Warndienst Nr. 9_2024
Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen
24.04.2024
Wenn die Wettervorhersage recht behält, sind vielleicht ab Freitag oder Samstag wieder Pflanzenschutzmaßnahmen möglich.
Bedenken Sie, dass auch Fungizide gleich wie Wachstumsregler und Herbizide bei Frost negative Auswirkungen auf die Kulturpflanzen haben
können.
Winterraps
Die von uns bei ISIP im SkleroPro – Modell angelegten Schläge haben die Bekämpfungsschwelle bzw. die
Infektionsindex-Schwelle bei weitem noch nicht erreicht. Teilweise gibt es keine wahrscheinlichen Infektionen.
Wenn bei Ihnen eine Behandlungsempfehlung ausgegeben wird, finden Sie mögliche Produkte und Aufwandmengen in der Broschüre
„Integrierter Pflanzenschutz 2024“ in der Tabelle 43 auf den Seiten 86-87.
Bitte achten Sie auf den Bienenschutz und fahren Sie nach dem täglichen Bienenflug. Achtung bei Tankmischungen!!
Die nächsten Tage sollten Sie immer mal wieder am Rand bzw. in den ersten Fahrgassen kontrollieren, ob Sie Kohlschotenrüssler
und/oder Kohlschotenmücken finden. Durch das Abklopfen von Blüten in die Handfläche können Sie das Vorkommen
ermitteln.
Der Bekämpfungsrichtwert (BKR) liegt bei einem Käfer je Pflanze. Sind Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke im
Bestand sichtbar, liegt der BKR bei einem Käfer je zwei Pflanzen und einer Mücke je Pflanze.
Beim Erreichen des BKR ist meist eine Randbehandlung ausreichend.
Betriebe in Schutzgebieten beachten die verpflichtende Maßnahmen zu IPSplus (A2.2, A6.1 und A 8.1)
Wie die letzten Jahre werden wieder Kontrollen (Brüheproben) durchgeführt.
Wintergetreide
Die Wintergetreidearten sind in ihrer Entwicklung seit Anfang letzter Woche „stehen“ geblieben. Wintergerste ist je nach
Region und Aussaattermin im Landkreis in ES 33 – ES 39. Winterweizen von ES 30 bis 33. Triticale und Winterroggen von ES 31 –
33.
Bei der Wintergerste wird es so sein, dass jetzt auf das ES 39 – 51 gewartet wird und da dann bei entsprechendem Wetter (in eine
strahlungsintensive Zeit) eine gute Abschlussbehandlung appliziert wird.
Die Krankheit Ramularia und nichtparasitäre Blattflecken treten sehr oft als Komplex auf und lassen sich oft mit bloßem Auge
kaum unterscheiden. Strahlungsreiches Wetter nach Niederschlägen begünstigt diesen Krankheitskomplex, der
erfahrungsgemäß jedes Jahr auch witterungsunabhängig früher oder später auftritt. Darum sollte beim Übergang
von einer kühlen und regnerischen Phase in eine trocken, warme und strahlungsintensive Phase in ES 39 – 51 der Gerste behandelt
werden. Nichtbehandelte Bestände brechen innerhalb kürzester Zeit zusammen und reagieren mit sehr hohen Mindererträgen, die
sich auf dem Versuchsfeld Krauchenwies meistens auf 15 dt/ha (+- 5dt/ha) belaufen. Durch das Zumischen des Wirkstoffes Folpet kann die
Leistung von Carboxamid und Azol – Produkten verstärkt werden.
Seit diesem Jahr liegt für das Produkt Amistar Max eine reguläre Zulassung vor. Somit sind nun Mischungen mit Folpan 500 SC
bzw. Amistar Max und Produkten wie z.B.: Ascra Xpro, Balaya, Elatus Era, Input, Jordi, Proline, Revytrex, … möglich.
Falls eine vernünftige, gegen Ramularia wirksame Vorlage, (z.B. 0,8 l/ha Input Classic, 1,0 l/ha Balaya, …) gesetzt wurde,
können die Aufwandmengen der Carboxamide/Azole um ca. 20 % reduziert werden. Folpan 500 SC oder Amistar Max sollten aber nicht
reduziert werden.
WICHTIG
Folpan 500 SC hat beim Einsatz in der Gerste seit März 2024 geringere Gewässerabstände (NEU bei 90%-Düsen 5 m; 70%
10m und 50 % 15m) als die letzten Jahre, die gleichen Abstände hat auch Amistar Max. Die weiteren Anwendungsbestimmungen wie z.B.: bei
einer Hangneigung größer als 2%, bleiben bei Folpan 500 SC mit 20 m gleich. Bitte beachten Sie dies, da auch in diesem Jahr
wieder Blatt- bzw. Bodenproben entlang von Gewässern gezogen werden.
