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Warndienst Nr. 17

Warndienst Nr. 17_2024

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

04.07.2024

 

 

Zucker- und Masserüben

Aufgrund der geringen Anbaudichte in unserem Landkreis ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass Blattkrankheiten in den Rüben auftreten. Jedoch haben wir kein „normales“ Jahr und andauernde Blattnässe mit immer wieder schwülwarmen Tagen. Kontrollieren Sie deshalb die nächsten Wochen regelmäßig Ihre Bestände auf Krankheiten und auch Schädlinge.

 

 

Glyphosateinsatz ALLGEMEIN

Nachdem die Eilverordnung zum 30.06.2024 endete, tritt die 7. Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am 01.07.2024 in Kraft. Im Großen und Ganzen gibt es keine Veränderungen zur 6. Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bzw. Eilverordnung. 

Die Anwendung von Produkten mit dem Wirkstoff Glyphosat und Glyphosat – Trimesium ist ausnahmslos verboten in

-       in ALLEN Wasserschutzgebieten 

-       Heilquellenschutzgebieten

-       Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten

-       Naturdenkmäler

-       gesetzlich geschützten Biotopen gemäß §30 BNatSchG

-       Naturschutzgebieten

 

Eine Glyphosatanwendung zur Ernteerleichterung (Sikkation) ist auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen verboten!

Eine Anwendung außerhalb den oben genannten Flächen ist nur noch zulässig, wenn vorbeugende Maßnahmen (geeignete Fruchtfolge, geeigneter Aussaatzeitpunkt, mechanische Maßnahmen, Pflugfurche) nicht durchgeführt werden können und andere technische Maßnahmen nicht geeignet oder zumutbar sind. 

Die Aufwandmenge, die Häufigkeit der Anwendung und die zu behandelnden Flächen sind auf das notwendige Maß zu beschränken. 

Eine Anwendung zur Vorsaatbehandlung (ausgenommen im Rahmen eines Direktsaat- und Mulchsaatverfahrens) oder nach der Ernte zur Stoppelbehandlung ist nur zulässig

-       zur Bekämpfung ausdauernder Unkräuter /-gräser wie Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich, Quecke und resistenter Ackerfuchsschwanz auf den betroffenen Teilflächen

-       zur Unkrautbekämpfung, einschließlich der Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen, auf erosionsgefährdeten Ackerflächen (Kwasser 1 + 2 und Kwind)

 

Anwendungen zur Grünlanderneuerung sind auf Teilflächen erlaubt, wenn die wirtschaftliche Nutzung oder die Tiergesundheit gefährdet sind. Zur Vorbereitung einer Neuansaat ist eine flächige Anwendung auf Flächen möglich, die in einer Erosionsgefährdungsklasse sind oder auf denen eine wendende Bodenbearbeitung auf Grund anderer Vorschriften nicht erlaubt ist. Grünlanderneuerungen sind für alle Betriebe antragspflichtig.

Seit der Eilverordnung vom 15.12.2023 gelten für bestimmte glyphosathaltige Produkte nachfolgende NT-Auflagen. Bitte beachten Sie diese (schon beim Einkauf)!

NT307-90: Zum Schutz der nicht zu bekämpfenden Arten der Ackerbegleitflora als Lebensraum und Nahrungsgrundlage für Arthropoden und Wirbeltiere darf die Anwendung des Pflanzenschutzmittels nur auf höchstens 9/10 des für die Anwendung vorgesehenen Schlages erfolgen. Die unbehandelte Teilfläche dient diesen Arten als Überlebensraum. Sie darf daher keine Bereiche enthalten, in denen während des Kulturverlaufs andere Mittel angewendet werden, die mit Anwendungsbestimmungen zugelassen sind, deren Kode mit der Nummer NT307 beginnt. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zur angrenzenden unbehandelten Teilfläche mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Die unbehandelte Teilfläche ist vorzugsweise als Randstreifen mit Mindestbreiten von 5 m und einem reduzierten Düngereinsatz vorzusehen.
NT308: Das Mittel gefährdet aufgrund seiner pflanzenschädlichen Wirkung die Lebensgrundlage von terrestrischen Nichtziel-Arthropoden. Das Mittel darf daher nicht auf unbehandelten Teilflächen angewendet werden, die der Erfüllung von Anwendungsbestimmungen dienen, deren Kode mit der Nummer NT306 beginnt.

 

 

Feldrundgang bietet interessante Einblicke in den ökologischen Pflanzenbau

Der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sigmaringen lädt zu einem Feldrundgang am Dienstag, 9. Juli, um 19 Uhr auf den Naturlandbetrieb der Dietzsch-Doertenbach‘schen Verwaltung in Großtissen ein. Schwerpunkte des Gutshofs, der nach Naturland-Richtlinien bewirtschaftetet wird, sind die Ferkelerzeugung und der Ackerbau.

Weil das Futter für die Schweine möglichst auf den eigenen Ackerflächen produziert wird, spielt auch der Anbau von verschiedenen Körnerleguminosen eine Rolle. Der Gutshof hat eine weite Fruchtfolge und baut zehn verschiedene Kulturen an. Beim Feldrundgang erhalten Landwirtinnen und Landwirte sowie Beraterinnen und Berater interessante Einblicke in den ökologischen Pflanzenbau. Die angebauten Kulturen werden besichtigt und besprochen.

Treffpunkt für den Feldrundgang ist die Gutshofstraße 1 in 88348 Bad Saulgau-Großtissen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos.

 

Informationsveranstaltung zur Biodiversität in der Landwirtschaft

Auf dem landwirtschaftlichen Betrieb von Christoph Hipp in Jungnau findet am Donnerstag, den 11. Juli 2024, eine Informationsveranstaltung zum Thema Biodiversität statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich von 19 bis etwa 21 Uhr ein Bild von den Versuchen im Acker-/ und Grünland machen. Die Versuche werden vorgestellt und mit den Veranstaltern und Berufskollegen diskutiert. 

Veranstalter ist das Regierungspräsidium Tübingen als Leiter des Demonstrationsbetriebsnetzwerks „BiodivNetzBW“ im Regierungspräsidium Tübingen in Kooperation mit dem Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sigmaringen. 

Das Demonstrationsbetriebsnetzwerk „BiodivNetzBW“ wurde eingerichtet um zu testen, wie sich biodiversitätsfördernde Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Praxis einbinden und umsetzen lassen. Dessen Ziele sind, der Schutz der Biodiversität sowie die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft.

Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Landwirtinnen und Landwirte sowie landwirtschaftliche Berater. 

Der Treffpunkt zur Veranstaltung ist am Aussiedlerhof von Betrieb Hipp. Hierfür sind folgende GPS Koordinaten nötig: 48.133600, 9.193381

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