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Warndienst Nr. 8

Warndienst Nr. 8_2024

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

15.04.2024

 

Wenn die Wetterprognosen stimmen, werden die nächsten Tage keine Feldarbeiten möglich sein. Jedoch können Bestandskontrollen und auch Dokumentationsarbeiten in den nächsten „nasskalten“ Tagen durchgeführt werden.

Betriebe, die Flächen in Schutzgebieten bewirtschaften, müssen IPSplus praktizieren. Hier ist vor allem an die Technik (Düsen) und auch an die Spritzfenster zu denken. Wenn noch nicht geschehen müssen Sie 90%ige abdriftmindernde Düsen einsetzen und auch eine Randdüse nutzen (A5.1). Die Spritzfenster (A8.1) sollten jetzt dokumentiert (digitales Foto) und abgespeichert werden. Auch könnte, wenn noch nicht erfolgt, die Anmeldung bei ISIP erfolgen (https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de). 

Alle weiteren Informationen zu IPSplus erhalten Sie unter folgendem Link: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/documents_E422489398/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Arbeitsfelder/Pflanzenschutz/Integrierter%20Pflanzenschutz/Zus%C3%A4tzliche%20landesspezifische%20Vorgaben/Ma%C3%9Fnahmenbl%C3%A4tter%20Ackerbau_DL/Ackerbau%20landesspezifische%20Vorgaben.pdf

 

 

Winterraps

Die von uns bei ISIP im SkleroPro – Modell angelegten Schläge haben die Bekämpfungsschwelle bzw. die Infektionsindex-Schwelle bei weitem noch nicht erreicht. Teilweise gibt es keine wahrscheinlichen Infektionen. 

 

 

Wintergetreide

Die Entwicklung der letzten 8 Tage war rasend. Früh gesäte Wintergersten haben schon das Fahnenblatt geschoben bzw. sind dabei. Der Durchschnitt ist bei ca. ES 33-34. 

Auch Weizen befindet sich jetzt bei ca. ES 32. Legen Sie für sich Schläge in ISIP an, um die Halmbruchgefahr besser einschätzen zu können.

Die Bekämpfungsrichtwerte aller anderen Krankheiten sind unter folgendem Link zu erfahren: file://///lrasig.de/FR/SIG/weimera/Downloads/24-04_Bekaempfungsrichtwerte_BKR_BW-2024-1.pdf

 

WICHTIG: Wenn es diese Woche vielleicht trockene Phasen gibt, auch Fungizide wirken negativ auf die Pflanzen, wenn diese bei ungünstiger Witterung (Frost, „kalter“ Wind) ausgebracht werden!!!! 

 

 

Herbizidanwendung Sommergetreide

Die Bodenfeuchte ist wahrscheinlich die nächsten Tage vorhanden, aber Herbizidmaßnahmen wie im Warndienst Nr. 7 und im folgendem Abschnitt beschrieben werden diese Woche aufgrund der kühlen Temperaturen nicht zielführend sein!

Wenn jemand sehr starken Ackerfuchsschwanzdruck auf seinen Flächen hat, kann man im ES 11-13 der Sommergerste auch auf bis zu 5 l/ha Boxer zurückgreifen. Dies kann solo im frühen 1-Blatt-Sadium oder in Mischung in ES 13 (Axial + 2,5 l/ha Boxer) appliziert werden. Hierbei kann es je nach Witterung, … zu Stress für die Pflanze, aber auch zu Schäden führen. Wenn es aber aufgrund der Ackerfuchsschwanz- und Resistenzsituation erforderlich ist, geht Wirkungen vor Verträglichkeit! 

Bei Boxer sind folgende Anwendungsbestimmungen zu beachten:

-       max. 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit

-       mind. 300 l Wasser/ha

-       Verwendung von 90% abdriftmindernden Düsen auf der gesamten Fläche 

-       max. zulässige Windgeschwindigkeit von 3 m/s 

 

 

Mais

Bitte beachten Sie die Auflage NG 300 beim Wirkstoff S-Metolachlor. Das heißt, dass die Produkte Dual Gold, Innoprotect Dual Gold, EFICA 960 EC, …  nicht mehr in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten angewendet werden dürfen. In den Produkten Gardo Gold und Primagram Gold befindet sich auch der Wirkstoff S-Metolachlor, aber da der Wirkstoff Terbuthylazin hier zusätzlich im Produkt ist, dürfen diese Produkte aus diesem Grund nicht im Wasserschutzgebiet appliziert werden.

Der Wirkstoff darf außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten nur noch bis zum 23.07.2024 angewendet werden. Danach sind Reste fachgerecht zu entsorgen. 

 

Zucker- und Masserüben

Die um Ostern gesäten Rüben sind gerade am Auflaufen. Kontrollieren Sie Ihre Bestände auch die nächsten Tage auf Schneckenbefall. Wenn die Temperaturen gering sind, gerät das Wachstum ins Stocken und bei Schneckenbefall kann es zu Schäden kommen. 

Kontrollieren Sie die Rübenschläge (IPSplus Maßnahme A2.3) an mindestens 2 Stellen pro Bewirtschaftungseinheit (nicht im Randbereich) auf das Vorkommen von Nacktschnecken mit Jute- oder Plastiksäcken, Brettern (Größe ca. 0,5 m²) oder speziellen Schneckenfolien. Von Vorteil ist die Beköderung unter den Matten mit einem Metaldehyd-haltigem Schneckenkorn, dass durch das Ausschleimen auch die wieder abgewanderten Schnecken erkennbar macht.

Bekämpfungsrichtwert bis zum Erreichen des 4-Blattstadiums: Eine Schnecke pro Kontrollstelle in 1 bis 2 Tagen.

Nach Überschreitung des 4-Blattstadiums richten die Nacktschnecken i.d.R. keine wirtschaftlichen Schäden mehr an.

 

 

Felderbegehungen

Die nächste Felderbegehung findet am Dienstag, den 16.04.2024 um 19:00 Uhr statt. Besprochen werden Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen in Getreide und Winterraps.

 

Die darauffolgenden Termine finden im 2 - wöchigen Rhythmus statt: 30.04.2024 um 19:30 Uhr, 14.05.2024 um 19:30 Uhr und 28.05.2024 um 19:30 Uhr.

 

Das Versuchsfeld liegt an der Bundesstraße 311 zwischen Krauchenwies und Rulfingen vor der Abfahrt nach Ostrach auf der linken Seite.

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