Warndienst Nr. 28_2024
Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen
19.12.2024
Allgemein
Aus gegebenem Anlass nochmals der Hinweis zur Einhaltung von IPSplus!!
Betriebe mit Flächen in Schutzgebieten denken bitte an die Einhaltung und Dokumentation von IPSplus.
Folgende Punkte müssen alle Betriebe mit Flächen in Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete, sowie auf intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen) beachten:
- Vielgliedrige ausgewogene Fruchtfolge
- Nutzung des amtlichen Warndienstes, ergänzend Prognosemodelle von ISIP
- Einsatz abdriftmindernder Pflanzenschutztechnik (90 % - Düsen und Randdüse)
- Resistenzvermeidungsstrategien
- Anlage eines Spritzfensters
Unter folgendem Link finden Sie weitere bzw. die ausführliche Beschreibung der Maßnahmen:
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Len/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz
Bei weiteren Fragen hierzu dürfen Sie sich gerne bei Andreas Weimer (07571-1028627) melden.
Mäuse
In manchen Teilen unseres Landkreises sind vermehrt Schäden durch Feld-, aber auch Schermäuse zu sehen.
Um herauszufinden, ob eine Bekämpfung gegen Feldmäuse nötig bzw. sinnvoll ist, sollten Sie zuerst auf einer Fläche von ca. 250 m² die vorhandenen Mäuselöcher zutreten. 24 Stunden später überprüfen Sie auf den ca. 250 m², wie viele wiedergeöffnete Löcher es hat.
Anbei die Bekämpfungsrichtewerte für Feldmäuse:
Wintergetreide / Raps Oktober – Mai 5-8 wiedergeöffnete Löcher (wgL)
Anfang Mai 5-6 wgL
Mehrjährige Futterkulturen nach 1. Schnitt 5 wgL
nach 2. Schnitt 11 wgL
Vermehrungskulturen ganzjährig 3-8 wgL
Andere Kulturen 5-10 wgL
Zur Vorbeuge und wenn der Bekämpfungswert noch nicht überschritten ist, kann über die kalte Jahreszeit auch das Aufstellen von Sitzkrücken zur Fangbegünstigung für Greifvögel eine Option sein.
Mögliche Produkte, Tipps zur Anwendung und bestehende Anwendungsbestimmungen für den Einsatz von Rodentiziden gegen Feld- und Schermäuse finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ auf der Seite 23 und im „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ auf der Seite 27.
Pflanzenschutzlager
Auch in diesem Jahr ist uns bei den Pflanzenschutz–Fachrechtskontrollen aufgefallen, dass das Thema Lagerung von zugelassenen Produkten und Entsorgung von Produkten, deren Zulassung beendet oder widerrufen wurde, nicht immer in Ordnung ist.
Hier ein paar Hinweise für die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
Kontrollieren Sie Ihr Lager auf Produkte, bei denen die Zulassung ausgelaufen bzw. widerrufen ist. Für viele Mittel besteht nach Ende der 18-monatigen Aufbrauchfrist eine Entsorgungspflicht gemäß § 15 des Pflanzenschutzgesetzes. Unter folgendem Link können Sie herausfinden welche Produkte darunterfallen.
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Beendete_PSM.html?nn=11031326
Entsorgungspflichtige Produkte müssen rasch über das Schadstoffmobil (kleine Mengen) oder Sammelstellen (LK SIG, Ringgenbach) fachgerecht entsorgt werden.
Pflanzenschutztag Oberland
Am Freitag, den 17. Januar 2025 veranstaltet das Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft zusammen mit namhaften Pflanzenschutzfirmen den Pflanzenschutztag Oberland in der Gemeindehalle Waldhorn (Bittelschießer Straße 16) in Krauchenwies. Die Veranstaltung zum Pflanzenschutz im Ackerbau beginnt um 9:30 Uhr und endet voraussichtlich gegen 15:30 Uhr.
Vormittags geben die Pflanzenschutzfirmen aktuelle Produktinformationen. Nachmittags ab 13:15 Uhr folgen Vorträge von Referenten des Fachbereichs Landwirtschaft und des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg (LTZ).
Hans-Peter Eller stellt die Ergebnisse der Landessortenversuche vor. Andreas Weimer referiert über Aktuelles im Pflanzenschutzrecht und trägt die Ergebnisse der Pflanzenschutzversuche vor. Wilfried Beck, LTZ, wird über die politischen Zielsetzungen beim Pflanzenschutz berichten und die Ergebnisse des Betriebsmessnetzes zur Pflanzenschutzmittelreduktion präsentieren.
Die Vorträge am Nachmittag werden als zweistündige Fortbildungsmaßnahme für die Pflanzenschutzsachkunde anerkannt. Wer einen Fortbildungsnachweis benötigt, wird gebeten, den Sachkundenachweis (Scheckkarte) mitzubringen. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Landwirte, Landhandel, Berater und am Pflanzenschutz Interessierte sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der Fachbereich Landwirtschaft vom Landratsamt Sigmaringen
wünscht Ihnen und Ihren Familien
frohe und gesegnete Weihnachtsfeiertage,
ein paar ruhige Tage zwischen den Jahren
sowie Gesundheit, Erfolg und Glück im neuen Jahr 2025!