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Warndienst Nr. 5

Warndienst Nr. 5_2024

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

27.03.2024

 

Allgemein

Bitte denken Sie daran, dass bei Flächen in Schutzgebieten (Warndienst Nr. 3) die IPSplus-Maßnahme „A8.1-Anlage eines Spritzfensters zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit“ anzulegen ist. Es ist auch außerhalb der Schutzgebiete immer interessant Spritzfenster anzulegen um das Gemachte nachkontrollieren zu können. 

 

Winterraps

Ab jetzt sollten Sie immer die Rapsglanzkäferkontrolle am Haupttrieb machen. Schauen Sie nicht nur im Randbereich (5 m), sondern gehen Sie in den Bestand. Meist ist der Druck im Inneren deutlich geringer. Denken Sie daran, dass bei jedem Insektizideinsatz auch Nützlinge in Mitleidenschaft gezogen werden und das Resistenzrisiko steigt. Darum sollten unnötige Insektizideinsätze vermieden werden.

 

Erbsen und Ackerbohnen

Herbizidbehandlungen können gegen Unkräuter fast ausschließlich nur noch als Vorauflaufanwendungen durchgeführt werden. Für Vorauflaufmittel sollte das Saatbeet gut abgesetzt und feinkrümelig sein. Feuchte Bodenbedingungen und nachfolgende Niederschläge (wie die nächsten Tage vorhanden, wenn schon ausgesät) erhöhen die Wirksamkeit und Wirkungssicherheit erheblich.

Darum sollten Sie bei noch nicht erfolgter Aussaat, diese kurz vor einem angesagten Niederschlag durchführen, um feuchte Bedingungen für die Pflanzenschutzapplikation zu haben. 

Folgende Mittelkombinationen können im VA eingesetzt werden:

2,4 kg/ha Novitron DamTec (=2,0 l/ha Bandur + 0,2 l/ha Centium) 

3,5 - 4,0 l/ha Bandur 

4,0 l/ha Spektrum Plus (keine Anwendung auf drainierten Flächen)

3,0 l/ha Boxer + 2,0 l/ha Stomp Aqua 

Im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ auf Seite 66 – 67 sind diese Produkte ausführlich beschrieben. Auf diesen Seiten stehen auch die möglichen Produkte zur Gräserbehandlung. Beachten Sie die Anwendungsbestimmungen der einzelnen Produkte.

 

Beim Wirkstoff Clomazone (im Centium, Novitron DamTec, …) gelten folgende Auflagen:

-       wöchentliche Kontrolle über 1 Monat auf Aufhellungen im Umkreis von 100 m. Falls Aufhellungen auftreten, muss dies dem Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.

-       bei vorhergesagten Tageshöchsttemperaturen > 20°C Spritzungen zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens;

-       bei vorhergesagten Tageshöchsttemperaturen > 25°C keine Anwendung

 

Bei Boxer und Stomp sind folgende Anwendungsbestimmungen zu beachten:

-       max. 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit

-       mind. 300 l Wasser/ha

-       Verwendung von 90% abdriftmindernden Düsen auf der gesamten Fläche 

-       max. zulässige Windgeschwindigkeit von 3 m/s 

 

 

Glyphosateinsatz ALLGEMEIN

Die Anwendung von Produkten mit dem Wirkstoff Glyphosat und Glyphosat – Trimesium ist ausnahmslos verboten in

-       in ALLEN Wasserschutzgebieten 

-       Heilquellenschutzgebieten

-       Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten

-       Naturdenkmäler

-       gesetzlich geschützten Biotopen gemäß §30 BNatSchG

 

Eine Glyphosatanwendung zur Ernteerleichterung (Sikkation) ist auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen verboten!

Eine Anwendung außerhalb den oben genannten Flächen ist nur noch zulässig, wenn vorbeugende Maßnahmen (geeignete Fruchtfolge, geeigneter Aussaatzeitpunkt, mechanische Maßnahmen, Pflugfurche) nicht durchgeführt werden können und andere technische Maßnahmen nicht geeignet oder zumutbar sind. 

