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Warndienst Nr. 12

Warndienst Nr. 12_2024

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

21.05.2024

 

Mögliche Zeitfenster für Pflanzenschutzmaßnahmen sind laut den aktuellen Wettervorhersagen und der Befahrbarkeit sehr knapp. Nutzen Sie die wenigen möglichen Stunden diese Woche. Damit Sie die wenigen Zeitfenster sinnvoll nutzen können, sollten Sie noch heute Ihre Bestände kontrollieren um Prioritäten setzen zu können.

Denke Sie weiterhin daran, dass Betriebe, die Flächen in Schutzgebieten bewirtschaften die Bestimmungen des IPSplus beachten.

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lfr/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz

Eine der mehreren Maßnahmen ist, dass in Schutzgebieten pro Bewirtschaftungseinheit ein Spritzfenster anzulegen (Maßnahme A8.1) ist. Das Spritzfenster erlaubt durch den Vergleich der behandelten mit der unbehandelten Fläche Rückschlüsse auf die Wirkung einer Pflanzenschutzmaßnahme. Dies gilt auch beim Einsatz von Fungiziden!

 

Wintergetreide

Der Winterweizen ist im Landkreis zwischen ES 37 und ES 55. Im Landkreis taucht bis jetzt meist nur Septoria tritici auf, teilweise etwas Schneeschimmel. Gelbrost wurde bei von uns kontrollierten Beständen noch nicht gefunden.

Wenn bis jetzt noch kein Fungizid appliziert wurde und die Bekämpfungsrichtwerte überschritten sind, wäre eine Maßnahme die nächsten Tage sinnvoll. Wenn die Ähre schon spitzt könnte bei später trockener Witterung eine Einmalbehandlung wahrscheinlich ausreichen. Wenn Sie schon vorgelegt haben und schon mehr als 3 Wochen vergangen sind, sollte die nächsten Tage eine 2. Fungizidmaßnahme folgen. Optimal, wenn die Ähre schon etwas sichtbar ist, damit diese auch mit dem Fungizid benetzt wird. Aufgrund der Witterung (immer wieder Niederschläge und wüchsigen Temperaturen) sind die nächsten Tage wieder Infektionen mit Septoria tritici möglich.

 

Getreidehähnchen

Auf unseren Beobachtungsflächen ist der Bekämpfungsrichtwert von 20 % geschädigter Blattfläche auf den obersten drei Blättern oder ein Ei bzw. eine Larve je Halm beim Getreidehähnchen noch nicht überschritten. Ein prophylaktischer bzw. routinemäßiger Einsatz entspricht nicht den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes und ist daher zu unterlassen. Zur Ermittlung des Bekämpfungsrichtwertes werden an 5 Stellen pro Bewirtschaftungseinheit jeweils an 5 zufällig ausgesuchten Halme überprüft. Um schlagspezifisch zu handeln, sollten Sie Ihre Bestände im Blick haben und regelmäßig kontrollieren. Gewitterschauer können die Situation entspannen.

Bewirtschaften Sie Flächen in Schutzgebieten, gibt es beim Insektizideinsatz besondere Auflagen zu beachten. Solange keine amtliche Behandlungsempfehlung vorliegt und es auf einzelnen Schlägen zu einer Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes kommt, ist Rücksprache mit der amtlichen Beratung aufzunehmen. Denken Sie in den Schutzgebieten immer an die Dokumentation, die Randdüse, 90 % Abdriftminderung bei praxisüblichen Einsatz… und ein Spritzfenster.

 

 

Mais

Der Mais ist auf Flächen, die Ende April gelegt wurden ca. im 2-3 – Blattstadium. Das Unkraut/-gras ist auf Flächen ohne Vorauflaufbehandlung auch am Auflaufen. Um eine gute Wirkung zu erzielen sollte der Mais im 3 bis 4 – Blattstadium sein und die Unkräuter/-gräser im Keimblatt- bis zum 2 Blattstadium. Achten Sie immer darauf, dass der Mais vor einer Herbizidbehandlung eine ausreichende Wachsschicht aufbauen kann (am besten einen ganzen Tag ohne Regen und wolkenlos). 

Betriebe, die in den letzten Jahren Probleme mit Hirsen hatten, sollten ein Bodenherbizid (Spectrum, DualGold à Auflagen beachten) zumischen.

Eine Bewertung der Maisherbizide ist in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ in den Tabellen 34 und 35 auf den Seiten 72 bis 75 zu finden.

In allen Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) ist in Baden-Württemberg in den Schutzzonen I - III die Ausbringung von terbuthylazinhaltigen Mitteln verboten, z. B. Aspect, Calaris, Gardo Gold, Spectrum Gold, Successor T sowie die Kombinationspackungen Elumis Gold Pack, Laudis Aspect Pack, MaisTer Power Aspect Pack, Motivell komplett, Principal S Pack, Successor TOP 3,0, …!

Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.

Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln, z. B. Arigo, Elumis, Motivell Forte, Nicogan, Samson 4 SC, … muss zum Schutz des Grundwassers folgendes beachtet werden: Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden (NG326, NG326-1). Bei Mais nach Mais ist zu beachten, dass wenn bereits im Vorjahr ein Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron eingesetzt wurde, dieselbe Fläche nicht nochmals mit Nicosulfuron behandelt werden darf (NG327).

Der Wirkstoff S-Metolachlor darf nicht mehr in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten angewendet werden und darf außerhalb nur noch bis zum 23.07.2024 angewendet werden. Danach sind Reste fachgerecht zu entsorgen. 

Auch in diesem Jahr werden Herbizidkontrollen (Bodenproben) durchgeführt. Die Nichteinhaltung der oben genannten Auflagen kann zu hohen Bußgeldern führen!!!!

 

Sommergetreide

Sommergersten befinden sich bei Aussaatterminen um Ende März/ Anfang April im Stadium ES 30-33. Noch nicht durchgeführte Herbizidmaßnahmen sollten bei Bedarf zügig appliziert werden. 

Fungizidbehandlungen orientieren sich bei Mittelwahl und Strategie an der Wintergerste. Meistens sind Einfachbehandlungen im Stadium 39-51 am wirtschaftlichsten. Die von uns bonitierten/kontrollierten Sommergersten (Amidala, Lexy, …) sind noch gesund. Die Bekämpfungsschwelle bei Netzflecken gibt das LTZ mit 20 % befallener Pflanzen und bei Rhynchosporium 50 % befallener Pflanzen an. Bei der Bestandeskontrolle heißt das für Sie, dass bei Netzflecken erst eine Behandlung sinnvoll ist, wenn jede 5. Pflanze befallen ist. Bei einer nötigen Behandlung sollte die Gerste in ES 31-32 sein.

Zu diesem Zeitpunkt kann auch ein Wachstumsregler wie z.B. Moddus, Prodax, … (Integrierter Pflanzenschutz 2024, Tabelle 18, Seite 42 u. 43) in lagergefährdeten Beständen appliziert werden. Hier kann dieses Jahr vielleicht auf keinen optimalen Zeitpunkt gewartet werden. Die Temperaturen sollen ja nicht stark fallen, aber eine hohe Strahlungsintensität wird es die nächsten Tage selten geben. 


Bei Hafer sollte am besten im Stadium 32-37 mit CCC, oder im frühen Stadium (ES 31-32) mit Moddus, Prodax, … (sofern beim Vertragsanbau erlaubt!) eingekürzt werden. Auf Fungizide kann fast immer verzichtet werden. Wird doch ein Fungizid eingesetzt, achten Sie darauf nur zugelassene Produkte zu verwenden. Möglich sind z.B.: Revytrex (max. 1,125 l/ha), Ascra Xpro (max. 1,2 l/ha), ….

 

 

Felderbegehungen

Die letzte Felderbegehung für dieses Jahr findet am 28.05.2024 um 19:30 Uhr statt. Besprochen werden Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen in Getreide und Mais.

Das Versuchsfeld liegt an der Bundesstraße 311 zwischen Krauchenwies und Rulfingen vor der Abfahrt nach Ostrach auf der linken Seite.

 

 

Informationsveranstaltung zur Biodiversität in der Landwirtschaft

Auf dem landwirtschaftlichen Betrieb von Christoph Hipp in Jungnau findet am Dienstag, den 28. Mai 2024, eine Informationsveranstaltung zum Thema Biodiversität statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich von 19 bis etwa 21 Uhr ein Bild von den Versuchen im Acker-/ und Grünland machen. Die Versuche werden vorgestellt und mit den Veranstaltern und Berufskollegen diskutiert. 

 

Veranstalter ist das Regierungspräsidium Tübingen als Leiter des Demonstrationsbetriebsnetzwerks „BiodivNetzBW“ im Regierungspräsidium Tübingen in Kooperation mit dem Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sigmaringen. 

Das Demonstrationsbetriebsnetzwerk „BiodivNetzBW“ wurde eingerichtet um zu testen, wie sich biodiversitätsfördernde Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Praxis einbinden und umsetzen lassen. Dessen Ziele sind, der Schutz der Biodiversität sowie die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft.

Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Landwirtinnen und Landwirte sowie landwirtschaftliche Berater. 

Der Treffpunkt zur Veranstaltung ist am Aussiedlerhof vom Betrieb Hipp. Hierfür sind folgende GPS Koordinaten nötig: 

48.133600, 9.193381

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 

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