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Warndienst Nr. 3

Warndienst Nr. 3_2024

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

29.02.2024

 

Winterraps

Bitte erneuern Sie regelmäßig das Wasser in den Gelbschalen und kontrollieren Sie diese die nächsten Tage regelmäßig! Schadschwellen sind im Warndienst Nr. 2 beschrieben.

Bis zum heutigen Tag sind die Schadschwellen an von uns kontrollierten Gelbschalen noch nicht überschritten worden!



Wintergetreide

Je nach Region und Aussaattermin des Wintergetreides sieht man, dass die Bestände „starten“ und somit nötige Applikationen in naher Zukunft (vielleicht schon die nächsten zwei Tage) durchgeführt werden können.

Wurde schon im Herbst eine Herbizidapplikation durchgeführt, sollte die nächsten Tage eine Kontrolle über den Erfolg der Maßnahme erfolgen. Auf den unbehandelten Flächen sollten Sie schauen, welche Leitunkräuter und -gräser vorherrschen.

Herbizidmaßnahmen orientieren sich zunächst an dem vorhandenen Ungrasbesatz. 

In Winterweizen ist gegen Ackerfuchsschwanz Atlantis Flex, Niantic (auf Drainageflächen erst ab 16.03. anwendbar) oder Broadway das Mittel der Wahl. Alternativ gibt es Broadway Plus (60 g/ha + 1,0 l/ha Netzmittel) und Incelo komplet (300 g/ha + 0,1 l/ha + 1,0 l/ha). Broadway Plus besteht im Vergleich zu Broadway aus einem weiteren Wirkstoff (Halauxifen), der die Wirkung bei Unkräutern wie Taubnessel, Ehrenpreis und Stiefmütterchen verbessert. Incelo komplett ist ein verbessertes Altlantis komplett mit höherer Wirkstoffaufladung gegen Ungäser (Ackerfuchsschwanz). Als vorrangig bodenwirksame Mittel stehen außerdem Attribut und CTU (Verbot auf drainierten Flächen) zur Verfügung, die geringere Ansprüche an die Temperatur haben, aber nur bei sehr kleinen Gräsern, die noch nicht bestockt sind und feuchten Bodenbedingungen wirksam sind. Feuchtigkeit ist notwendig um den Transport des Wirkstoffes in die Ungräser zu gewährleisten. Windhalmprobleme sind außerdem auch sehr gut mit Husar Plus zu bewältigen. 

Mischungspartner gegen Unkräuter sollten je nach Verunkrautung gezielt ausgewählt werden. Auf Standorten mit Ehrenpreis sind geeignete Mischungspartner Kombinationsprodukte wie z.B.: Alliance, Antarktis, Artus, …. 

Achten Sie darauf nicht immer nur Sulfonylharnstoffe zu verwenden, weil dadurch die Unkräuter Ehrenpreis, Stiefmütterchen und Vogelmiere selektiert und gefördert werden. 

Beachten Sie, dass nicht alle möglichen Mischungen verträglich bzw. wirksam sind. Unter Umständen sind Solobehandlungen sinnvoller.

Bitte beachten Sie auch hier, dass manche Produkte Auflagen bzw. Verbote auf drainierten Flächen haben (vor allem beim Einsatz vor dem 16.03.).

Eine weitere Möglichkeit zur Gräserbehandlung ist das Produkt Avoxa (zugelassen in Winterweizen, W -Triticale, Winterroggen) als Kombinationsprodukt der Gräserwirkstoffe aus Axial 50 und Broadway, das sehr gut gegen Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Weidelgras und Flughafer wirkt. Mit 1,8 l/ha können auch Trespen gut bekämpft werden. Aus Gründen, der sich auch bei uns rasch ausbreitenden Resistenzproblematik bei Ackerfuchsschwanz sehen wir das Produkt kritisch, da zeitgleich ein ALS-Hemmer (Broadwaywirkstoff) und ein ACCase-Hemmer (Wirkstoff aus Axial 50) ausgebracht wird. Ein Einsatz ist daher nur auf Flächen, die noch keine Resistenzerscheinungen zeigen empfehlenswert.

In Wintergerste dürften die meisten Bestände bereits im Herbst behandelt worden sein. Falls noch keine Behandlung erfolgt ist, kann gegen Ungräser Axial 50 eingesetzt werden (nur einmaliger Einsatz in der Kultur erlaubt). Setzen Sie Axial 50 am besten solo ein, um bessere Wirkungsgrade gegen Ackerfuchsschwanz (1,2 l/ha) zu erreichen. Eine Mischung mit Mitteln, die Abbrenner enthalten (Antarktis, Artus etc.) und Wuchsstoffen (>900g Wirkstoff) ist ohnehin nicht möglich, da die Gräserwirkung massiv beeinträchtigt wird. Auch sollten Produkte wie z.B. Pointer SX/Trimmer SX, Pointer Plus, Dirigent SX, … besser fünf Tage nach der Axial – Anwendung appliziert werden. 

Mit AHL-Zusatz können Herbizide reduziert werden, bzw. Wirkungsverbesserungen erzielt werden. Allerdings gilt auch hier, dass es bei bestimmten Mitteln zu Unverträglichkeiten kommen kann, die Blattverätzungen zur Folge haben.

Gestresste sowie gewalzte und gestriegelte Bestände sollten erst dann behandelt werden, wenn sie sich sichtbar erholt haben. Nach Gülleanwendungen muss gewartet werden, bis die Güllereste soweit in den Boden eingewaschen sind, dass der Blattapparat der Unkräuter/Ungräser hinreichend mit der Spritzbrühe benetzt werden kann.