Die Aufwandmenge, die Häufigkeit der Anwendung und die zu behandelnden Flächen sind auf das notwendige Maß zu beschränken. 

Eine Anwendung zur Vorsaatbehandlung (ausgenommen im Rahmen eines Direktsaat- und Mulchsaatverfahrens) oder nach der Ernte zur Stoppelbehandlung ist nur zulässig

-       zur Bekämpfung ausdauernder Unkräuter /-gräser wie Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich, Quecke und resistenter Ackerfuchsschwanz auf den betroffenen Teilflächen

-       zur Unkrautbekämpfung, einschließlich der Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen, auf erosionsgefährdeten Ackerflächen (Kwasser 1 + 2 und Kwind)

 

Anwendungen zur Grünlanderneuerung sind auf Teilflächen erlaubt, wenn die wirtschaftliche Nutzung oder die Tiergesundheit gefährdet sind. Zur Vorbereitung einer Neuansaat ist eine flächige Anwendung auf Flächen möglich, die in einer Erosionsgefährdungsklasse sind oder auf denen eine wendende Bodenbearbeitung auf Grund anderer Vorschriften nicht erlaubt ist. Grünlanderneuerungen sind für alle Betriebe antragspflichtig.

Seit der Eilverordnung vom 15.12.2023 gelten für bestimmte glyphosathaltige Produkte nachfolgende NT-Auflagen. Bitte beachten Sie diese (schon beim Einkauf)!

NT307-90: Zum Schutz der nicht zu bekämpfenden Arten der Ackerbegleitflora als Lebensraum und Nahrungsgrundlage für Arthropoden und Wirbeltiere darf die Anwendung des Pflanzenschutzmittels nur auf höchstens 9/10 des für die Anwendung vorgesehenen Schlages erfolgen. Die unbehandelte Teilfläche dient diesen Arten als Überlebensraum. Sie darf daher keine Bereiche enthalten, in denen während des Kulturverlaufs andere Mittel angewendet werden, die mit Anwendungsbestimmungen zugelassen sind, deren Kode mit der Nummer NT307 beginnt. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zur angrenzenden unbehandelten Teilfläche mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Die unbehandelte Teilfläche ist vorzugsweise als Randstreifen mit Mindestbreiten von 5 m und einem reduzierten Düngereinsatz vorzusehen.
NT308: Das Mittel gefährdet aufgrund seiner pflanzenschädlichen Wirkung die Lebensgrundlage von terrestrischen Nichtziel-Arthropoden. Das Mittel darf daher nicht auf unbehandelten Teilflächen angewendet werden, die der Erfüllung von Anwendungsbestimmungen dienen, deren Kode mit der Nummer NT306 beginnt.

 

 

Felderbegehungen

Der Fachbereich Landwirtschaft lädt interessierte Landwirtinnen und Landwirte zu den Felderbegehungen auf das Zentrale Versuchsfeld Oberland bei Krauchenwies herzlich ein. Die erste Felderbegehung findet am Dienstag, den 02.04.2024 um 19:00 Uhr statt. Besprochen werden Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen in Getreide und Winterraps.

 

Die darauffolgenden Termine finden im 2 - wöchigen Rhythmus statt: 16.04.2024 um 19:00 Uhr, 30.04.2024 um 19:30 Uhr, 14.05.2024 um 19:30 Uhr und 28.05.2024 um 19:30 Uhr.

 

Das Versuchsfeld liegt an der Bundesstraße 311 zwischen Krauchenwies und Rulfingen vor der Abfahrt nach Ostrach auf der linken Seite.

 

 

 

Der Fachbereich Landwirtschaft wünschen Ihnen und Ihren Familien 

frohe und gesegnete Osterfeiertage!

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