aufwandmengen über die Spritzfolge einzelner Produkte oder Wirkstoffe nicht zu überschreiten. Beim Wirkstoff Quinmerac dürfen nur 250 g pro Hektar und Jahr ausgebracht werden (NG 343). Der Wirkstoff Clopyralid hat die Auflage NG 350 und darf auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr nicht angewendet werden.
Reinigen Sie Ihre Applikationstechnik gründlich vor dem Einsatz in den Rüben, um mögliche Schäden durch eventuelle Rückstände von Sulfonylharnstoffen, Triazinen und Wuchsstoffen auszuschließen. Am besten ist die Reinigung immer gleich nach der Applikation, damit keine Mittel- bzw. Brühereste sich am Behälter, Leitungen oder Filtern anlagern bzw. antrocknen können.
Kontrollieren Sie Ihre Bestände auch die nächsten Tage auf Schneckenbefall. Kontrollieren Sie die Rübenschläge (IPSplus Maßnahme A2.3) an mindestens 2 Stellen pro Bewirtschaftungseinheit (nicht im Randbereich) auf das Vorkommen von Nacktschnecken mit Jute- oder Plastiksäcken, Brettern (Größe ca. 0,5 m²) oder speziellen Schneckenfolien. Von Vorteil ist die Beköderung unter den Matten mit einem Metaldehyd-haltigem Schneckenkorn, dass durch das Ausschleimen auch die wieder abgewanderten Schnecken erkennbar macht.
Bekämpfungsrichtwert bis zum Erreichen des 4-Blattstadiums: Eine Schnecke pro Kontrollstelle in 1 bis 2 Tagen.
Felderbegehungen
Der Fachbereich Landwirtschaft lädt interessierte Landwirtinnen und Landwirte zu den Felderbegehungen auf das Zentrale Versuchsfeld Oberland bei Krauchenwies herzlich ein. Die nächste Felderbegehung findet am Dienstag, den 08.04.2025 um 19:00 Uhr statt. Besprochen werden Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen in Getreide und Winterraps.
Die darauffolgenden Termine finden im 2 - wöchigen Rhythmus statt: 22.04.2025 um 19:30 Uhr, 06.05.2025 um 19:30 Uhr und 20.05.2025 um 19:30 Uhr.
Das Versuchsfeld liegt an der Bundesstraße 311 zwischen Krauchenwies und Rulfingen vor der Abfahrt nach Ostrach auf der linken Seite.