Wer bei Weizen schon etwas vorgelegt hat kann die nächsten Tage abwarten. Wer noch eine Applikation, vielleicht aufgrund der ISIP
– Empfehlung machen möchte, kann und sollte gegen Halmbruch dies in ES 32- 33 durchführen. Mögliche Produkte finden
Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ in der Tabelle 23 auf Seite 58 und 59.
Wer noch keinen Wachstumsregler eingesetzt hat, diesen jedoch für nötig erachtet kann die Empfehlungen im Warndienst Nr. 6
nachlesen. In weiterentwickelten Beständen (ES 33 – 37) sollten schneller wirksame Produkte mit dem Wirkstoff
Prohexadion-Calcium (Prodax, Fabulis oder Medax Top) eingesetzt werden. Vorsicht bei Frostnächten!
Mais
Betriebe, die Mais am Wochenende vom 12-14.04. gesät haben, oder die nächsten Tage säen können, könnten bei
feuchten Bodenbedingungen ab Anfang nächster Woche Vorauflaufmittel einsetzen. Für eine Vorauflaufbehandlung eignen sich
Pendimethalin-haltige Produkte (Stomp Aqua, Aktivus SC, …), Quantum, Adengo oder Spectrum (im SpektrumAqua-Pack schon in Kombination
mit Stomp Aqua). Im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ in der Tabelle 34 auf Seite 72/73 sind diese Produkte
ausführlich beschrieben. Beachten Sie die Anwendungsbestimmungen der einzelnen Produkte.
Beim Einsatz von Pendimethalin-haltigen Produkten sind folgende Anwendungsbestimmungen zu beachten:
- max. 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit
- mind. 300 l Wasser/ha
- Verwendung von 90% abdriftmindernden Düsen auf der gesamten Fläche
- max. zulässige Windgeschwindigkeit von 3 m/s
- …
In Baden-Württemberg ist in allen Wasserschutzgebieten das Ausbringen von
terbuthylazinhaltigen Mittel verboten. Auch außerhalb von Wasserschutzgebiten wird zum Schutz des Grundwassers die Anwendung von
terbuthylazinhaltigen Mittel nicht empfohlen.
Deshalb sollte die untenstehende Anwendungsbestimmung für unsere Region keine Rolle spielen.
NG362: „Mit diesem und anderen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf
derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850g Terbuthylazin/ha durchgeführt werden.“ Die Anwendungsbestimmung gilt
auch für Mittel in alten Packungen.
Die Anwender müssen vor einer Behandlung in Mais, Lupine-Arten, Sorghum-Hirse oder Zuckermais prüfen, ob in den zwei
vorangegangenen Jahren bereits ein Mittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin angewendet wurde. Wenn dies der Fall ist, ist die Anwendung
verboten.
Bitte beachten Sie zusätzlich die Auflage NG 300 beim Wirkstoff S-Metolachlor. Das heißt, dass die Produkte Dual Gold,
Innoprotect Dual Gold, EFICA 960 EC, … wie auch die Produkte Gardo Gold und Primagram Gold (aufgrund von Terbuthylazin in Ba-Wü
im WSG schon lange verboten) nicht mehr in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten angewendet werden dürfen.
Der Wirkstoff darf außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten nur noch bis zum 23.07.2024 angewendet werden. Danach
sind Reste fachgerecht zu entsorgen.
Auch bei der Herbizidbehandlung im Mais ist IPSplus auf Flächen, die sich in Schutzgebieten befinden anzuwenden.
Zucker- und Masserüben
Bei den meisten Betrieben ist die 1. NAK ca. 14 Tage her. Um jedoch die 2. NAK nicht aufgrund des „Kalenders“
durchzuführen, sollten Sie Ihre Bestände sorgfältig anschauen. Meist ist in den letzten 10 Tage kein weiteres Unkraut
aufgelaufen und die 2. NAK kann somit noch etwas „geschoben“ werden. Der richtige Zeitpunkt zur Behandlung ist, wenn die
„neue“ Unkrautwelle im Keimblattstadium ist.
Felderbegehungen
Die nächste Felderbegehung findet am Dienstag, den 30.04.2024 um 19:30 Uhr statt. Besprochen werden Düngungs- und
Pflanzenschutzmaßnahmen in Getreide und Winterraps.
Die darauffolgenden Termine finden im 2 - wöchigen Rhythmus statt: 14.05.2024 um 19:30 Uhr und 28.05.2024 um 19:30 Uhr.
Das Versuchsfeld liegt an der Bundesstraße 311 zwischen Krauchenwies und Rulfingen vor der Abfahrt nach Ostrach auf der linken
Seite.