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Warndienst Nr.6

Warndienst Nr. 06_2025
Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen
21.03.2025


Winterraps
Bitte erneuern Sie weiterhin regelmäßig das Wasser in den Gelbschalen, kontrollieren Sie diese und denken Sie daran, dass diese „mitwachsen“ sollten!
Schadschwellen für Stängelschädlinge siehe Infodienst Nr. 3 oder im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ auf der Seite 86.
Sobald der Raps abhebt spielt der Rapsglanzkäfer eine Rolle. Gelbschalen zeigen den Zeitpunkt des Zuflugs, sind aber ohne Aussagekraft über den Befallsdruck im Feld! Die Befallsfeststellung des Rapsglanzkäfers ist ab der Knospenbildung an den Haupttrieben durchzuführen.
Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 10 Käfer/Haupttrieb bei wüchsigen/starken Beständen. Bei schwachen Beständen halbiert sich dieser Wert auf 5 Käfer/Haupttrieb. 
Wenn Sie sowohl Stängelschädlinge als auch Rapsglanzkäferfänge in der Gelbschale haben und die Schadschwellen überschritten werden, ist das Produkt Trebon 30 EC die bessere Wahl. 
Das Produkt Mospilan SG bzw. Danjiri ist nur von ES 51 „Blütenanlage des Hauptsprosses in obersten Blättern von oben sichtbar bis Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen“ zugelassen. Mavrik Vita bzw. Evure sollte auf spätere, vielleicht nötige Applikationen „aufgehoben“ werden, da diese Produkte nicht bienengefährlich (B4) sind.
Beachten Sie bitte beim Einsatz von Insektiziden auch in Kombination mit Fungiziden (Integrierter Pflanzenschutz 2025, Tabelle 42, Seite 86-87) immer die Auflagen zum Bienenschutz um Schäden an Bienen zu vermeiden!

Bis jetzt ist der Phoma- und auch Botrytis – Druck“ gering. Wie sich das Infektionsrisiko entwickelt, kommt aber auf die Witterung der nächsten Wochen an. Azolfungizide haben kaum eine Wirkung gegen Botrytis.
Wir empfehlen aufgrund der Versuchsergebnisse der letzten Jahre aus den Landesversuchen generell keinen Einsatz von Fungiziden im Frühjahr im Winterraps. 
Wenn eine wuchsregulierende Wirkung bzw. die Forderung von Nebentrieben gewünscht ist sollten Sie folgendes beachten:
- wüchsige Bestände nicht zu früh und zu intensiv einkürzen (ca. 20- 30 cm Wuchshöhe)
- schwächere Bestände früh und mit moderaten Mengen behandeln
Versprechen Sie sich aber nicht allzu viel davon.
Beachten Sie die aktuellen Wetterprognosen! Wachstumsregulierende Fungizide sollten nicht bei Stresssituationen wie Staunässe, Nährstoffmangel und auch Frost appliziert werden.
Mögliche Produkte finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ (Tabelle 43, Seite 88-89), bei denen unter Standfestigkeit eine Aufwandmenge angezeigt wird.



Wintergetreide
Herbizidmaßnahmen könnten die folgenden Tage möglich sein. Wichtig ist, dass die Bestände und Ungräser und –kräuter ergrünt sind, keine Nachtfrostgefahr besteht, die zu treffende Unkräuter und –gräser nicht durch Wirtschaftsdünger bedeckt sind und „genügend Blattmaße“ bei blattaktiven Produkten vorhanden ist.
Im Warndienst Nr. 5 wurde dieses Thema schon ausführlich beschrieben. 


Erbsen und Ackerbohnen
Teilweise wurden schon Leguminosen gesät. Herbizidbehandlungen können gegen Unkräuter fast ausschließlich nur noch als Vorauflaufanwendungen durchgeführt werden. Für Vorauflaufmittel sollte das Saatbeet gut abgesetzt und feinkrümelig sein. Feuchte Bodenbedingungen und nachfolgende Niederschläge (wie die nächsten Tage vorhergesagt) erhöhen die Wirksamkeit und Wirkungssicherheit erheblich. Jedoch muss auf Frost geachtet werden!
Folgende Mittelkombinationen können im VA eingesetzt werden:
• 2,4 kg/ha Novitron DamTec (=2,0 l/ha Bandur + 0,2 l/ha Centium) 
• 3,5 - 4,0 l/ha Bandur (auf drainierten Flächen ab 16.03. möglich)
• 4,0 l/ha Spektrum Plus (keine Anwendung auf drainierten Flächen)
• 3,0 l/ha Boxer + 2,0 l/ha Stomp Aqua 
Im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ auf Seite 68 – 69 sind diese Produkte ausführlich beschrieben. Auf diesen Seiten stehen auch die möglichen Produkte zur Gräserbehandlung. Beachten Sie die Anwendungsbestimmungen der einzelnen Produkte.

Beim Wirkstoff Clomazone (im Centium, Novitron DamTec, …) gelten folgende Auflagen:
• wöchentliche Kontrolle über 1 Monat auf Aufhellungen im Umkreis von 100 m. Falls Aufhellungen auftreten, muss dies dem Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.
• bei vorhergesagten Tageshöchsttemperaturen > 20°C Spritzungen zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens;
• bei vorhergesagten Tageshöchsttemperaturen > 25°C keine Anwendung

Bei Boxer und Stomp sind folgende Anwendungsbestimmungen zu beachten:
• max. 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit
• mind. 300 l Wasser/ha
• Verwendung von 90% abdriftmindernden Düsen auf der gesamten Fläche 
• max. zulässige Windgeschwindigkeit von 3 m/s 



Felderbegehungen
Der Fachbereich Landwirtschaft lädt interessierte Landwirtinnen und Landwirte zu den Felderbegehungen auf das Zentrale Versuchsfeld Oberland bei Krauchenwies herzlich ein. Die erste Felderbegehung findet am Dienstag, den 25.03.2025 um 19:00 Uhr statt. Besprochen werden Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen in Getreide und Winterraps.

Die darauffolgenden Termine finden im 2 - wöchigen Rhythmus statt: 08.04.2025 um 19:00 Uhr, 22.04.2025 um 19:30 Uhr, 06.05.2025 um 19:30 Uhr und 20.05.2025 um 19:30 Uhr.

Das Versuchsfeld liegt an der Bundesstraße 311 zwischen Krauchenwies und Rulfingen vor der Abfahrt nach Ostrach auf der linken Seite.