Sollten Sie diesbezüglich unsicher sein fordern Sie bei uns oder der Industrie Beratung an.

Im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ auf Seite 52 – 55 sind diese Produkte ausführlich beschrieben. Beachten Sie die Anwendungsbestimmungen der einzelnen Produkte.

Achten Sie auf die Wetterlage und schauen Sie Ihre Bestände vor einer Behandlung genau an. Bei Nachtfrost und noch nicht ergrünten Beständen sollte nicht behandelt werden.

Bei Flächen in Schutzgebieten ist es erforderlich die IPSplus-Maßnahme „A8.1-Anlage eines Spritzfensters zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit“ anzulegen (weitere Infos siehe nächster Abschnitt).

 

IPSplus

Ab diesem Jahr wird im Kontrollbericht der Fachrechtskontrolle „Pflanzenschutz“ abgefragt, ob der Betrieb Flächen in Schutzgebieten bewirtschaftet und wenn ja, ob dieser Betrieb IPSplus anwendet und dokumentiert.

In folgenden Schutzgebieten muss IPSplus angewandt und dokumentiert werden:

- Landschaftsschutzgebiet

- FFH-Gebiet 

- Vogelschutzgebiet

- Naturdenkmale

- Biotope §30 BNatschG

- Kern- und Pflegezonen Biosphärenreservate beim Einsatz von Fungiziden oder Insektiziden (B4 ohne

  NN 410

Die Vorgaben gelten für den konventionellen wie ökologischen Anbau.

 

Bei FIONA gibt es zwei Möglichkeiten herauszufinden, ob Sie Flächen in Schutzgebieten bewirtschaften. Zum einen können Sie über „GIS“ auf der rechten Seite auf den Button „Menü öffnen“ klicken. Hier dann auf „Karten“ gehen, danach die „Umweltdaten“ anklicken. Hier öffnen sich viele Einzelschutzgebiete, welche Sie dann einzeln „aktivieren“ können um zu schauen, ob sich Ihre Schläge in den Schutzgebietskulissen befinden.

Zum anderen können Sie Bei FIONA unter „Auswertungen“ bei der „Auswertung 4“ herausfinden, ob Sie Flächen in Naturschutzgebieten oder weiteren Schutzgebieten haben.

Die Schutzgebiete umfassen in unserem Landkreis Sigmaringen ca. 20 % (ohne Wasserschutzgebiete) der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Dadurch sind über die Hälfte aller Betriebe in unserem Landkreis mit untenstehenden Einschränkungen konfrontiert.

Die Dokumentation ist in den gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen zur Pflanzenschutzmittelanwendung bzw. Schlagkarteien vorzunehmen und durch Erhebungstabellen und andere Nachweise zu ergänzen. Die Unterlagen sind wie die Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz 3 Jahre aufzubewahren. Für jeden Sektor wurden Pflichtmaßnahmen beschrieben, die verbindlich von den Betrieben auf allen Flächen in den o.g. Schutzgebieten einzuhalten sind. Weiterhin wurden Wahlmaßnahmen beschrieben, die nicht jeder Betrieb aufgrund seiner Betriebsstruktur erfüllen kann. Mindestens eine Wahlmaßnahme ist je Sektor und Betrieb auszuwählen und einzuhalten. In Kulturen, für die keine Maßnahmen beschrieben sind, müssen keine Maßnahmen eingehalten werden. Wenn die Betriebe Pflichtmaßnahmen nicht einhalten oder keine Wahlmaßnahme wählen können, ist Kontakt mit der amtlichen Beratung aufzunehmen. 

(Quelle: LTZ Augustenberg)

Weitere Informationen und die Pflicht- und Wahlmaßnahmen der einzelnen Sektoren erhalten Sie unter: Infodienst - LTZ Augustenberg - Integrierter Pflanzenschutz (landwirtschaft-bw.de)

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz

 

TÜV – Pflanzenschutzgerät

Bitte kontrollieren Sie vor dem ersten Einsatz der Pflanzenschutzspritze/Streuer, ob diese noch eine gültige TÜV-Plakette besitzen. Nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung müssen „in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte“ alle 3 Jahre (sechs Kalenderhalbjahre) zum TÜV.

Betriebe mit Flächen in Schutzgebieten sollten auch ihre Düsen kontrollieren, da die Pflichtmaßnahme „A 5.1 Einsatz abdriftmindernder Applikationstechnik“ (90%) und das Nutzen von Randdüsen bzw. abschalten der äußeren Düse verpflichtend ist.

 

Zuckerrübenanbau – von der Saat bis zur Ernte“

Am 20. März 2024, 19:30 Uhr, (online) wird Bernd Weger vom Landwirtschaftsamt Hohenlohekreis über allgemeine Anbauhinweise der Zuckerrübe referieren. Er verfügt über langjährige Beratererfahrung und unterrichtet in der Fachschule Kupferzell den Themenblock Zuckerrübe. Im Anschluss gibt es kurze Informationen einer möglichen Vermarktung der Zuckerrübe. Anmeldung unter folgendem Link erforderlich. Sie bekommen kurz vor der Veranstaltung den Zugangslink zugesandt.

https://www.landkreis-sigmaringen.de/de/Aktuell/Veranstaltungen/Veranstaltung?view=publish&item=eventDate&id=3359

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